Der Fall Mollath – Landgericht ordnet weitere Unterbringung an

Gutachter verweigert Gutachten aus Angst um seine Gesundheit,
Reifenstecherei wird faktisch als Tödungsdelikt betrachtet.

Das Landgericht Bayreuth hat entschieden: Gustl Mollath darf nicht aus der Forensischen Psychiatrie
in Bayreuth entlassen werden. In einer Pressemitteilung von heute Morgen, teilt das Gericht mit,
von Mollath gehe noch immer eine Gefahr aus.

Das Landgericht Bayreuth hatte die Aufgabe, vorzeitig zu überprüfen, ob Mollath aufgrund der aktuellen
Entwicklung, insbesondere auch im Hinblick auf die beiden Wiederaufnahmeanträge, weiterhin untergebracht
werden muss oder ob eine vorzeitige Entlassung angeordnet werden kann.

Der routinemäßige Termin für die Überprüfung der Unterbringung wäre im Juli dieses Jahres gewesen.

In der Pressemitteilung heißt es, das Landgericht stütze seine Voraussage auf das Gutachten von
Klaus Leipziger, Leiter der Forensischen Psychiatrie in Bayreuth, sowie auf die Gutachten
von Hans-Ludwig Kröber und Friedemann Pfäfflin.

Das Landgericht argumentiert, dass eine weitere Unterbringung „angesichts der Anlassdelikte und der vom
Untergebrachten ausgehenden Gefahr auch verhältnismäßig“ sei. Außerdem müsse beachtet werden, dass die
„körperliche Unversehrtheit und das Leben eines Menschen…eines der höchsten Rechtsgüter überhaupt“ darstellten.

Das Landgericht führt auch die angeblich von Mollath begangenen Sachbeschädigungen an. Die „Reifenstechereien“,
so die Meinung des Landgerichts, „gingen weit über das Maß ’normaler‘ Tatbestandserfüllung hinaus. Zumindest
teilweise seien die ‚Reifenstechereien‘ so raffiniert durchgeführt worden, dass die Luft nicht sogleich,
sondern erst während der nachfolgenden Fahrt entwichen ist.“

Eigentlich sollte neben dem umstrittenen Gutachten von Leipziger noch ein weiteres Gutachten eingeholt werden,
doch der vom Gericht bestellte Gutachter verweigerte den Auftrag. Als Begründung sagte der Sachverständige
gegenüber dem Gericht, dass er seit seinem ersten Gutachten für die Kammer des Landgerichts im Fall Mollath
„wellenartig in übelster Weise als Verbrecher beschimpft werde“.

Dem Gericht gegenüber hat er angegeben, dass „diese Aktionen…für ihn extrem beeinträchtigend“
seien, und dass er „darin einen schwerwiegenden Angriff auf seine Gesundheit“ sehe.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Telepolis

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..