Nach sorgfältiger Prüfung all der Vorgänge in Bayerns Justiz, die seit Monaten die Öffentlichkeit
beschäftigen und zahlreichen Fachleuten so heftige Kopfschmerzen bereiten, weil sie trotz
verzweifelter Anstrengungen einfach keine nachvollziehbaren Argumente für das mehr als
merkwürdige Vorgehen der Justiz finden können, jetzt die schlüssige Erklärung :
Das Laien-Ensemble des bayerischen Staatstheaters probt den Aufstand
Eine Betrachtung von Joachim Bode, nebenberuflich Theaterkritiker
Dass die Justiz nicht mehr richtig funktioniert, weiß man spätestens seit den Fehlurteilen in
Sachen Rupp und Mollath, weitere zeichnen sich ab, z.B. im Fall Peggy. Auch der völlig abseitige
Umgang der Justiz mit der Presse im NSU-Verfahren zeugt von laienhaftem Verständnis der Akteure
über die Verpflichtungen, die Recht und Gesetz mit sich bringen.
Wir haben es – kurz gesagt – mit einer größeren Laienspielschar zu tun, die zahlreiche
Richter- und Staatsanwaltsstuben besetzt hat, und die nun vor der nicht leichten Aufgabe
steht, dem Volk eine funktionierende Justiz vorzuspielen.
Denn die gehört immer noch dazu, zur gewaltengeteilten Demokratie im Freistaat Bayern.
Dass dabei einiges nicht so richtig klappt, liegt auf der Hand, auch wenn das Bemühen der
Laienschauspieler zumindest manchmal erkennbar und anzuerkennen ist, sich bei den
öffentlichen Aufführungen in entfernterer Nähe des gesetzlichen Drehbuchs halten zu wollen.
Unter diesen Bedingungen muss man Verständnis dafür haben, dass der Richter-Darsteller Armin Eberl
den Mollath kurzerhand in die „Geschlossene“ sperrt, ohne dafür die allzu strengen gesetzlichen
Voraussetzungen einzuhalten. Das muss auch mal ohne Anhörung oder auch nur Bekanntgabe des
entsprechenden Beschlusses gehen können.
Mollath zierte sich nicht wenig, als er, der Friedensbewegte, gefesselt in der geschlossenen Anstalt
zwangsweise untergebracht wurde. Die juristischen Laienschauspieler, die jetzt die staatsanwaltlichen
Stuben in Augsburg und Regensburg bevölkern, haben das später mit großer Lebenserfahrung unter
Rückbesinnung auf ihre eigene Pubertät so gedeutet, dass Mollath mit seinem scheinbaren Abwehrverhalten
gegenüber der geschlossenen Unterbringung nur das Interesse der Anstalt an seiner Person wecken und
weiter anheizen wollte – als eine Art Liebesbezeugung um die Ecke herum.
Der Laienrichter Eberl sah bald die Chance – unterstützt durch servile Mitarbeit der hilfsbereiten Polizei,
die ohne irgendwelche Anhaltspunkte zahlreiche Reifenstechereien dem Mollath unterschob, sowie durch
aufopfernd mitwirkende Ärzte – die ganze Angelegenheit mit der Perspektive endgültige Unterbringung Mollaths
an das hierfür zuständige Landgericht abzudrücken, zufällig unter Federführung des als „Harter Hund“
bekannt gewordenen Star-Darstellers Otto Brixner.
Die Akten der von ihm als hocheilig bezeichneten Strafsache des als „gemeingefährlich“ erkannten Mollath
musste er aber erst mal einige Monate lang unbearbeitet in seiner Amtsstube liegen lassen, da die seiner
Abteilung zur Verfügung stehende Schreibmaschine kaputt war.
Der Gerichtspräsident hatte zwar bereits vor 15 oder mehr Jahren versprochen, die Textverarbeitung
auf Personalcomputer umzustellen, aber die zuständige Schreibkraft war damit nicht einverstanden.
Auch Eberl schaffte es nicht, die Schreibkraft dazu zu bewegen, sich mit der kaputten Schreibmaschine
zusammen-, geschweige denn auseinanderzusetzen. Außerdem hatte er sich an den Anblick des ihm
inzwischen lieb gewonnenen Aktendeckels gewöhnt.
Der „gemeingefährliche“ Mollath durfte deshalb noch eine stattliche Anzahl von Monaten unbehelligt
seine Freiheit genießen, weil : Selbst der Laienrichter Eberl ist ja nur ein Mensch !
Den kompletten Artikel findet Ihr hier : schwaebische-post.de
Die Petition zur Freilassung von Gustl Mollath findet Ihr hier : openpetition.de
Derzeitiger Stand : 40.223 Unterzeichner von 100.000 benötigten. Noch 70 Tage Zeit.

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