Der Druck im Fall Mollath nimmt weiter zu: In einem Schriftsatz an das Landgericht
in Regensburg greift Mollaths Verteidigerin Erika Lorenz-Löblein weitere Gründe
für einen Wiederaufnahmeantrag auf.
Im Schriftsatz werden gleich drei Personen Falschaussagen vorgeworfen.
Lorenz-Löbleins Ansicht nach sollen sowohl der Chefarzt der Forensischen Psychiatrie
in Bayreuth, Klaus Leipziger, Mollaths Ex-Frau, Petra M., und ein Polizeiobermeister,
in der Hauptverhandlung gegen Mollath uneidliche Falschaussagen geleistet haben.
Die Anwältin will Leipziger nachgewiesen haben, gleich fünfmal unrichtige
Tatsachen in Ausübung seines Berufs behauptet zu haben.
Gegenüber Telepolis sagte Lorenz-Löblein, die unrichtigen Tatsachenbehauptungen Leipzigers
fingen bei seiner angeblichen Auswertung der Akten an und zögen sich über diverse Stellungnahmen
zum angeblichen Krankheitsbild ihres Mandanten. Aus juristischer Sicht, so Lorenz-Löblein,
können unrichtige Tatsachenbehauptungen eine Falschaussage sein.
So habe der Sachverständige Leipziger etwa gesagt, er habe für sein Gutachten die Akten und
die diversen Schreiben von Mollath ausgewertet. „Das kann so nicht stimmen“, sagt Lorenz-Löblein
und meint, dass eine pflichtgemäße Auswertung der Akten nicht stattgefunden habe, da Leipziger
ansonsten den in Mollaths Verteidigungsschrift befindlichen Briefwechsel mit der HypoVereinsbank
und die Anweisungen für die Schweizer Nummernkonten bemerkt und im Sinne ihres Mandanten dem
Gericht darüber hätte berichten, bzw. „weitere Sachverhaltsaufklärung beantragen“ müssen.
Lorenz-Löblein sagte, mittlerweile habe selbst der Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags
dargelegt, dass die von ihrem Mandanten angesprochenen Finanztransaktionen stattgefunden haben.
Man müsse beachten, dass etwa 20 Verfahren derzeit gegen entsprechende Personen am Laufen seien.
Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Telepolis
Die Petion zur Freilassung von Gustl Mollath findet Ihr hier : openpetition.de
Aktueller Stand :
45.678 Unterzeichner von 100.000 benötigten. Zeit 52 Tage.

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