NAZI-Gesetze im BRD Alltag

BRD Alltag / Der Führer ging, die Nazis sind geblieben
Es ist das jahr 2013 und es gibt immer noch Nazi-Gesetze die angewendet werden und das Täglich!

 

Ein vortreffliches beispiel hierfür ist die JBeitrO (Justizbeitreibungsordnung), welche im Täglichen gebrauch, bei Gerichtsvollziehern anwedung findet. Auszug:

(1) Nach dieser Justizbeitreibungsordnung werden folgende Ansprüche beigetrieben, soweit sie von Justizbehörden des Bundes einzuziehen sind:

 

1. Geldstrafen und andere Ansprüche, deren Beitreibung sich nach den Vorschriften über die Vollstreckung von Geldstrafen richtet;

 

2. gerichtlich erkannte Geldbußen und Nebenfolgen einer Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten;

 

2a. Ansprüche aus gerichtlichen Anordnungen über den Verfall, die Einziehung oder die Unbrauchbarmachung einer Sache;

 

2b. Ansprüche aus gerichtlichen Anordnungen über die Herausgabe von Akten und sonstigen Unterlagen nach § 407a Abs. 4 Satz 2 der Zivilprozeßordnung;

 

3. Ordnungs- und Zwangsgelder;

 

4. Gerichtskosten;

 

…..

 

Dabei sollte uns eins auffallen und Zwar die Eingangsformel, Zittat:

Auf Grund des Artikels 5 des Ersten Gesetzes zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 16. Februar 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 91) in Verbindung mit Artikel VII des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung vom 13. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1470) wird folgendes verordnet: … (Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/jbeitro/eingangsformel.html) Zitat ende.

Wer in den letzten Jahren in Geschichte / Politik aufgepasst hat dem sollte aufgefallen sein ,dass es spätestens seit der Potsdammer Konferenz verboten ist NSDAP-Gesetze anzuwenden. Jedoch geschiet dies jeden Tag in der  BRD, ” im Namen des Volkes” , mit und durch sogenannte “Volksvertreter”.

 

Ich möchte folgendes Zitat einfügen:

Die auf der Potsdamer Konferenz beschlossene Entnazifizierung wird von den Alliierten umfassend in Angriff genommen: Die NSDAP und alle ihre Unterorganisationen werden verboten, alle NS-Gesetze aufgehoben, und jegliche Erinnerungen an das “Dritte Reich” wie zum Beispiel Straßenschilder, Bücher, Uniformen und Orden müssen aus der Öffentlichkeit verschwinden. Gegen die Spitzen des NS-Regimes wird seit dem 20. November 1945 vor dem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg verhandelt….

( Quelle: http://www.hdg.de/lemo/html/Nachkriegsjahre/DieAlliierteBesatzun/en…)

 

Wie kann es dann sein, dass selbst im Jahre 2013 NAZI-Gesetze anwendung finden? Siehe Ausfertigungsdatum JBeitrO 11.03.1937 , wenn ich mich nicht verlese ist dies eindeutig zur “Blüte Zeit” der NSDAP, ausgegeben und angefertigt wurde.

Dies ist nur ein kleiner einblick in ein risiges Konglomerat von rechtverstößen und brüchen, die jeden Tag in der BRD begangen werden.

Wie soll es nun weiter gehen ?

Können wir das einfach zulassen?

Kannst du das zulassen?

Was ist mit deinen Kindern, sollen die schon als Sklaven geboren werden ?

Diese und mehr Fragen müssen wir uns stellen.

Du, ja genau, du kannst dem ganzen Abhilfe schaffen.

Du kannst den Wahlabgeordneten deines Vertrauens, darauf ansprechen.

Oder bei der Polizei mal nachfragen, Ordnungsamt, Bürgerbüro, Rathaus

oder einfach mal einen Richter aufsuchen und nachfragen.

Möglicherweise kommt die Bundeswehr auch in betracht da es sich um Millitärgesetze

handelt.

 

Öffentlichkeit schaffen ist die devise!

Autor: Gorgo alias Gorgo1337 (http://k0kiblog.hostingsociety.com/nazi-gesetze-im-brd-alltag/)

Wenn dieser Artikel, ihr interesse gefunden hat oder sie Fragen haben, dann hinterlassen Sie ein Kommentar.

 

 

http://terranetz.org/profiles/blogs/nazi-gesetze-im-brd-alltag

2 Kommentare zu “NAZI-Gesetze im BRD Alltag

  1. Die Justizbeitreibungsordnung ist auf Grund des Artikels 5 des Ersten Gesetzes zur Überleitung der Rechts-pflege auf das Reich vom 16. Februar 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 91) in Verbindung mit Artikel VII des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung vom 13. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1470) am 01.04.1937 in Kraft getreten.
    Bei der Justizbeitreibungsordnung handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine Verordnung. Gemäß Artikel 123 Abs. 1 GG gilt Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht.
    „Im Widerspruch zum GG stehen alle zu Eingriffen in Grundrechte ermächtigende Normen früheren Rechts, die nicht formelles Gesetzesrecht sind (Art. 19 Abs. 1 Satz 1, § 104 Abs. 1) sowie auch alle eingriffsermäch-tigenden „Gesetze“ der nationalsozialistischen Zeit, die in dem Verfassungskonglomerat des sogenannten Dritten Reiches – „nachdem im neuen Reich… Gesetzgebung und Exekutive in der Hand des Führers vereinigt worden sind, hat der Begriff des „formellen Gesetzes“ seinen Sinn verloren“. (Bonner Kommentar zum GG zu Artikel 123 Abs. 1, Ausgabe 2009 )
    In der zur Zeit angewendeten Fassung der Justizbeitreibungsordnung sind die darin enthaltenen, gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG zitierpflichtigen Grundrechtseinschränkungen, nicht im Sinne von Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG benannt. Somit ist diese Verordnung auch aus diesem Grunde ungültig, sowie wegen Verstoßes gegen das grundgesetzliche Bestimmtheitsgebot gemäß Art. 80 I 2 GG.

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..