Die Gemeinde Neuhaus hatte sich für den Weg der Selbstbestimmung
entschlossen und nutzt die Möglichkeiten des Grundgesetzes,
Artikel 28 Absatz 2, sowie unsere Rechtstraditionen.
Die Gemeinde Neuhaus hatte sich für den Weg der Selbstbestimmung
entschlossen und nutzt die Möglichkeiten des Grundgesetzes,
Artikel 28 Absatz 2, sowie unsere Rechtstraditionen.