Widerspruch gegen den Beitragsbescheid
vom 1.6.2013 – Eingang 7.6.2013
Der bei mir am 7.6.2013 eingegangene Beitragsbescheid verletzt mich in meinen Rechten und ist daher unwirksam.
Begründung
Nach dem Grundgesetz ist es mir erlaubt, mich aus frei zugänglichen Medien zu informieren. Dieses Grundrecht besagt auch, dass es mir selbst obliegt zu wählen, aus welchen Medien ich mich informiere und aus welchen nicht (letzteres ist die negative Informationsfreiheit). Dieses Recht kann mir weder vom Gesetzgeber noch von einer Landesrundfunkanstalt genommen werden. Es ist ein Grundrecht.
Da das Gesetz keine Befreiung wegen geringen Einkommens vorsieht, verstößt es nicht nur wie erwähnt gegen den Artikel 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz unseres Grundgesetzes, sondern auch noch gegen das Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1. Das Sozialstaatsprinzip hat das Ziel, einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen herzustellen und erträgliche Lebensbedingungen für alle zu ermöglichen. Es steht für soziale Gerechtigkeit und der Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Sollten Sie mich tatsächlich erfolgreich zwingen können, den von Ihnen geforderten Betrag an Sie zu bezahlen, könnte ich mir kein anderes Medium mehr leisten und könnte dieses zentrale Grundrecht nicht in Anspruch nehmen!
Es ist bedauerlicher Weise festzustellen, dass der Gesetzgeber den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dahingehend nicht überprüft hat, bevor das Gesetz verabschiedet wurde. Dies geht jedenfalls aus einer Äußerung des Medienpolitischen Sprechers der Hamburger CDU-Fraktion, Andreas Wankum, hervor, die er mir gegenüber schriftlich gemacht hat. Zitat:
„Insbesondere stellen Sie in Ihrer Mail auf soziale Ungerechtigkeit ab. Nach wie vor gibt es aber die Möglichkeit der Rundfunkgebührenbefreiung aus finanziellen Gründen. Insgesamt dürften durch die Umstellung der GEZ-Gebühren die unteren Einkommensschichten mit der Haushaltsabgabe besser gestellt sein.“
Dies ist, wie Sie selber wissen, falsch. Da Herr Wankum seine Parteikollegen sicherlich beraten hat, waren die an der Gesetzgebung beteiligten CDU-Politiker also falsch beraten. Auch die anderen Fraktionen in den Landesparlamenten werden ebenso schlampig und willfährig an die Verabschiedung dieses Rundfunkbeitragsstaatsvertrages herangegangen sein. Dazu gehören leider auch jene Parteien, die scheinheilig mit dem Slogan der „Sozialen Gerechtigkeit“ wie Fischmarktschreier lauthals Kunden bzw. Wähler anzulocken versuchen. Solche Grundrechtsverstöße gegen die Freiheitsrechte und gegen die Werte der sozialen Gerechtigkeit sind aber keine Kleinigkeit!
Auch die exorbitanten Gagen und Gehälter, die Sie Ihren Mitarbeitern und Fernseh-„Stars“ gönnen, sind mit dem Sozialstaatsprinzip unvereinbar, wenn auf der anderen Seite Menschen, denen Sie ihr Geld wegnehmen, unter dem Existenzminimum leben müssen.
Nun zu einem ganz anderen Punkt: Sie verletzen fortwährend den Rundfunkstaatsvertrag, der auch für Sie als Rundfunkmacher bestimmte Pflichten und Nebenpflichten vorsieht. Einige dieser Nebenpflichten finden Sie in § 3 RfStV sowie § 10 RfStV, die ich Ihnen hiermit in Erinnerung bringen möchte:
§ 3: „Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), das Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit verbreiteter Rundfunkprogramme haben in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen; die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten.“
§ 10: „Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.“
Gegen diese Bestimmungen haben Sie in der Vergangenheit mehrfach grob verstoßen. Hierzu nur ein paar kurze Beispiele:
In Ihrer ZDF-Sendung „Frontal 21“ vom 4.8.2009 wurden die beiden Studentinnen einer Bibelschule, Rita Stumpp (26) und Anita Grünwald (24) mit Selbstmordattentätern verglichen. Nachzulesen ist dies mit einem kritischen Kommentar u.a. bei:
http://www.bibubek-baden.de/html/aktuell.php?seite=ZDF0Sendung0verleumdete0christlicher0Mission0
Die beiden jungen Frauen waren im Jemen in einem Krankenhaus beschäftigt und wurden während eines Ausfluges ermordet. Sie waren in diesem verarmten Land, um den Menschen dort zu helfen und sie wurden vermutlich ermordet, weil sie helfen wollten. Ihr Lohn für ihre Arbeit war die Freude und Dankbarkeit der Menschen, denen sie geholfen hatten. – Bei Selbstmordattentätern ist es doch wohl ein kleines Bisschen anders: Selbstmordattentäter wollen verstümmeln, morden und zerstören. Als Lohn erhoffen sie sich 72 Jungfrauen, die ihnen in einem „Paradies“ zu Diensten sind. Das glauben Sie nicht? Googeln Sie doch einmal nach „72 Jungfrauen“ (mit Anführungszeichen). Das, was die beiden Bibelschülerinnen machten, ist gelebte Liebe im Zeichen des Kreuzes. Das, was Selbstmordattentäter tun, ist gelebter Hass im Zeichen des auf den Kopf gestellten Kreuzes. Erkennen Sie den „winzig kleinen“ Unterschied? Der Sender hatte es trotz Beschwerden nicht für nötig befunden, sich zu für seine Entgleisung zu entschuldigen. Im Gegenteil, dieser unsägliche Vergleich wurde von der ARD übernommen und trotzig wiederholt!
Ein weiteres Beispiel dazu: Ihre ZDF-Sendereihe „Götter wie wir“ ist eine einzige Beleidigung gläubiger Juden, Christen und anderer Gott-gläubiger Menschen. Gott wird darin als blöder Trottel dargestellt. Hier zum nachschauen:
http://www.youtube.com/watch?v=W6L5wKyCFk0
Was müssen Ihrer Darstellung nach Menschen, die an Gott glauben, für dämliche Hohlköpfe sein, wenn sie auch noch zu so Jemanden aufschauen und beten?
Sie schmälern mit Ihrer Kommentierung das Ansehen derer in der Bevölkerung, die an Gott glauben – und damit auch mein Ansehen!
Junge Menschen werden sich gar nicht erst Gott zuwenden, sondern es cool finden, Juden und Christen wegen ihres Glaubens zu verspotten. Solche Diffamierungen sind oft schon die Türöffner für Verfolgung, Demütigung und Vertreibung, wie dies in verschiedenen europäischen Ländern bereits Wirklichkeit geworden ist. Daher fühle ich mich von Ihren Sendern angefeindet und bedroht.
Gemäß RfStV haben Sie die Würde und die religiösen Überzeugungen der Menschen zu achten und diese nicht niederzumachen und der Lächerlichkeit preiszugeben. Ihre fortgesetzten Verstöße gegen den RfStV bezüglich meiner religiösen Selbstbestimmung und Ausrichtung verletzen mich in meinen Rechten!
Ein weiterer Verstoß gegen den RfStV ist die falsche Verwendung von Begriffen – in diesem Beispiel des Begriffs „Kunst“. Von Ihrem Sender Deutschlandradio Kultur wurde mehrfach wiederkehrend um 22.25 Uhr, 5 Minuten lang ein „Klangkunstwerk“ ausgestrahlt, das sich schlimmer anhörte, als Fluglärm, Presslufthämmer und Musikantenstadl zusammen. Es geht mir hier nicht darum, dass dieses „Klangkunstwerk“ eine unerträgliche Belastung für die Ohren und den Geist darstellt – denn das könnte man unter dem Stichwort „Geschmackssache“ abtun. Vielmehr handelt es sich bei diesen Geräuschen um einen bloßen technischen Mitschnitt von elektronischen Lauten, die bei der maschinenmäßigen Übertragung von Twittermeldungen entstehen. Also ein Zischen, Rauschen und Blubbern. Hier ist das Prinzip nachzulesen:
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/klangkunst/1628377/
So ein Machwerk, das Sie den Bürgern widerrechtlich als „Kunst“ anpreisen, hat keinerlei erkennbare Schöpfungstiefe, die etwa im Urheberrecht relevant ist. Das ist einfach eine extrem freche Beitragszahler-Vergackeierung. Außerdem verleiden Sie damit insbesondere den jungen Menschen generell die Kultur und die Kunst als solches!
Wenn Sie sich also nun anmaßen, von mir Geld gem. RfBStV zu fordern, verlange ich im Gegenzug von Ihnen, dass Sie derartige Ausfälle, die mich persönlich beleidigen sowie Falschdarstellungen künftig unterlassen. Sie haben Ihre eigenen Pflichten aus dem RfStV endlich ernst zu nehmen! An einen Vertrag müssen sich nämlich alle Vertragspartner halten und nicht nur die Schwächeren, die man leicht mit Zwangsvollstreckungsandrohungen oder Ordnungswidrigkeitsverfahren unter Druck setzen kann.
Geld, das ich Ihnen zur Verfügung stellen würde, käme nicht nur mehr oder weniger einfältigen oder nervigen Sendungen zugute, sondern wird wohl auch künftig für die sukzessive, schleichende, gut getarnte Abschaffung der Demokratie missbraucht. Diese schwerwiegende Behauptung möchte ich Ihnen an ein paar Beispielen erläutern:
Durch die Zwangsfinanzierung und dem Ihnen vom Bundesverfassungsgericht vor vielen Jahren (als es z.B. noch kein Internet gab) zugebilligten Bestands- und Entwicklungsgarantie, wird die Berichterstattung immer ärmlicher und einheitlicher. Man könnte auch sagen, dass sie sich allmählich in Richtung Gleichschaltung bewegt. Dies betrifft sowohl die Themenauswahl als auch deren Gewichtung, Strukturierung, Darstellung und Kommentierung. Eine mögliche Vielfalt muss mehr und mehr der Einfalt weichen, da private Verlage und Rundfunkanbieter kaum echte Marktchancen haben. Ich habe zu diesem Thema zwei Artikel geschrieben, die Sie hier nachlesen können:
http://www.gez-abschaffen.de/einfalt.htm
http//www.gez-abschaffen.de/Monopolstellung.htm
Insbesondere lässt sich Ihre Absicht, die Medien in Ihrem Sinne gleichzuschalten sehr leicht erkennen, wenn man sich das Wesen der Tagesschau-App klar macht und die Vehemenz, mit der Sie dieses Projekt durchgepeitscht haben. Dieses durch Zwang finanzierte Angebot wird den Menschen kostenlos zur Verfügung gestellt. Sicherlich zur Freude vieler Nutzer, die Sie damit auf Ihre Seite ziehen. Was können denn nun aber private Anbieter anstellen, damit sie mit kostenpflichtigen Nachrichten-Apps im Markt unterkommen? Ohne Einnahmen wird das auf Dauer nichts, d.h. es gibt bald nur noch einen Monopolisten, der alles beherrscht: Sie.
Ein kurzer Blick auf den Zeitschriftenmarkt, der zum Glück noch nicht von einem Monopolisten, wie Ihnen, verseucht ist, gibt Aufschluss, wie vielfältig Fernsehen sein könnte, wenn sich das Spiel der Kräfte entfaltet: Allein zu den Themen „Foto“ oder „Computer“ gibt es schier unendlich viele verschiedene Leseangebote, die wöchentlich oder monatlich neu und frisch aktualisiert herausgegeben werden. Die sonstigen Angebote reichen von Modelleisenbahn- über Pferde-, Esoterik- und Wissenschaftsthemen bis hin zu diversen Mode- und Sportmagazinen – und nicht zuletzt natürlich zu politisch unterschiedlich ausgerichteten Nachrichtenmagazinen oder bunten Boulevarderzeugnissen. – Beim Fernsehen herrscht dagegen Ödness: nicht enden wollende Kochshows, Musikantenstadl, Wettendass und Fußball. Dazwischen mitunter kurze Nachrichten ohne jede Themenbreite und ohne Informationstiefe. Die Monopolisierung, Gleichschaltung und Verdummung im Rundfunkbereich ist besorgniserregend!
Ganz schlimm ist auch die Tendenz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Kritiker mit übelsten Prozessen und Abmahnungen zu überziehen! Ich selbst bin, wie Sie sich sicher noch erinnern können, davon betroffen worden. Der Blog „Meine Zwangsanmeldung“ ist nur noch bruchstückhaft auf der Seite zu sehen. Er hatte mal 136 Din-A4-Seiten Umfang und ging über mehrere Jahre. Dank NDR ist er nur noch ein Skelett.
Solche Unterlassungsklagen, die sicherlich nicht zu Ihrem strengeren Bildungsauftrag gehören, kosten Geld. Geld, das Sie mit Ihrem Beitragsbescheid nun auch von mir verlangen. Irgendein sowjetischer Politiker sagte einmal sinngemäß: „Der Klassenfeind hat den Strick, an dem wir ihn aufhängen, selber zu zahlen!“ Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich als Betroffener da nicht kampflos mitmache.
Ich habe in meinem Buch „Erfolgreich gegen den Rundfunkbeitrag 2013“ auf den Seiten 22 bis 28 in Originalzitaten zusammengefasst, was die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes lt. ihrem Bericht von den Regelungen des damaligen noch im Entwurf befindlichen RBStV hielten. Um es kurz zu machen: Sie hielten ihn für grob rechtswidrig. Die Datenschutzrechte der Bürger werden durch die Regelungen des RBStV drastisch verletzt. Damit werden auch meine eigenen Rechte verletzt!
Trotz der dramatischen Einwände unserer deutschen Datenschutzbeamten, haben die Politiker diese Missbilligungen ignoriert und das Gesetz so verabschiedet, wie es der Entwurf vorsah: rechtswidrig und damit illegal!
Ich möchte Sie bitten, mir noch eine weitere Frist für meine Begründung gegen diesen Bescheid einzuräumen, da die Monatsfrist für die juristische Aufarbeitung aller Argumente nicht ausreicht. Insbesondere soll der Komplex des Begrifft „Beitrag“ näher hinterfragt, und an den Begriffen „Steuer“, „Gebühr“ und „Abgabe“ gemessen werden. Hierzu möchte ich mir noch von Experten Rat holen und die Rechtsgutachten von Prof. Dr. Thomas Koblenzer und Prof. Dr. Christoph Degenhart durcharbeiten.
Ich bitte Sie daher dringend um die Einräumung einer weiteren Frist von einem oder zwei Monaten sowie um eine diesbezügliche Bestätigung. Bitte haben Sie für dieses Anliegen Verständnis!
Außerdem stelle ich einen
Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung
Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches. Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!
Bernd Höcker
Quelle: http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#oben
Hallo Leute, wer möchte und Facebook hat, dort gibt es eine Gruppe “ Stress mit GEZ “ oder so. Es müssen dort mehr Mitglieder rein und dann kann man auch etwas bewegen.Also schuat nach und geht in die Gruppe.
Hallo Holly,
wir brauchen keine Gruppen, wir brauchen nur EIN VOLK !
Also ich konnte jetzt keinen direkten Bescheid finden. Kann mir noch jemand sagen wo ich noch gute Musterschreiben finde.
Moin!
Heute ist ein Brief meines lokalen Gerichtsvollziehers reingeflattert bzgl. eines Vollstreckungsauftrags…
Hintergrund: Ich habe vor ca. 1 Jahr mehrere Briefe von der ARD ZDF bekommen wo ich als neu angemeldeter veranlagt wurde etc. Diesen Briefen nie große Beachtung geschenkt. Die letzten 6 Monate war Ruhe, die Sache völlig aus den Augen verloren. Da ich sehr oft auf längerfristigen Auslandseinsätzen bin (war gerade 3 Monate am Stück weg), nutze ich diese tollen Services ja eh nicht…
Würde mich freuen über ein paar hilfreiche Tricks mich hiergegen zu wehren, oder zumindest die Zahlungen weit weit hinauszögere bis vlt. mal eine Lösung auf Bundesebene erfolgt!
Beste Grüße
Hallo,
kann mir einer von euch sagen, wie der „Beitragsbescheid mit Rechtshilfebelehrung“ aussieht, auf den man antworten MUSS ?
Ich habe jahrelang (erfolgreich) diese Zwangsabgaben vermieden – ich weiß aber dass die Terroristen es geschafft haben 2014, dass deutsche Rechtssystem ein Stück mehr zu infiltrieren und lese nun immer öfter von Kontopfändungen.
Ich habe hier liegen eine „Bestätigung der Anmeldung“ (ich habe mich nie angemeldet – ich bin umgezogen und das EWM-Amt hat (widerrechtlich) meine Daten an dieses Unternehmen weitergegeben.
Und die erste Zahlungsaufforderung für die letzten 3 Monate liegt hier.
Zu meinem Fall kommt, dass ich als Hartz4 – Empfänger befreit werden könnte.
Aber a) will ich mich von nichts befreien lassen, was weder Recht hat mich zunächst zu betrügen um mich dann vom Betrug zu befreien und b) stimme ich mit so einer „Befreiung“ auch gleichzeitg zu, und das werde ich nicht.
Danke für Eure Tipps.
Schönen Tag euch noch – und never give up!
So sieht der Beitragsbescheid aus :
Es sollte erst auf das Gerichtsschreiben reagiert werden.
Die GEZ hat zu bewisen dass der sog. „Beitragsbescheid“ tatsächlich bei dir eingegangen ist. Wenn sie das nicht können dann wird/muss deren klage zurückgewiesen werden.
leider kommt nur gar kein gerichtsschreiben. bei mir kam zumindest keins. auf meinen briefe hat die gez nicht reagiert und zwei monate nach meinem letzten brief kam schon ein brief von der stadtkasse meiner stadt. nun streite ich mich seit 3 monaten mit denen rum und die erzählen mir auch nur immer wieder, ich wäre zur zahlung verpflichtet und wenn ich einwände hätte, müsste ich das mit der gez selbst klären. da die mich aber ignorieren, kann ich das nicht. ich habe auch die stadtkasse aufgefordert, mir erstmal den gerichtsbeschluss zu zeigen, bevor die irgendwelche geldforderungen stellen. daraufhin kam nur, dass bestätigt wurde, dass die forderung richtig ist. also kein gerichtsschreiben oder ne gerichtsnummer, an die ich mich wenden kann und trotzdem wollen sie mir das konto pfänden.
Du hast halt auf das falsche Schreiben regiert.
Damit bist du auf deren Angebot eingegangen.
https://www.youtube.com/watch?v=TPH8D7GKCiw für die die es noch nicht kennen. Fand ich sehr aufschlussreich
ich weiß zufällig wie ein angebot aussieht und weil ich widerspruch eingelegt habe, habe ich das angebot nicht akzeptiert. ich wurde zwangsangemeldet und habe erst auf die androhung mit kontopfändung reagiert. und wie gesagt, streite ich mich nun nicht mehr mit der gez sondern mit der stadtkasse
Hier ist noch immer die Gewaltenteilung zu beachten!
Ohne Gerichtsbeschluss keine gesetzmäßige kontopfändung.
Also Strafanzeige auch gegen den Mitarbeiter der Sparkasse.
Ich habe mal eine Frage dazu:
Ich habe zwar ein Fernseher zuhasue, habe allerdings alle Sender wie ARD, ZDF, NDR und Co. gelöscht, da ich diese noch nie in meinem Leben geschaut habe.
Habe das so auch bei der GEZ angegeben, das ich aus diesem Grund meinen Beitrag nicht bezahlen will und abgemeldet werden will.
Als Antwort kam nur, ich habe ein Rundfunkgerät was es mir ermöglicht diese Sender zu empfangen als muss ich auch bezahlen!
Was kann ich nun noch machen???
Ich wollte mit dem Steve schreiben geht das nur hier öffentlich ???
Ja das geht nur öffentlich.
Auf Wunsch sende ich euch die jeweilige EMail Adresse des anderen.
du kannst meine email gern dem frank zusenden…
Hallo Steve,
habe hier einen Fall, bei dem Frau A alle Schreiben ignorierte (weil irgendwo so gelesen). Somit hat sie den Bescheid auch nicht abgelehnt.
Nun der gelbe Brief vom Gerichtsvollzieher.
Welche Möglichkeiten der Abwehr gibt es nun noch?
Tausend Dank schon mal!
Weg mit der GEZ und den Abzock EEG
Dunja Götze
mit zwei oder drei Freunden zum GV gehen – !!! Unbedingten Zahlungswille bekunden !!!! – Bedingung, der GV soll dir ein unterschriebenes Schriftstück geben, das die Rechtmäßigkeit seiner Handlung zeigt. Kann er das, dann musst du zahlen ( kleine Raten aushandeln ). Kann er das nicht dann bist du raus aus der Nummer so wie ich.
hallo,
hab auch ärger mit der gez.
hab immer beitrag bezahlt. ( lastschrift ) jetzt wollen die für den zeitraum .01.13-12.14 eine nachzahlung von 431,52€. und das , weil ich nicht dran gedacht hab , nach der scheidung die beiträge auf meinen namen laufen zu lassen, obwohl es immer von meinem konto abgebucht wurde.
sie behaupten, ich hätte den beitrag für meinen ex bezahlt. und das, obwohl er ja auch verpflichtet ist, in seiner eigenen wohnung den beitrag zu entrichten.
hab das geld nicht überwiesen, und das lastschriftverfahren per mail wiederrufen,( 12.11 ) und dazugeschrieben, dass ich zukünftig eine rechnung möchte. sie haben es trotzdem abgebucht ( 17.11.). war heut bei der bank, und hab mein geld zurrückgeholt.
auf meine mail hab ich bis heute noch keine antwort erhalten. es kam nur eine automatische antwort, daß es weitergeleitet wird.
weiß nicht was ich jetzt tun soll, möchte es aber auf keinen fall bezahlen.
für mich ist das betrug.
wenn die telefontuss bei gez woanderst arbeiten würde, wäre sie schon lange geflogen, so wie die sich benommen hat.
bin für jeden ratschlag dankbar.
Hallo Claudi,
ich würde vorerst gar nichts machen. Erster Tip mneinerseits, lies / schau dir die Kommentare der gesamten Seite inkl. der Links und Videos an, dann weisst du was zu tun ist, falls immernoch nicht, dann bekommste einen zweiten Tip. 😉
Grüße
Steve
Ich hab bisher noch nie gezahlt und wurde so zwangs-angemeldet. bisher habe ich auf keine Schreiben reagiert, auch auf den Bescheid und die Festsetzung nicht. Nun ist das Schreiben mit der Vollstreckungsankündigung der Stadtkasse da.
Soll ich denen jetzt schreiben, dass ich nie einen Bescheid erhalten habe. Und sie daher nochmal Prüfen sollten, ob die Rechtsmäßigkeit der Vollstreckung überhaupt gegeben ist?
Wenn bei Dir kein Bescheid eingegangen ist und die dir nicht das Gegenteil beweisen können, dann gibt’s auch keine Rechtsgrundlage für eine Vollstreckung.
Die haben dir zunächst nachzuweisen wann dir der Bescheid zugestellt worden sein soll.
Googel mal Torsten Ramm+GEZ
Genau so ist es richtig !
Wer behauptet ein Schreiben wurde zugestellt , sollte dies auch nachweisen.
Der Posbote hatte keinen Bock , der Brief wurde bei Müller , Meier
, Schulze in der selben Straße eingeworfen etc.
Leider ist das nicht ganz so einfach mit diesen nicht erhaltenen Schreiben.
Wenn ein Schreiben dieser Anstalt, Behörde, Firma u.s.w. verlässt gibt es ein s.g. Postausgangsverzeichnis welches wiederum vor Gericht als Beweis aureichend ist und auch somit der Brief als zugestellt gilt (egal ob der Empfänger diesen bekommen hat oder auch nicht). Dieses gilt nicht für Briefe die nicht durch die Post legetemiert werden (Einschreiben, Einschreiben-Rückschreiben ec.). Bei dieser Art von Briefen werden diese als nicht zugestellt beschrieben wenn nicht der Postbote, der Empfänger oder der Empfangsberechtigte dafür Unterschrieben haben.
Postausgangsverzeichnis stellt u.U. ein Nachweis darüber dar, dass das Schreiben raus gegangen ist.
Hier geht es allein um den Nachweis des tatsächlichen Eingangs.
Das besagte Gerichtsurteil würde ich gerne mal sehen. Aktenzeichen, Datum Gerichtsbezeichnung bitte.
Also bei mir sind die in meiner Privatinsolvenz mit über 3000€ vertreten. Beim Insolvenzantrag bekam ich ein Schreiben, indem man mir mitteilte auf die Gesammtsumme zu verzichten, wenn ich einmalig die 1/4 Jahresgebühr zahlen würde. Pustekuchen meinerseits. Ich habe da erstmal Kosten erzeugt und das ist gut so. Ich werde auch weiterhin nicht zahlen. Höre kein Radio (hab keines im Besitz). Schaue keine öffentlich Rechtlichen Sender (alles im Sat Receiver gelöscht). Und mein PC ist ein Arbeitsgerät womit ich Geld verdiene.
Ich melde ja auch meinen 13er Maul-Ring Schlüssel nicht an ^^
Für mich sind das Maffia Methoden, und hat mit Demokratie wenig zu tuhen.
Hallo! Ich habe eine Frage. Leider habe ich mich bereits der GEZ gefügt und zahle seit einem guten Jahr meine Grundgebühr.
Habe ich denn überhaupt noch die Chance mich mit einem ähnlichem Schreiben von den Zahlungsverpflichtungen wieder zu lösen?
Viele Grüße
Hi Jennifer, ja das ist möglich. Es gibt mehrere Varianten. Erste – Du kündigst deine Mitgliedschaft offiziell und entziehst das Lastschriftverfahren, falls du diesem zugestimmt hast. Zweite – Du reagierst einfach nicht mehr, wenn du die Lastschrift von deinem Konto zurückgeholt hast bzw. die Rechnung nicht begleichst und sie schreiben dich an. Bis zum Zahlungs- BESCHEID!! Dann nutzt du eines von den Musterschreiben, weiter oben ist eins für diejenigen, die schon zahlen oder du berufst auf deren Impressum, wo steht dass es eine nicht rechtsfähige Vereinigung ist. Dritte – Du stellst die Zahlung ein und sämtliche Briefe schaffst du am gleichen Tag wieder zur Post mit dem Vermerk: „Empfänger unbekannt verzogen“. Falls sich ein Gerichtsvollzieher ankündigt, gibt es ein Akzeptanzschreiben.
http://revealthetruth.net/2013/08/01/ein-termin-mit-einem-vollzugsbeamten/
Viele Grüße Steve
Hallo Steve habe deine Beiträge fast alle gelesen und bin sehr beeindruckt.
Mein Problem ist das folgende:
Nachdem ich mich mit dem DR schon auseinandergesetzt hatte (Schreiben im Anhang) bekam ich vor ca 3 Wochen (kein Poststempel) eine Beitragsfestsetzung und heute noch eine. Meine Frage ist nun was kann ich noch tun, da ich ja vorsorglich Widerspruch eingereicht hatte.
Ich freue mich über deine Antwort
Vielen Dank
1. Anschreiben
ARD ZDF Deutschland
50439 Köln Frankfurt am Main, 25.02.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen bereits mehrmals mitgeteilt, bin ich nicht gewillt Ihrem Verein beizutreten. Ich interessiere mich weder für Ihr Programm, Ihr Unternehmen noch möchte ich Sie in irgendeiner Weise mit einem Beitrag finanziell unterstützen. Hiermit fordere ich Sie letztmalig auf mich mit Ihren Schriftstücken nicht weiter zu belästigen und vorsorglich widerspreche ich jeglichen Gebühren die Sie mir eventuell auferlegen wollen. Man weiß ja nie was kommt.
Gleichzeitig teile ich Ihnen mit, dass ich keinerlei Angaben zu meiner Person machen werde. Vielmehr fordere ich Sie auf mir mitzuteilen, wie Sie an meine Adresse gekommen sind, welche Daten Sie über mich abgespeichert haben und was den Grund hierfür darstellt.
Mit freundlichen Grüßen,
2. Anschreiben
ARD ZDF Deutschland
50439 Köln Frankfurt am Main, 30.06.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 25.02.2014 hatte ich Sie aufgefordert mir mitzuteilen woher Sie meine Daten haben und wofür diese verwendet werden. Anstatt einer Antwort erhalte ich nun erstmalig eine „Zahlung der Rundfunkbeiträge“ in Höhe von € 323,64, dies alleine ist schon eine Frechheit. Ich erwarte Ihrerseits eine Erklärung für was dieser Betrag vom 06.06.2014 von mir gefordert wird. Wie nicht anders zu erwarten ist dies Eine der übelsten Machenschaften von Abzockern wie man sie bereits kennt und vor denen man immer wieder gewarnt wird. Diese unseriöse Art und Weise den Bürgern dieses Landes das Geld aus der Tasche ziehen zu wollen kann mit keinem nationalen gültigen Gesetz, geschweige denn dem EU Gesetz konform gehen.
Ich fordere Sie nochmals auf mir mitzuteilen, wie Sie an meine Adresse gekommen sind, welche Daten Sie über mich abgespeichert haben und was den Grund hierfür darstellt.
.
Gleichzeitig widerspreche ich vorsichtshalber Ihrem Schreiben zur Zahlung der Rundfunkbeiträge; man kann ja nie wissen ob es tatsächlich ein geltendes Recht für diese Zwangsabgabe geben wird. Nach wie vor gehe ich davon aus, dass die Erhebung oder der Hinweis zur Zahlung der Beiträge rechts- und verfassungswidrig ist.
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Hierzu habe ich nichts erhalten! Bis, wie gesagt ,vor ca 3 Wochen
Hallo zusammen, ist das so ok?
Name Ort den 09.02.2015
Adresse
Beitrags-Nummer:
An die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) /
den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Ablehnung des Angebot vom 07.07.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
Unter der Berücksichtigung der dargestellten Fakten fordere ich schriftliche Beweise für die unten aufgeführten Aufforderungen.
Darstellung der Fakten:
1. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine private Firma
2. Die Länderparlamente der Bundesrepublik Deutschland sind private Firmen
3. Der Norddeutsche Rundfunk ist eine private Firma
4. Ich habe bezüglich der Aufforderung zur Zahlung der Rundfunkgebühren / Rundfunkbeiträgen aus dem Brief des Beitragsservices vom 07.07.2014, mit keiner der in Punkten 1. bis 3. aufgeführten Parteien, einen verpflichtenden Vertrag geschlossen.
5. Da, wie in Punkten 1. bis 3, alle beteiligten Parteien private Firmen sind, ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) ein Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und kein Staatsvertrag.
Aufforderung:
1. Beweisen Sie mittels einer Kopie der Staatsgründungsurkunde dass die Bundesrepublik Deutschland ein rechtmäßiger Staat ist.
2. Widerlegen Sie dass die, unter Punkten 1. bis 3. in der Darstellung der Fakten aufgeführte Institutionen Firmen sind.
3. Weisen sie mir nach, auf welcher Gesetzlichen Grundlage ihre Forderung beruht.
4. Beweisen Sie dass zwischen mir und dem Beitragsservice ein verpflichtender Vertrag besteht, handschriftlich mit nasser Tinte von mir unterschrieben.
Für die Erbringung der schriftlichen Beweise setze ich Ihnen eine Frist bis zum 20. Feb 2015.
Ihr Angebot vom 07.07.2014 lehne ich dankend ab. Ich bin an Leistungen Ihrer Firma nicht interessiert.
Von weiteren Schreiben, außer Erbringung der eindeutigen Beweise, bitte ich abzusehen.
Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Danke für Eure Antworten,
Gruß Dennis
Häng gleich dein AGB mit dran. Wenn die dich nochmals ohne unterschrift belästigen gibt’s gleich eine Rechnung von dir.
Ich kann nur zur „Aufforderung: 1.“ etwas äußern!
Die „Bundesrepublik Deutschland“ ist zwar völkerrechtlich kein Staat, da sie von den Siegermächten des 2. WK (West-Alliierte) „gegründet“ wurde – quasi ein Besatzungskonstrukt ist, aber seit 1949 vom westdeutschen Volk in Wahlen als ihr Staat legitimiert wurde (seit 1990 auch vom ostdeutschen Volk). Somit stellt die „BRD“ nach der Staatsrechtslehre einen „Staat“ dar (sie wird ja auch von anderen Staaten als solcher anerkannt). Sie hat eine Legislative, Judikative, Exekutive und ein Staatsvolk (Plebs).
Gruß
Hendrik
Hi Dennis,
grundsätzlich ist der Inhalt schon mal nicht verkehrt, allerdings schreibst du viel zu viel, was ohnehin keinen von dort interessiert (Fakten). Ändere nicht mehrmals deinen stil. zb. Weisen Sie mir nach… Beweisen Sie mir… bleibe am besten immer beim ersten. Du verlangst ausserdem keine Kopien von irgendwas, wenn schon, dann notariell beglaubigt. Bsp. Weisen Sie mir in notariell beglaubigter Form nach, dass… Unterschrift mit nasser Tinte ist Käse… es geht um die persönliche / eigenhändige Unterschrift. Suche lieber bei Upik.de die firma raus und konfrontiere Sie damit und dass sie laut Impressum ebenfalls eine nicht rechtsfähige ….sind.
Nicht viel drumherum schreiben/reden. Weiter oben ist mein Text an die GEZ… so ungefähr kann es aussehen.
Viele Grüße
Steve
Hallo Steve, hatte zwar vorhin schon mal einen Komentar verfasst aber irgendwie scheint dieser nicht angekommen zu sein.
Wollte dir kurz mein Problem schildern. NAchdem ich der GEZ schon 2 Mal geschrieben hatte (Schreiben nachfolgend)
1.Schreiben
ARD ZDF Deutschland
50439 Köln Frankfurt am Main, 25.02.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen bereits mehrmals mitgeteilt, bin ich nicht gewillt Ihrem Verein beizutreten. Ich interessiere mich weder für Ihr Programm, Ihr Unternehmen noch möchte ich Sie in irgendeiner Weise mit einem Beitrag finanziell unterstützen. Hiermit fordere ich Sie letztmalig auf mich mit Ihren Schriftstücken nicht weiter zu belästigen und vorsorglich widerspreche ich jeglichen Gebühren die Sie mir eventuell auferlegen wollen. Man weiß ja nie was kommt.
Gleichzeitig teile ich Ihnen mit, dass ich keinerlei Angaben zu meiner Person machen werde. Vielmehr fordere ich Sie auf mir mitzuteilen, wie Sie an meine Adresse gekommen sind, welche Daten Sie über mich abgespeichert haben und was den Grund hierfür darstellt.
Mit freundlichen Grüßen,
2.Schreiben
ARD ZDF Deutschland
50439 Köln Frankfurt am Main, 30.06.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 25.02.2014 hatte ich Sie aufgefordert mir mitzuteilen woher Sie meine Daten haben und wofür diese verwendet werden. Anstatt einer Antwort erhalte ich nun erstmalig eine „Zahlung der Rundfunkbeiträge“ in Höhe von € 323,64, dies alleine ist schon eine Frechheit. Ich erwarte Ihrerseits eine Erklärung für was dieser Betrag vom 06.06.2014 von mir gefordert wird. Wie nicht anders zu erwarten ist dies Eine der übelsten Machenschaften von Abzockern wie man sie bereits kennt und vor denen man immer wieder gewarnt wird. Diese unseriöse Art und Weise den Bürgern dieses Landes das Geld aus der Tasche ziehen zu wollen kann mit keinem nationalen gültigen Gesetz, geschweige denn dem EU Gesetz konform gehen.
Ich fordere Sie nochmals auf mir mitzuteilen, wie Sie an meine Adresse gekommen sind, welche Daten Sie über mich abgespeichert haben und was den Grund hierfür darstellt.
.
Gleichzeitig widerspreche ich vorsichtshalber Ihrem Schreiben zur Zahlung der Rundfunkbeiträge; man kann ja nie wissen ob es tatsächlich ein geltendes Recht für diese Zwangsabgabe geben wird. Nach wie vor gehe ich davon aus, dass die Erhebung oder der Hinweis zur Zahlung der Beiträge rechts- und verfassungswidrig ist.
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
erhielt ich vor ca 3 Wochen und heute (jeweils ohne Poststempel) 2 Festsetzungsbescheide?!
Meine Frage an dich kann ich jetzt letztmalig den Text von anonymous verwenden
ARD, ZDF, Deutschlandradio
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.
Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer
Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens.
Sollten Sie die Frist verstreichen lassen gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie wider erwarten auf Ihre Forderung beharren, ergeht Strafantrag gegen Sie. usw
oder ist das schon zu spät oder muss gar etwas ergänzt werden
Liebe Grüße
Trixxi
Man soll auf Bescheide reagieren. Der Beitragsservice schickt aber auch Bescheide mit einfacher Post, wodurch ein Empfang/Zustellung nicht gerichtsfest nachweisbar ist. Wenn man verzögern will, soll man dann auf Bescheide mit einfacher Postzustellung schon reagieren? Oder doch bis zur Vollstreckungsankündigung warten, bevor man den Empfang der Bescheide bestreitet und deren Zustellung verlangt? Hat jemand mit dem Vorgehen schon Erfahrungen gemacht? Danke für einen Ratschlag.
Hi Romy,
es ist nicht entscheidend, ob der Bescheid in einem normalen oder gelben Brief zu dir kommt, sondern, das du auf diesen Bescheid reagierst. Reagierst du nicht, stimmst du konkludent diesem „Vertrag“ zu und somit können die dann als nächstes den GV beauftragen, der dich dann noch mehr einschüchtern will. Das Problem dabei ist, es lassen sich auch viele einschüchtern, obwohl er als Privatperson vor einem steht und absolut keinerlei Rechte dir gegenüber hat. Je nachdem wie sattelfest du bist, kannst du bis zum GV gehen. Du kannst aber auch jeden normalen Brief von der GEZ am gleichen Tag wieder zurückschaffen und „Absender unbekannt verzogen“ angeben. Bei gelben Briefen kannst du deine Adresse durchstreichen, „Annahme verweigert“ draufschreiben und in den Briefkasten stecken.
Ich habe weiter oben schon einige Tipps und Hinweise gegeben, einfach mal durchstöbern.
Viele Grüße
Steve
hier gibts auch ein neues Urteil: https://kulturstudio.wordpress.com/2015/02/01/gez-nein-danke-lg-tubingen-beschlus-vom-8-1-2015-5-t-29614/
Hallo Steve, hatte zwar vorhin schon mal einen Komentar verfasst aber irgendwie scheint dieser nicht angekommen zu sein.
Wollte dir kurz mein Problem schildern. NAchdem ich der GEZ schon 2 Mal geschrieben hatte (Schreiben nachfolgend)
1.Schreiben
ARD ZDF Deutschland
50439 Köln Frankfurt am Main, 25.02.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen bereits mehrmals mitgeteilt, bin ich nicht gewillt Ihrem Verein beizutreten. Ich interessiere mich weder für Ihr Programm, Ihr Unternehmen noch möchte ich Sie in irgendeiner Weise mit einem Beitrag finanziell unterstützen. Hiermit fordere ich Sie letztmalig auf mich mit Ihren Schriftstücken nicht weiter zu belästigen und vorsorglich widerspreche ich jeglichen Gebühren die Sie mir eventuell auferlegen wollen. Man weiß ja nie was kommt.
Gleichzeitig teile ich Ihnen mit, dass ich keinerlei Angaben zu meiner Person machen werde. Vielmehr fordere ich Sie auf mir mitzuteilen, wie Sie an meine Adresse gekommen sind, welche Daten Sie über mich abgespeichert haben und was den Grund hierfür darstellt.
Mit freundlichen Grüßen,
2.Schreiben
ARD ZDF Deutschland
50439 Köln Frankfurt am Main, 30.06.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 25.02.2014 hatte ich Sie aufgefordert mir mitzuteilen woher Sie meine Daten haben und wofür diese verwendet werden. Anstatt einer Antwort erhalte ich nun erstmalig eine „Zahlung der Rundfunkbeiträge“ in Höhe von € 323,64, dies alleine ist schon eine Frechheit. Ich erwarte Ihrerseits eine Erklärung für was dieser Betrag vom 06.06.2014 von mir gefordert wird. Wie nicht anders zu erwarten ist dies Eine der übelsten Machenschaften von Abzockern wie man sie bereits kennt und vor denen man immer wieder gewarnt wird. Diese unseriöse Art und Weise den Bürgern dieses Landes das Geld aus der Tasche ziehen zu wollen kann mit keinem nationalen gültigen Gesetz, geschweige denn dem EU Gesetz konform gehen.
Ich fordere Sie nochmals auf mir mitzuteilen, wie Sie an meine Adresse gekommen sind, welche Daten Sie über mich abgespeichert haben und was den Grund hierfür darstellt.
.
Gleichzeitig widerspreche ich vorsichtshalber Ihrem Schreiben zur Zahlung der Rundfunkbeiträge; man kann ja nie wissen ob es tatsächlich ein geltendes Recht für diese Zwangsabgabe geben wird. Nach wie vor gehe ich davon aus, dass die Erhebung oder der Hinweis zur Zahlung der Beiträge rechts- und verfassungswidrig ist.
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
erhielt ich vor ca 3 Wochen und heute (jeweils ohne Poststempel) 2 Festsetzungsbescheide?!
Meine Frage an dich kann ich jetzt letztmalig den Text von anonymous verwenden
ARD, ZDF, Deutschlandradio
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.
Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer
Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens.
Sollten Sie die Frist verstreichen lassen gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie wider erwarten auf Ihre Forderung beharren, ergeht Strafantrag gegen Sie. usw
oder ist das schon zu spät oder muss gar etwas ergänzt werden
Liebe Grüße
Trixxi
Pingback: GEZ – Der Kampf gegen die dunkle Seite.Laesestunde
Hallo Trixxi,
mir ist schon mehrfach aufgefallen, dass bei vielen Lesern hier viel Mühe, Zeit, Fakten und Worte in Schreiben an die GEZ investiert wurden und wahrscheinlich auch noch werden. Ich kann jetzt nur kurz dazu erwähnen, das ist alles gar nicht notwendig, weil das dort weder den Briefträger, den Pförtner, die Empfangsdame noch den Sachbearbeiter interessiert. Sie sind teilweise zu lieb und rechtfertigend geschrieben. Du musst, wie es die anderen auch tun sollten, die Schreiben so formulieren, dass Sie fordernd und den GEZ Clowns eindeutig vermittelt, dass sie in der Nachweispflicht sind. Ungefähr in der Form: Weisen Sie mir nach…, Erbringen Sie mir… und nicht so „lieb“ wie: „Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden.“ Weiter oben ist meine Antwort auf den Bescheid/Zwangsanmeldung der GEZ vom Juli 2014.
Heute gerade frisch eingetroffen kam die Antwort dazu. Viel blabla und das Einzige, was sie aufgriffen haben bzw. geantwortet haben auf meine Forderung hin, dass ich keinen Vertrag mit persönlicher Unterschrift eingegangen bin, ist:
„Sie wenden sich gegen die Anmeldung Ihrer Wohnung zum Rundfunkbeitrag und erklären, dass Sie keinen Vertrag unterschrieben haben.
Die Beitragspflicht wird nicht durch eine Vertragsunterzeichnung, sondern durch die gesetzliche Regelung begründet, wonach der Inhaber einer Wohnung Rundfunkbeiträge zu zahlen hat.“
Die GEZ Dummbeutel haben wie immer weder unterschrieben, noch einen Ansprechpartner erwähnt. -> schon mal rechtsungültig
Zerlegen wir mal die Sätze. Ich wende mich gegen gar nichts, sondern ich habe die Affen aufgefordert mir nachzuweisen, dass ich eine rechtsverbindliche Unterschrift geleistet habe. Beitragspflicht… Welche, Wofür? und erst Recht die Frage welche gesetzliche Regelung? Auf meiner Forderung hin, diese Gesetze nachzuweisen sind sie ebenfalls nicht eingegangen. Der sogenannte „Beitragsservice“ ist eine Firma, also wie kommt eine fremde Firma dazu mir Rechnungen, als Unbeteiligter, für nichts zu senden? Natürlich werde ich auf den Mist nicht antworten, sollen sie doch Klagen oder was auch immer unternehmen, das sind Löwen ohne Krallen und Zähne, ach noch nicht einmal… Hallo Trixxi,
mir ist schon mehrfach aufgefallen, dass bei vielen Lesern hier viel Mühe, Zeit, Fakten und Worte in Schreiben an die GEZ investiert wurden und wahrscheinlich auch noch werden. Ich kann jetzt nur kurz dazu erwähnen, das ist alles gar nicht notwendig, weil das dort weder den Briefträger, den Pförtner, die Empfangsdame noch den Sachbearbeiter interessiert. Du musst, wie die anderen auch, die Schreiben so formulieren, dass Sie eindeutig in der Nachweispflicht sind. Ungefähr in der Form: Weisen Sie mir nach…, Erbringen Sie mir… und nicht so „lieb“ wie: „Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden.“ Weiter oben ist meine Antwort auf den Bescheid/Zwangsanmeldung der GEZ. Heute gerade frisch eingetroffen kam die Antwort dazu. Viel blabla und das Einzige, was sie aufgriffen haben bzw. geantwortet haben auf meine Forderung hin, dass ich keinen Vertrag mit persönlicher Unterschrift eingegangen bin, ist:
„Sie wenden sich gegen die Anmeldung Ihrer Wohnung zum Rundfunkbeitrag und erklären, dass Sie keinen Vertrag unterschrieben haben.
Die Beitragspflicht wird nicht durch eine Vertragsunterzeichnung, sondern durch die gesetzliche Regelung begründet, wonach der Inhaber einer Wohnung Rundfunkbeiträge zu zahlen hat.“
Die GEZ Dummbeutel haben wie immer weder unterschrieben, noch einen Ansprechpartner erwähnt. -> schon mal rechtsungültig
Zerlegen wir mal die Sätze. Ich wende mich gegen gar nichts, sondern ich habe die Affen aufgefordert mir nachzuweisen, dass ich eine rechtsverbindliche Unterschrift geleistet habe. Beitragspflicht… Welche, Wofür? und erst Recht die Frage welche gesetzliche Regelung, auf meine Forderung hin, diese Gesetze Nachzuweisen sind sie ebenfalls nicht eingegangen. Ob du den Text von Anonymus nehmen willst, kann ich für dich nicht entscheiden, aber allein die Tatsache, dass er damit gescheitert ist, sollte wohl selbstredend sein. Damit du weißt, was du jetzt machen kannst…Antworte auf den letzten Bescheid immer fordernd ohne Fakten. Sie wollen doch etwas von dir, also müssen sie dir die Beweise bringen, dass deren Forderung rechtens ist. Du kannst ebenfalls mit einbauen, dass im Impressum bei denen schon allein „nicht rechtsfähige…“ steht. -> Mit welchem Recht schicken sie dir denn einfach Bescheide?
Ich hoffe dass ich vielleicht etwas helfen konnte.
Viele Grüße
Steve
einfach mal verfolgen: http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/vier-klagen-gegen-den-rundfunkbeitrag/1189071/vier-klagen-gegen-den-rundfunkbeitrag.html#1189071
Hallo Steve, ich habe jetzt 2std.mit lesen verbracht,Du bist aus dem selben Holz wie ich und gleicher Meinung.Ich habe nach langem ignorieren der ZA eine Rechtsbefehlsbelehrung bekommen, die du ja oft erwähnst, darauf zu reagieren.
Du bist ja da voll fit,habe ich das Gefühl, wie ist dein Rat!
Die GEZ hat von mir keine Kontodaten(nie gehabt) und möchte auch nix zahlen!
Bitte um kurze Info!!!!
Ich frage mich wieso ein Rechtsstaat so viel unrecht wie es hier beschrieben wird überhaupt zu lässt ? Ist ein schreiben,egal welche Form jetzt sinnvoll oder nicht, oder soll ich mich weiter tot stellen !
Gruß
Hallo Josef, sorry für die späte Antwort und danke für die Blumen. Ja, es ist richtig das ich etwas im Thema stehe. Das Dumme ist nur, dass du im Grunde schreiben kannst was du willst, die reagieren ohnehin nur so, wie sie wollen. Lange Rede gar keinen Sinn, mir haben sie vor kurzem auch sämtliche Pfändungsarten angedroht und vor drei Tagen kam der nächste Brief. Da die Leute bei der GEZ strunzdumm sind, habe ich keine Lust mehr, weiter meine Zeit mit Antwortschreiben zu verbringen, wo ich ohnehin schon deren Antwort kenne. Ich sende jetzt jeden Brief mit dem Vermerk, den die Post drauf stempelt „Absender unbekannt verzogen“ zurück. Mein Tipp wäre : Antworte auf jeden Fall erst einmal, indem du sie auch gleichzeitig in die Nachweispflicht nimmst… Bsp. dazu hast du ja sicher oben schon gesehen. …wenn dann deren Antwort kommt, kannste ja wieder darauf eingehen und immer wieder die Nachweise fordern. Sie werden dir drohen und drohen und nochmals drohen. Vielleicht bemühen sie auch tatsächlichen einen GV, aber das kann dir egal sein, du forderst dann von ihm das Gleiche, er soll nachweisen, das seine Forderungen rechtens sind und lass dir die Schreiben von der GEZ an den GV zeigen, da steht auch zum Teil nur Müll drin. z.B. Gläubiger: Rundfunkgebühren. Ich kennen keinen Gläubiger, der Rundfunkgebühren, heisst. …oder aber du schenkst deine wertvolle Zeit anderen Dingen und bist für die auch mal unbekannt verzogen.
Viele Grüße
Steve
Hi was ist den mit denen die schon jahrelang zahlen? Kommen die mit einem Schreiben auch wider da raus, und können sogar die gezahlten Beiträge zurück verlangen?
Ich habe auch dieses Schreiben abgeschickt, aber wurde es in meinem Fall abgelehnt.
Warum und was jetzt?
Bitte um Tipps und Rat!
Hallo Steve,
ich habe auch alle Briefe der GEZ ignoriert und nun am 02.03.2015 einen Festsetzungsbescheid bekommen mit der Aufforderung knapp 420 Euro zu bezahlen.
Da ich keinen Widerspruch einlegen möchte, was ja nicht korrekt ist laut den Mitteilungen die ich hier lese, wollte ich das Musterschreiben von Ihnen nutzen das ich weiter oben gesehen habe. Also dieses……
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit weise ich, in Erster Linie, Ihren Zahlungsbescheid vom 04.07.14 mit dem Verweis auf das VwVfG §37 Abs. 3 zurück.
Des Weiteren, weisen Sie mir rechtskräftig nach, dass ich in irgendeiner Form mit Ihnen einen Vertrag / eine Willenserklärung, über den Kauf eines Produktes oder die Bestellung einer Dienstleistung von Ihnen………………..
…..und so weiter. Ist das die beste Methode bzw. ist das Schreiben das richtige?
Sorry wenn ich so blöde frage, aber ich kenne mich da absolut nicht aus.
Gruß
Rainer
Guten Tag,
mir haben die dummen Leute der GEZ auch wieder geschrieben. Nachdem ich Mitte Oktober den Festsetzungbescheid bekommen habe, habe ich am gleichen Tag das Musterschreiben als Antwort zurück geschickt. Mit der Bitte einer schriftlichen Eingangsbestätigung innerhalb von 2 Wochen und einem Wiederspruchsbescheid bis spätestens zum 30.12.2014 (hatte irgendwo mal was von einer 6 Wochen Frist gelesen). Beides kam bis heute nicht an…. Lediglich diese Woche eine „Entschuldigung“ das es momentan so viele Anfragen gibt, es nicht eher ging und weiteres Blabla. Aber wie Steve schon geschrieben hat, wieder keinen Ansprechpartner, Stempel oder Unterschrift. Selbst in diesem Schreiben geben sie zu: „[…] Deshalb haben wir Sie in der Vergangenheit mehrfach angeschrieben und um Angaben zur Beitragspflicht Ihrer Wohnung gebeten. Leider Sie zunächst nicht reagiert, so dass wir wie angekündigt eine Anmeldung vorgenommen haben“. Klare Bestätigung das ich nirgendwo unterschrieben habe und die GEZ Heinis so dreist waren mich anzumelden. Aus den üblichen Paragraphen wissen wir das solche Verträge Rechtswidrig sind.
Noch besser gefällt mir folgendes: „[…] Gegenleistung für den Rundfunkbeitrag ist, die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch nehmen zu können.“ Jaaaa „können“, will ich aber gar nicht. Wieso sollte ich dann zahlen?
Mir wurde eine Frist von 3 Wochen gesetzt um den ausstehenden Betrag zu bezahlen. Ich werde es natürlich nicht tun und schauen was als nächstes kommt. Vermutlich passiert eh erst was Ende des nächsten Quartals. Wenn es soweit ist, schreib ich meine weiteren Erfahrungen auf 🙂
Ich werde mal das Musterschreiben an die senden und warten was passiert. Sehe jedenfalls nicht ein was zu bezahlen das ich nicht bestellt habe.
Ich habe das ganz oben genannte Schreiben zweimal an die GEZ geschickt mit Einschreiben. Dann bekam ich einen Festsetzungsbescheid in dem u.a. geschrieben wurde: „Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist die Voraussetzung für die Zuslässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben.“ – und schickte nochmal das Schreiben an die GEZ (das von ganz oben auf dieser Seite. – Jetzt bekam ich ein Schreiben vom Finanzamt, dass meine EK-Steuer von 2013 via Pfändungsverfügung an die GEZ gezahlt wird/ wurde. Wir kann ich mich dagegen wehren? Ist das rechtens? Vollstreckbare Titel können doch nur von Gerichten ausgefertigt werden?
Hallo zusammen,
nach lange Zeit hin und her habe ich Anfang dieses Jahres meine Frau überzeugt und habe folgender Brief aus dem Internet an der GEZ hingeschickt nämlich wir zahlen die Gebühren seit Jahren. Ende März bekamen wir der Antwort von der GEZ.
Ich möchte Euch um Hilfe, Meinung, Rat, bitten.
Mit meinen deutschen Kenntnisse weiß ich echt nicht was ich machen soll.
Vielen Dank
Antonio
Bief an der GEZ:
(Unsere Namen und Beitrags-Nr. habe ich nicht eingetragen)
Abs.
….
….
….
An die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) /
den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50439 Köln
Berlin, den 21.01.2015
Beitrags-Nummern: ………..
Erklärung zur zukünftigen Zahlung von „Rundfunkbeiträgen“ nur unter Rechtsvorbehalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter oben genannten Teilnehmer-Nummern sollen wir seit dem 01.12.2009 die sogenannten „Rundfunkbeiträge“ zahlen. Hiermit erklären wir, dass wir diese „Rundfunkbeiträge“ nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung zahlen. Denn der Rundfunkbeitrag ist rechtlich stark umstritten. So wenden die Rechtsexperten unter anderem ein:
Ein vom Land Thüringen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten führte dazu, dass Landesregierung und Parlament den Rundfunkbeitrag wegen Verfassungswidrigkeit ablehnten. Dass inzwischen beide Institutionen eine Kehrtwende vollzogen haben und den RBStV billigten, steht dem nicht entgegen. Auch die FDP drohte damals mit Verfassungsklage.
Nach Auffassung des früheren Hamburger Senators Prof. Ingo von Münch liegt beim „Rundfunkbeitrag“ ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und in die Handlungsfreiheit der Person vor.
Gegen die Kfz-„Rundfunkbeiträge“ bereitet Erich Sixt als Chef des Autovermieters Sixt bereits eine Verfassungsklage vor. Auch Sixt stützt sich auf ein Rechtsgutachten, das dem „Rundfunkbeitrag“ ausdrücklich die Verfassungswidrigkeit bescheinigt.
Die Drogeriekette Rossmann klagt ebenfalls beim Bayerischen Verfassungsgericht gegen den Rundfunkbeitrag. Die Klageschrift wendet sich gegen die Verletzung der Grundrechte bei der allgemeinen Handlungsfreiheit und des Gleichheitsgrundsatzes. Weiterhin sei der Rundfunkbeitrag eine allgemeine Steuer und daher durch die Länder verfassungswidrig zustande gekommen. Es würden – systemwidrig – auch betriebliche Kfz mit Beiträgen belegt, obwohl mit dem Rundfunkbeitrag gerade nicht mehr an das Vorhandensein von Rundfunkempfangsgeräten angeknüpft werden solle.
Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) hat bereits im Sommer 2012 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Viele Rechtsexperten meinen, die Rundfunk-Zwangsabgabe sei in Wahrheit gar kein Beitrag, sondern eine Rundfunksteuer. Diese Rundfunksteuer lasse man im Gesetz nur unter falscher Flagge als „Rundfunkbeitrag“ segeln, weil die für die Rundfunkgesetzgebung zuständigen Länder gar keine allgemeinen Steuern beschließen dürfen. Die Länder überschreiten daher mit dem Rundfunkbeitrag ihre rechtlichen Kompetenzen. Gemäß Grundgesetz darf nur der Deutsche Bundestag allgemeine Steuergesetze erlassen. Darauf stützt sich unter anderem auch die erste Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen den „Rundfunkbeitrag“ (Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).
Die neuen Regelungen verletzen die gebotene Beitragsgerechtigkeit. Beiträge darf man gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung zwar im Rahmen der Verwaltung von Massenvorgängen typisieren. Die jeweilige Inhaberschaft von Wohnungen, Betriebsstätten, Kfz, Motorschiffen bildet jedoch keinen beitragsgerechten Maßstab für Vorteile eines möglichen Rundfunkempfangs jeweiliger Personen ab.
Wegen der bestehenden erheblichen rechtlichen Unklarheiten, ob überhaupt, und falls ja, wann wer in welcher Höhe unter welchen Konstellationen „Rundfunkbeiträge“ zu zahlen hat, erklären wir hiermit ausdrücklich, dass wir unsere Zahlungen für Rundfunkabgaben ab sofort nur unter Vorbehalt leisten. Denn auch wir sind von den neuen Ungerechtigkeiten bei der Regelung der Rundfunkabgaben seit 2013 betroffen.
Unsere Zahlungen seit 01.12.2009 erfolgen daher ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, allerdings mit rechtsverbindlicher Wirkung. Sollten die Gerichte später feststellen, dass die „Rundfunkbeiträge“ in vergleichbaren Fällen rechts- oder verfassungswidrig sind und daher ganz oder teilweise entfallen, werde ich die bis dahin gezahlten Gebühren von Ihnen zurückfordern.
Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
…………………………….. ……………………..
Ende März bekamen wir der Antwort von der GEZ:
(Datum 27.03.2015)
Ihr Rundfunkbeitrag
Vielen Dank für Ihre Information.
Bitte entschuldigen Sie, dass wir uns erst heute bei Ihnen melden. Da wir aktuell sehr viele Anfragen erhalten, kommt es leider zu Verzögerungen.
Sie geben an, dass Sei den Rundfunkbeitrag nur unter Vorbehalt zahlen wollen, weil der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag rechtswidrig sei.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die von Ihnen angekündigte Vorbehaltszahlung bei öffentlichen Abgaben, wozu auch der Rundfunkbeitrag zählt, nicht möglich ist.
Vielmehr besteht eine unbedingte gesetzliche Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Rundfunkbeiträge (§§ 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Selbst bei einem Widerspruch und einer Klage gegen einen Beitragsbescheid sind die Rundfunkbeiträge weiterhin zu zahlen. Beide Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung).
Diese Regelung stellt sicher, dass die Finanzierung notwendiger öffentlicher Aufgaben nicht gefährdet wird. Zu diesen Aufgaben zählt auch der verfassungsrechtliche Grundversorgungsauftrag des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks.
Soweit die Rechtsgrundlagen für Ihre Rundfunkbeitragspflicht durch eine rechtskräftige höchstrichterliche Entscheidung entfallen, werden wir Ihre geleisteten Rundfunkbeiträge auf Antrag im Rahmen der dreijährigen Verjährung erstatten (§ 10 Abs. 3 Satz 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Verbindung mit § 195 BGB).
Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Sie unter http://www.rundfunkbeitrag.de.
Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand: Das Beitragskonto ist ausgeglichen.
Für Ihre Unterlagen haben wir die Daten des Beitragskontos zusammengestellt. Ist alles korrekt? Fall nicht, teilen Sie uns Ihre Änderungen bitte mit. Gerne auch telefonisch. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Hallo Steve, ich habe bei Deinem letzen Kommentar eine Info geschrieben, lies die bitte mal und gib mir bitte einen TIPP
Danke Josef
Guteng Tag zusammen, Hallo Steve!
ich habe nun auch viel gelesen und gestöbert, auf meinen „Problemfall“ aber noch nicht die richtige Lösung gefunden.
Natürlich soll ich, wie wir alle hier, den Runfunkbeitrag zahlen und das auch rückwirkend. Ich habe bisher alles ignoriert, was eigentlich gut funktionierte. Was aber wohl auch nicht ganz richtig war
Jedenfalls habe ich nun eine Vollstreckungsankündigung von meiner Gemeinde bekommen.
Beim suchen sah ich dann folgendes: https://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2015/02/04/rundfunkbeitrag-neue-hoffnung-fur-vollstreckungsopfer/
Also sollte ich nun auf diese Vollstreckungsankündigung Widerspruch einlegen, mit der Begründung, dass der Gläubiger nicht eindeutig erkennbar ist?!
Meine Frist läuft bald ab, daher wäre es sehr nett, wenn ich nochmals eine Antwort bekommen würde!
Vielen vielen Dank!
Hallo nochmal,
ich habe vor ca. einer halben Stunde einen Kommentar abgegeben, leider find ich diesen hier nicht. Muss ich irgendetwas beachten?
Habe nun eine Vollstreckungsankündigung bekommen, auf welche ich kurzfristig reagieren muss. Nur das jetzt am besten richtig, daher wollte ich hier nochmal nachfragen.
Habe bisher nie auf die Schreiben der GEZ reagiert!
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße,
Tino
Nein Du musst nichts beachten. Leider landen einige Kommentare
auch im Spam Ordner und müssen dort raussortiert werden.
Da Wir den Blog in unserer Freizeit betreiben , kann dies schon mal ein wenig dauern.
hey Pokergirlhh hast du noch das Problem mit der GEZ ?! So wie du das beschrieben hast, scheint es mir als könntest die GEZ nicht bezahlen können und da kann man ja noch was machen…
Habe vorgestern denselben Betragsbescheid bekommen, den Herr Höcker am 01.06.13 bekommen hat, mit dem Unterschied das sich nun ein offener Gesamtbetrag von über 500 Euro summiert hat. Ich werde auch Widerspruch einlegen. Kann ich den Widerspruch von Herrn Höcker wirklich 1zu1 übernehmen oder soll ich etwas weglassen? Muss ich auch eine weitere Frist einräumen oder war das nur für Herrn Höcker wichtig? Ist die Unterlassungsverpflichtungserklärung notwendig? Habe leider nicht ganz verstanden um was es da geht, da mir wohl das juristische Wissen fehlt. Wäre nett wenn ihr mir antworten. Gruß an alle!
Habe vorgestern denselben Betragsbescheid bekommen, den Herr Höcker am 01.06.13 bekommen hat, mit dem Unterschied das sich nun ein offener Gesamtbetrag von über 500 Euro summiert hat. Ich werde auch Widerspruch einlegen. Kann ich den Widerspruch von Herrn Höcker wirklich 1zu1 übernehmen oder soll ich etwas weglassen? Muss ich auch eine weitere Frist einräumen oder war das nur für Herrn Höcker wichtig? Ist die Unterlassungsverpflichtungserklärung notwendig? Habe leider nicht ganz verstanden um was es da geht, da mir wohl das juristische Wissen fehlt. Wäre nett wenn ihr mir antworten. Gruß!!
Hi Pino, mittlerweile könnt ihr fast antworten was ihr wollt, dass Einzige was folgt, ist Nerverei der Idioten dort. Ihr könnt Einspruch erheben, klagen, gar nicht antworten, Briefe als „Empfänger unbekannt verzogen“ zurücksenden oder eine neue Masche probieren, die drauf hinaus läuft, auf Barzahlung zu bestehen. Hier mal noch ein total sinnloser Beschluß, der einfach nicht ernst zu nehmen ist.
Grüße Steve
Dieser sogenannte Beschluss ist rechtmäßiger Bullshit und nicht durch geltendes Recht gedeckt. Eine nicht rechtsfähige Organisation wie die GEZ, nachzulesen in deren Impressum, eine Firma mit Umsatzsteuer-Identnummer, kann keine Behörde sein.
WACHT AUF, ihr Paragrafenreiter!
Deutschland heißt Vertragsland.
Wenn schon, denn schon.
Wenn eine Partei gegen die Bedingungen des Vertrags, dann gilt der Vertrag nicht mehr. Nachgewiesen ist das schon.
Rundfunkstaatsvertrag
§ 3 Allgemeine Programmgrundsätze
„alle Veranstatler bundesweit verbreiteter Fernsehprogramme haben in ihren Sendungen die Würde des Menshen zu achten und zu schützen.“
ABER IN DER TAT:
„… drei Frontal21-Journalisten gestellt, die missionarisch engagierte Christen mit islamischen Selbstmordattentätern verglichen.“
Ist das hier Deutschland so ein korruptes Land, sogar ein Formfehler trägt mehreren Wert?
LG Tübingen, Beschluss vom 19. Mai 2014, Az. 5 T 81/14
>>http://openjur.de/u/708173.html<<
– Im Vollstreckungsersuchen betreffend Rundfunkbeiträge müssen die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde korrekt bezeichnet sein.
– Ersuchen mit individuellen Gründen sind nicht "automatisch" erstellt und bedürfen eines Siegels nebst Unterschrift.
– Der öffentlich-rechtliche Rundfunkbeitrag wird erst mit wirksamem Bescheid fällig.
– Die theoretische Möglichkeit des Schuldners, die Höhe des Beitrags selbst zu ermitteln, ersetzt nicht den zu begründenden Bescheid.
DIE SIND KRIMINELL
– Eine einfache Zahlungsaufforderung ersetzt nicht den Beitragsbescheid (Verwaltungsakt) als Vollstreckungsvoraussetzung.
– Das Vollstreckungsgericht ist befugt, das Vollstreckungsersuchen zu prüfen, wenn offenkundig der Ausgangsbescheid fehlt.
<>
Danke für Info und GEZ abschaffen
Kämpfe seit diesem Jahr auch dagegen dagegen. Nun kam der erste Festsetzungsbescheid. Brauche dringend Rat oder ein Musterschreiben
der erste festsetzungsbescheid. Brauche hilfe oder ein musterschreiben. bitte, bitte helft
Hallo allerseits,
Ich habe auch alle Schreiben seit Jahren ignoriert, leider auch die letzten Festsetzungsbescheide und Mahnungen.
Heute wieder eine Mahnung bekommen, incl.65 Euro Mahngebühren insg. über 668 Euro!
Zu zahlen bis 15.12.2015, ansonsten Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen.
Beziehe seit Ende Mai Harz IV, habe aber keine Freistellung beantragt.
Wie kann ich weiter vorgehen, Ratenzahlung wird mir in diesem letzten Schreiben auch angeboten …
Danke schon mal für Infos
Franko
Bei mir Stand heute der GV vor der Tür und wollt Geld eintreiben. Wie soll ich nun vorgehen
Hallo Leute, überlege dieses Schreiben zu nutzen – gibt es weitere Erfolgsmeldungen hierzu oder klappt das schreiben aktuell nicht mehr? vielen Dank!
Das GEZ-Gesetz, so einer meiner Vorwürfe, verletzt grundrechtswidrig Art. 3 Abs. 1 und 3 GG. Das Gesetz spaltet den gleichen Sachverhalt, Publikation von Information, auf in Publikation des ÖRRs, der mit dem Bezahlzwang ein „höherrangiges“ Recht eingeräumt wird als der Publikation einer Tageszeitung, oder der eines Buchautors. Das widerspricht dem Gleichheitsgebot.
Wenn z.B. die Tageszeitung dokumentiert, Politiker A habe sich bestechen lassen, und das ÖR-Fernsehen findet das nicht, oder schweigt, dann ist das eine Form außergerichtlicher „Rechtsprechung“. Dem Mißbrauch ist damit Tür und Tor geöffnet worden.
Die anders lautende Publikation kann auf diese Weise trotz belastender Beweislage für „nichtig“ erklärt werden. Auch die Kopplung des Bezahlzwangs an die Behauptung, Fernsehen sei „Grundversorgung“, diskriminiert die Publikation der Tageszeitung. Praktisch unterscheidet das Gesetz in „wertvolle“ und „wertlose“ Publikation.
„Demokratieabgabe“ ist wohl ein Freudscher Versprecher; das Wort bedeutet im Wesentlichen, daß mit dem Gesetz die Demokratie abgegeben worden ist.
Hallo Steve ich habe bis jetzt alle Briefe ignoriert gehabt und ein Schreiben von einen Gerichtsvollzieher gekriegt. Eine Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft, wie soll ich mich jetzt verhalten? Das blöde ist da steht wenn ich an dem Termin nicht Teilnehme, dann droht mir die Eintragung im Schuldenverzeichnis und ggf. die Verhaftung.
Kannst du mir weiter helfen, ich habe bis jetzt noch nichts hilfreiches in den Kommentaren lesen können.
Hallo Wunder, nun, du hast schon im Vorfeld leider schon falsch reagiert, indem du -ignoriert- hast. Du hättest die Briefe zurückschicken müssen, immer wieder mit dem Vermerkt, von der Post: „Empfänger unbekannt verzogen“.
Du kannst jetzt erst mal den GV auffordern, dir seine amtliche Legitimität (notariell beglaubigt) nachzuweisen, dir seinen Vollstreckungsauftrag von der GEZ sowie einen Nachweis über die tatsächlich rechtskräftige Forderung der GEZ verlangen. Des weiteren kannst du dem GV, da du evtl. auch schon einen Termin bei Ihm bekommen hast, mitteilen, dass du gern bereit bist, die Vermögensauskunft abzugeben bzw. die Forderungen zu begleichen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind. Es muss noch geklärt werden, an welche Person sich die Forderungen richten, die natürliche oder juristische Person „Wunder“. Der GV soll rechtsverbindlich den Begriff der eidesstattlichen Versicherung erklären, denn juristisch sind diese nirgends definiert. Des Weiteren, besteht die geladene „Person“ darauf, dass ein staatlicher Richter die Bedeutung des Eides erklärt und dies mit seiner rechtskräftigen Unterschrift bestätigt.
…andernfalls teilst du Ihm mit, dass du Strafanzeige, Strafantrag mit Strafverfolgung stellst, unter anderem wegen Verfolgung/Vollstreckung Unschuldiger (§§344,§345 StGB).
Schreiben, welches ich immer verwende, kann ich dir gern zukommen lassen. Du musst aber wissen, dass ich auch die natürliche Person in Form des gelben Scheins (Staatsangehörigkeitsausweis) auch tatsächlich besitze.
Gruß
Steve
Zur gesetzlichen Grundlage über die Abgabe der Vermögensauskunft gibts den
https://dejure.org/gesetze/ZPO/802c.html
im BGB
Jim, deine „gesetzliche Grundlage“ kontere ich mit der Frage: Wer ist überhaupt Schuldner? Als nächstes verweise ich auf https://dejure.org/gesetze/ZPO/478.html und bestehe auf https://dejure.org/gesetze/ZPO/480.html
Was machst du jetzt?
Schuldner ist jmd., der einem anderen etwas schuldet. Was ist daran so unklar?
..und dann möchte ich gern noch von dir Wissen, warum du die ZPO erwähnst aber das BGB meinst???? Kann dir da nicht ganz folgen…
BGB ….Fehler meinerseits.
Ich wollte nur anmerken, dass das Argument, dass die eidesstattliche Erklärung (der früherer Offenbarungseid) nirgends geregelt wäre, so nicht stimmt.
Aber warum wirfst du einen Eid und eine eidesstattliche Versicherung in einen Topf?
https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_an_Eides_statt
Hallo heute Post bekommen Gez , bin zur Freundin gezogen jetzt wollen die das ich Zahle.
Sie ist bereits Kundin dort und Mahnverfahren etc hat Sie auch schon aber von einer anderen Adresse .
Sie lebt nu seit knapp 5 Jahre hier aber das Mahnverfahren etc. ist nicht abgeschlossen können die jetzt zu mir kommen und Kassieren ?
Obwohl die Sie schon berechnet.