Landgericht Leipzig – Willkür einer „angeblichen“ Richterin

Man beachte Seite 3 (rot unterstrichen)!

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Hier wird eine sofortige Beschwerde folgen. Die aktuelle Fassung der ZPO sagt:

„Vorschrift aufgehoben durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.07.2009 (PDF-Format BGBl. I S. 2258) m.W.v. 01.01.2013.“

LG Leipzig ZPO§900

Quelle: http://dejure.org/gesetze/ZPO/900.html

Das sind nun angebliche Juristen, die von erpressten Steuergeldern bezahlt werden!? Mein Tipp an euch, prüft die Schreiben von den angeblichen BRD Behörden. Lasst euch nicht verarschen. Erkennt die Wahrheit.

 

Hier findet Ihr die alte Fassung, die bis zum 31.12.2012 galt:

http://www.buzer.de/gesetz/7030/al36439-0.htm

 

 

2 Kommentare zu “Landgericht Leipzig – Willkür einer „angeblichen“ Richterin

  1. Richtet nicht auf das ihr nicht ge-
    richtet werdet.
    Das setzt sich eine miese Kreatur
    auf einen Richterstuhl der Justiz
    in Deutschland und ist der Meinung,
    grenzenlos ueber Menschen bzw.
    deren Leben zu entscheiden.
    Alles hat seine Grenzen und
    jedem Menschen steht das Recht
    auf Notwehr zu wenn er an Leib
    und Leben bedroht wird!

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