PS.:
Die GÜNEN forderten unter Beteiligung von Leuten wie Jürgen Trittin, Renate Künast und Claudia Roth:
1985: Grüne brechen Tabu sexueller Kontakte mit Kindern: Traditionelle Moralvorstellungen sollen verschwinden. Die Gesetze zum Schutz Minderjähriger §§ 175 und §§ 182 Strafgesetzbuch sollen gestrichen werden. In einem Gesetzentwurf behaupten die Grünen, diese Paragraphen ”bedrohen einvernehmliche sexuelle Kontakte mit Strafe und dienen damit nicht dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Sie behindern die freie Entfaltung der Persönlichkeit …”
(Bundestagsdrucksache 10 / 2832 vom 4.Februar 1985).
Hierzu gehört insbesondere die Abschaffung des Schutzes minderjähriger Jungen vor homosexuellen Handlungen: ”Die Strafdrohung belastet das konfliktfreie sexuelle Erleben derjenigen Jugendlichen, die sich ihrer homosexuellen Orientierung bereits gewiß sind. Die Strafandrohung, der sich ein zufällig über 18 Jahre alter Partner ausgesetzt sieht, vermittelt eine negative Bewertung der gesamten Beziehung …”
(Bundesdrucksache 10 / 2832 vom 4. Februar 1985).
Hierzu gehört auch die Abschaffung des Schutzes minderjähriger Mädchen vor sexuellem Mißbrauch – weil – so der Grüne Gesetzentwurf: ”Schutzgüter wie Virginität, Geschlechtsehre und ähnliches sind nur scheinbar individuelle und gehen auf ältere Vorstellungen von ‘Marktwert” und ‘Heiratschancen” des Mädchens zurück (…) Mädchen wird die Fähigkeit zur Entscheidung über ihre sexuellen Interaktionen abgesprochen, das Vorhandensein einer eigenständigen und selbstbestimmten Sexualität von Mädchen wird geleugnet.”
(Bundesdrucksache 10/ 2832 vom 4.Februar 1985).
Zu Anfang des Jahres 1985 haben die Grünen einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Verführung von Mädchen unter 16 Jahren zum Beischlaf sowie homosexuelle Handlungen an Kindern und Jugendlichen nicht mehr unter Strafe stellt. Begründung: ”die Strafandrohung behindere Kinder und Jugendliche beim Herausfinden der ihnen gemäßen Sexualität”.
Quelle (SZ, 12.Februar 1985)


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