Bundesregierung setzte Drohnen rechtswidrig zur Überwachung der Bürger ein

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Euro-Hawk-Drohnen der Bundeswehr haben bei Testflügen private Mobilfunk-
Kommunikation abgehört, ohne die zuständigen Datenschutz-Beauftragten
zu informieren. Das getestete System kann im zivilen Bereich etwa
zur Überwachung von Bürgerprotesten eingesetzt werden.

Mit der Euro-Hawk-Drohne kann jede funkgebundene Kommunikation ausspioniert werden.
Handys werden ebenso aufgespürt wie Mikrowellen oder startende Fahrzeuge.

Die Einsatzmöglichkeiten gehen aber weit über den militärischen Bereich hinaus.
Beim Betrieb des Systems hat die Bundeswehr den Datenschutz grob missachtet.

Weder für bereits durchgeführte Euro-Hawk-Testflüge noch für den geplanten
Serienbetrieb habe die Bundeswehr die vorgeschriebenen Datenschutzkonzepte
erstellt, sagte Andrej Hunko, Bundestagsabgeordneter für die Linke.

Er kritisiert, dass sich die Datenschutzbeauftragten des Bundes (BfDI)
erst selbst bei der Bundeswehr melden mussten.

„Hier zeigt sich erneut ein katastrophales Verständnis von Datenschutz :

Die zuständigen [Datenschutz-]Beauftragten des Bundes und der Bundeswehr werden
höchstens informiert, nicht aber eingebunden. Jedoch greifen die Aufklärungs-
und Spionagedrohnen weit in die Bürgerrechte ein. Das eigentlich vorgeschriebene
Datenschutzkonzept wurde wohl bewusst ignoriert – ein ungeheuerlicher Vorgang
angesichts einer Spionagedrohne, die jede elektromagnetische Strahlung erfasst.“

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Deutsche Wirtschafts Nachrichten

2 Kommentare zu “Bundesregierung setzte Drohnen rechtswidrig zur Überwachung der Bürger ein

  1. Dabei wird außeracht gelassen,das die Bürger (Wähler) und
    Steuerzahler diesen Unsinn mit mittlerweile 500 Millionen Euro
    zur Ader gelassen werden.

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