Zustellung von behördlichen Schriftstücken – Achtung! – Beachte auch das Zustellgesetz

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Tücken bei Hinterlegung von Rsa-Briefen

Tücken bei Hinterlegung von Rsa-Briefen / Bild: APA
17.10.2009

Mit den neuen Hausbrieffächern, die für jedermann zugänglich sind, häufen sich Beschwerden, dass Poststücke verschwinden. Besonders unangenehm ist das bei Hinterlegungsanzeigen für Rsb- und Rsa-Briefe, die den Empfänger darüber informieren, dass ein amtliches Schriftstück beim Postamt hinterlegt wurde. Denn auch wenn die Nachricht entfernt wird, der Empfänger also gar nichts vom Brief einer Behörde oder eines Gerichtes weiß, ist die Zustellung laut Zustellgesetz gültig. Und das kann sehr unangenehme Folgen haben.

Termin versäumt
Frau S. hat, weil bei ihr immer wieder Post wegkommt, ein Postfach gemietet. Seither hat sie zwar mit der normalen Post keine Probleme mehr, aber Hinterlegungsanzeigen für Rsa- und Rsb-Briefe dürfen nur dort deponiert werden, wo sich der Empfänger regelmäßig aufhält, womit das Postfach für diesen Zweck ausfällt.Und so hatte Frau S. bereits einige Male Probleme, weil sie auf amtliche Schriftstücke mangels Information nicht fristgerecht reagierte. U.a. auf eine Verwaltungsstrafe von…

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