An der Bundestagswahl 2013 war deutlich zu erkennen, dass wir in
einem Parteienstaat leben. Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht
das Wahlgesetz für illegal erklärt, weil die unmittelbare Wahl der
Abgeordneten nicht gewährleistet ist, doch das ist egal in einem
Parteienstaat, denn „Die Partei, die Partei, die hat immer recht!“
Das Urteil des BverfG erging am 25.07.12 und nicht am 25.07.13, vermutlich hat
C. sich versprochen.(Gleich zu Beginn des Videos)
Hat dies auf neuesdeutschesreich rebloggt.