Das Jobcenter Nienburg droht minderjährigen Schülern
mit Hartz IV Sanktionen bei „Pflichtverstößen“.
Wir berichteten in diesem Zusammenhang über den Fall zweier Schüler, die trotz Vorlage
einer Schulbescheinigung regelmäßig zu Beratungsgesprächen beim Jobcenter geladen werden.
Obwohl beide Jungen Abitur machen wollen, werden sie unter Androhung von Leistungskürzungen
dazu aufgefordert, Bewerbungsunterlagen, Lebenslauf und Zeugnisse bei der Behörde vorzulegen.
Der Fall löste bundesweit große Empörung aus. Die Zeitung „Junge Welt“ (jW) sprach
mit der Bereichsleiterin Daniela Meyer über Sanktionierungen von Minderjährigen.
Kinder aus Familien, die Hartz IV beziehen, werden ab ihrem 15. Geburtstag zu „Klienten“
des Jobcenters, da sie ab diesem Zeitpunkt als erwerbsfähig gelten und sich grundsätzlich
dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müssen, erläuterte Meyer gegenüber der „jW“.
Dennoch werde kein Druck auf Schüler ausgeübt, die Schule vorzeitig zu veranlassen,
um zu arbeiten. Die Einladungen ins Jobcenter würden dem Zweck dienen, die Jugendlichen
beim Erreichen ihres Schulabschlusses zu unterstützen. Zudem müsse einmal pro Jahr
überprüft werden, ob das Kind noch zur Schule gehe.
Die Einladungen der Jobcenter seien verpflichtend. Der Hinweis auf eine Leistungskürzung in Höhe
von zehn Prozent des Regelsatzes bei einmaliger Nichteinhaltung sei deshalb rechtskonform, so Meyer.
Im Fall der beiden Brüder aus Nienburg sollte die existenzsichernde Leistung um 28,90 Euro
gekürzt werden, wenn sie den Einladungen keine Folge leisten. Die Jugendlichen seien jedoch
nicht dazu verpflichtet, Zeugnisse beim Amt vorzulegen, ergänzte die Bereichsleiterin.
Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes äußerte sich gegenüber der Zeitung sehr kritisch
über die Verfahrensweise des Jobcenters mit Schülern. Jugendliche seien Schutzbefohlene,
„ihre Grundbedürfnisse müssen gesichert sein, sonst ist das Kindeswohl gefährdet,
und wir müssen eingreifen“, sagte sie der „jW“.
Quelle : gegen-hartz.de

Hat dies auf neuesdeutschesreich rebloggt.