… seltsam, wenn das Gericht schreibt :
“Dieses Schreiben wurde Maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig”,
dann gilt dies. Aber wenn das jemand anders macht dann gilt es komischer Weise nicht.
Man sollte daher immer zurück Schreiben,
“Die original Unterschrift befindet sich in der
Akte und sie haben eine Ausfertigung erhalten”!
Diese Leute sollen sich an ihren eigenen Lügen aufhängen.
Kleine Info :
Das Gericht muss mehrere Urteile ausfertigen, der Richter hat alle zu unterschreiben.
Die Urteile sind allen Parteien zu zustellen.
Ausfertigungen sind nur auf Anfrage einer der Parteien auszufertigen!
Quelle : eisenblatt.net

Hat dies auf Haunebu7's Blog rebloggt.
Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt und kommentierte:
Halt Rechtsbeugung hat System durch die Sytemlinge.
von mir kriegen die keinerlei Unterschriften mehr. ich schreibe stets dazu : meine eigenhändige Unterschrift gibt es nur im Gegenzug , zu der ihren.
@ Peter Und wie sind die Erfahrungen ? Funzt das ? Was antworten die
Das mit der Unterschrift geht so:
Es ist eine Haftungsfrage!
WER ODER WAS HAFTET hier??
Die Schreibmaschine oder das Papier oder der Drucker oder die Lilly mit dem Doppelnullstatus, die da unten die Krakel hingemalt hat und so tut, als OB SIE WÜßTE, WAS SIE DA UNTERSCHRIEBEN HAT???????
Anders gesagt, was passiert, wenn ich das täte:
Demnächst sende ich also ein Schreiben an einen Richter (ENTWURF einer Idee):
Mario Mustermann
Testweg 12
08150 Simpelsdorf
Sehr geehrter HERR RICHTER xyz am AG Rüsselsschwein,
Ich weise den erbärmlichen Schmarrn,den Sie da verzapft haben inhaltlich zurück, zumal Sie lausiger Potenzkrüppel vermutlich auch noch Legastheniker sind und beim schnellen Lesen vermutlich Beruhigungstabletten nehmen müssen oder der Harndrang sie so treibt, dass die Frage nach der Unabhängigkeit des Gerichts gerontologische Fragestellungen aufwirft ….. (usw….)
Sie elender vermaledeiter Rinderschädel, der mich immer an den gehirnamputierten Schwachkopf aus der 2 Klasse erinnert, können Sie nicht lesen? Lesen Sie mal, was IHRE Gesetze so schreiben usw….
gez. i.A. Willy Brant
Für die Unterschrift schnappe ich mir einen Alki, der am Bahnhof um einen Euro bettelt und gebe ihm 5 Euro, wenn er mit einer Krakel unterschreibt und eine Flasche Domaine Schlaffit, Bahndamm/ Nordseite bekommt er zusätzlich noch dazu, wenn er seinen Namen darunter malt in lesbarer „Klarschrift“.
—–
Ernste Frage: habe ich mich strafbar gemacht, bei der I.) Medienlandschaft (die oft und gerne und intensiv alles in den Dreck zieht und lügt, dass sich die Balken biegen) und II.) allg. Rechtslage (ich habe das ja nicht unterschrieben!)??
Falls ja, wie kann ich die Unterschrift dieser Tarifbeschäftigen anfechten, wenn ich sie auch nicht (wie den Drucker und das Papier und die Tinte und so weiter) ?
haftbar machen kann???
Antwort: gar nicht: ich weise das gesamt Schreiben zurück!
Was denkt ihr, was sagt die Gerichtsbarkeit zu MEINEN ARGUMENTEN??
Hat dies auf neuesdeutschesreich rebloggt.
Hat dies auf skywatchMARL rebloggt und kommentierte:
Ich fragte mich schon immer, der befugt eigentlich den Richter , allein über das Urteil zu richten?