Hartz IV : Ältere Dame sollte Straße pflastern

Barbara K. freute sich nach einer längeren Zeit in der Arbeitslosigkeit auf
eine neue Tätigkeit. Doch was die 56 Jährige erwartete, war der blanke Horror.

„Die Finger waren kaputt, die Knie und der Rücken schmerzten.
Ich kam nach einer kurzen Zeit nicht mehr hoch.
Diese Arbeit schaffe ich nicht“.

Noch heute ist sie wütend und traurig, wenn sie an die Zeit denkt.

Bei dem Vorstellungsgespräch in der Blankenhofer Sanitär- und Heizungsinstallationsfirma
wurden ihr in ihrer Erinnerung gesagt, dass Garten- und Reinigungsarbeiten zu verrichten seien.

Doch stattdessen sollte sie später dann pflastern, „ohne Handschuhe und Knieschutz“.

Weil das körperlich nicht lange gut ging, musste Frau K. den Job nach einer kurzen Zeit aufgeben.

Doch was dann kam, war schier unglaublich. Weil sie selbst kündigte, kürzte das Jobcenter
die Leistungen um 30 Prozent. Als Strafe wegen „Arbeitsverweigerung“. 20 Jahre lang habe
sie alle Jobs angenommen, die seitens der Behörde verordnet wurden. Nie habe sie
irgendetwas in Frage gestellt. Noch zu DDR-Zeiten habe sie in einem Hotel gearbeitet.

Als die Wende kam, gab es keine Arbeit mehr. So musste sie sich mit kurzweiligen Tätigkeiten
und Ein-Euro-Jobs über Wasser halten. Noch am Tag der Kündigung habe sie im Jobcenter angerufen
und Bescheid gegeben, dass sie die Stelle nicht weiter fortführen könne.

Es sei in diesem Alter einfach nicht mehr zu machen, Straßen zu pflastern.

Doch das Jobcenter Neubrandenburg sieht das anders. Man habe schließlich geprüft, ob die Hartz
IV Bezieherin die zugedachten Arbeiten verrichten könne, hieß es in einem Regionalblatt auf Anfrage.

Schließlich habe der Arbeitgeber zugesichert, auch Arbeitshandschuhe zur Verfügung
zu stellen. Frau K. hat nun einen Widerspruch gegen die Sanktionen eingelegt.

Petition : Abschaffung aller Hartz IV Sanktionen

Quelle : gegen-hartz.de

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