Ukraine : Wallfahrt der Heuchler

EU-UKRAINE-PROTESTS

Deutsche Medien verschweigen überwiegend pikante Details der Pro-EU-Demonstrationen

Um eine Anbindung der Ukraine an die EU zu erreichen, schreckt man in Brüssel
selbst vor einer Zusammenarbeit mit einer Schwesterpartei der NPD nicht zurück.

Und während die Ukrainer für ihre Demonstrationen gefeiert
werden, nimmt man hinterrücks den Spaniern dieses Recht.

Es ist ein interessantes Gedankenspiel, zu dem Russlands Außenminister Lawrow nach
dem Besuch von Guido Westerwelle bei Pro-EU-Demonstranten in Kiew aufgefordert hat:

„Stellen Sie sich vor, ich würde nach Deutschland reisen und mich unter Demonstranten
für Parteien mischen, die einen Schwenk in den deutschen Beziehungen zur EU fordern.“

Westerwelles Auftritt in Kiew, eine seiner letzten Aktionen als deutscher Außenminister,
ist beileibe nicht der einzige fragwürdige Punkt in Sachen Ukraine.

Während EU-weit der „Kampf gegen Rechts“ faktisch Staatsdoktrin ist, scheinen bei dem
Vorhaben, die Ukraine fester an die EU zu binden, selbst Antisemiten als heimlicher
Bündnispartner willkommen zu sein. Sowohl Westerwelle als auch die ganze Schar westlicher
Politiker, die inzwischen in Kiew aufgetaucht ist, haben es aber immerhin vermieden,
mit Oleg Tjagnibok, einem der wichtigsten Akteure der Pro-Europa-Bewegung in der Ukraine,
gemeinsam gesehen zu werden. Mit gutem Grund, denn der Chef der Partei Swoboda (Freiheit)
pflegt nicht nur enge Kontakte mit der deutschen NPD, Swoboda-Anhänger skandieren zuweilen
auch den Schlachtruf „Schlagt die Juden“.

Der Parteichef selbst sorgt bereits damit für Schlagzeilen, dass er über
die „moskowitisch-jüdische Mafia“ wetterte, welche die Ukraine beherrsche.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Preussische Allgemeine

N23 – Die Lügen der Bundesrepublik – 70 Jahre nur belogen

Ist unsere Presse fremdgesteuert ?

Wer regiert eigendlich den Reichstag wirklich ?

Was läuft hinter den Kulissen ?

Könnte es sein das man uns nur die halbe Wahrheit erzählt ?

Wie souverän sind wir wirklich ?

Die Medien lügen und vertuschen was wir nicht wissen sollen.

Denn die Politik ist nicht das für das sie sich ausgibt..

Hartz 4 : Stromkosten sind als Kosten der Unterkunft zu gewähren

Computertaste mit Paragraphenzeichen - key with the paragraph sign

Das Sozialgericht Frankfurt hat am 29. Dezember 2006 (S 58 AS 518/05) durch Richter Karst
für Recht erkannt, dass die den Betrag von 20,74 übersteigenden Stromkosten von den Argen
bzw. Optionskommunen als Kosten der Unterkunft nach Paragraph 22 SGB II zu gewähren sind.

Im monatlichen Eckregelsatz von 345 Euro seien lediglich 8 Prozent für Energiekosten
und Instandhaltung der Wohnung vorgesehen. Der darüber hinaus gehende Bedarf für die
Stromversorgung müsse daher zu den Kosten der Unterkunft gezählt werden, die in
tatsächlicher Höhe übernommen werden müssen.

Der Leitsatz des Urteils lautet wörtlich: “In der monatlichen Regelleistung von 345,- Euro
sind Stromkosten bis zur Höhe von 20,74 Euro enthalten. Der diesen Betrag übersteigende
Stromabschlag ist als Kosten der Unterkunft nach Paragraph 22 Abs. 1 SGB II zu gewähren.”

Das Urteil ist rechtskräftig, eine Berufung wurde nicht zugelassen.
Dazu erklärt der Vorsitzende der WASG Pirmasens, Frank Eschrich:

“Nach der an Absurdität nicht mehr zu überbietenden bisherigen Rechtssprechung,
dass Strom zum Hausrat gehöre und daher mit der Regelleistung bereits abgegolten
sei, ist das Urteil aus Frankfurt ein gute Nachricht für alle Hartz IV-Empfänger.

Nun gilt es für die Betroffenen, ihre Bescheide per Überprüfungsantrag nach
Paragraph 44 SGB X von den zuständigen Behörden vor Ort überprüfen zu lassen.

Da sowohl die Pirmasenser Jobbörse als auch die Kreisverwaltung Südwestpfalz – wie
in der Vergangenheit auch – uneinsichtig sein werden, wird wohl jeder Betroffen
letztlich den Gang zum Sozialgericht antreten müssen.

Dies kostet den Steuerzahler zwar eine Stange Geld, ändert aber nichts an der
Tatsache, dass die ALG II-Stellen am Ende die Stromrechnung bezahlen müssen.

Die Verfahren an den Sozialgerichten sind noch gebührenfrei und über die
Prozesskostenhilfe können sich Hartz IV-Bezieher auch kostenlos einen Anwalt nehmen.

Da die entsprechenden Gesetzesentwürfe zur Beschneidung dieser
Grundrechte allerdings schon vorliegen, ist Eile geboten.”

Quelle : hartz.blogg.de

Anmerkung :

Das Urteil stammt zwar aus dem Jahre 2006 , ist bis heute aber gültig.

Nivea-Werbung zu Weihnachten : Familien- und männerverachtende Creme

Familie

NIVEA war mal ein Familienprodukt – das heißt als man hierzulande unter einer Familie
noch Papa,Mama und Kinder unter einem Dach verstand und nicht „Familie ist, wo ein
Kühlschrank steht“, wie mal eine Politikerin aus ihrem Sprechorgan gefurzt hat.

Diese Zeiten sind anscheinend vorbei, denn offenkundig hat man inzwischen auch dem
Beiersdorf-Konzern eingeredet, dass Mama heutzutage ein feuchter Durchlauferhitzer
für herumstreunende Männer ist und Papa irgendso ein Depp, der mit seinem Kind und
der „Mutter“ über das Jugendamt und teure Anwälte kommuniziert.

Die Wirklichkeit sieht freilich anders aus, denn 80 Prozent der Kinder in diesem
Land leben immer noch in einer richtigen Familie. Wieso sendet aber dann NIVEA
ausgerechnet zur Weihnachtszeit, also in Tagen eines traditionellen Familienfestes,
diesen familienfeindlichen Clip ?

Kaufen die Alleinerziehenden mehr Creme? Nein, die Herren, mehr jedoch die in völlig
zerrütteten Familienverhältnissen lebenden Damen in den Vorstandsetagen, leiden daran,
was man als Medienmalaise bezeichnet. Das heißt, obgleich sie zwecks der Verkaufe durch
die Medien die Leute zu manipulieren versuchen, werden sie von den Medien selbst manipuliert.

Oder einfach ausgedrückt : Sie glauben, was in der Zeitung steht.

In der Tat sind sie offenkundig der Überzeugung, dass eine normale Familie in Deutschland
heutzutage nur noch aus einer Frau, einem Einzelkind (das ist sehr wichtig, ein weiteres
Kind würde nämlich das Bild näher an eine Familie bringen) und irgendwelchen Leuten besteht,
die mal reinschneien.

Werbespot NIVEA – „Weihnachten“

http://www.youtube.com/watch?v=qu0psLhgFrA

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : EF Magazin