Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass
EU-Ausländer in Deutschland auch dann ein Anrecht auf Hartz IV haben,
wenn sie sich ausschließlich zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten.
Hans-Werner Sinn glaubt, dass eine neue Migrationswelle losbrechen wird
die die Politik mit einer Einschränkung der Freizügigkeit verhindern wird.
Die Idee vom Europa ohne Grenzen löst sich auf.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat erneut in einem Berufungsverfahren
über den Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung
für Arbeitsuchende („Hartz IV“) entschieden.
Das Gericht teilt mit:
Die Kläger, eine rumänische Familie mit einem Kind, wohnen seit 2009 in Gelsenkirchen
und lebten zunächst von dem Erlös aus dem Verkauf von Obdachlosenzeitschriften und von
Kindergeld. Das beklagte Jobcenter lehnte den im November 2010 gestellten Antrag mit
der Begründung ab, Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus
dem Zweck der Arbeitssuche ergebe, könnten keine Grundsicherungsleistungen erhalten.
Diesen im Gesetz enthaltenen Leistungsausschluss (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch II)
sieht der 6. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen unter dem Vorsitz des
Vizepräsidenten des Landessozialgerichts Martin Löns als europarechtswidrig an.
Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Deutsche Wirtschafts Nachrichten
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Dieses Urteil muß eigentlich bei jedem vernünftigen Menschen zum Volksaufstand führen, denn das bedeutet wir sollen für alle Europäer Grundischerung leisten. Willkommen in Absurdistan. Das ist die Vernichtung Deutschland und ihrer Wirtschaft. Wir sind nicht Europa und daher muß diese Verpflichtung von der EU geleistet werden. Ein gutes Beispiel dafür, wie pervers diese EU mittlerweile ist. Daher hätte unserer Regierung diesem Urteil widersprechen müssen bzw. es handelt sich um ein GG widriges Urteil, weil die Grundsicherung eine nationalstaatliche Leistung ist. Die Antwort müßte also lauten: Gerne, aber die EU-Kasse zahlt!
Es gibt doch hoffentlich bald dazu eine Klage vom „BVG“. Es sollte eigentlich jedem klar sein, dass Nationalstaaten für diese Leistung nicht mehr zuständig sein können.
um so schneller kollabiert das System und der Michel wacht aus seiner Lethargie auf , geht auf die Barrikaden und schlägt alljudas handlanger einfach tot. hoffentlich fällen die judensatrapen in karlsruhe noch mehr urteile in dieser art. sie sägen beständig am ast auf welchem sie sitzen.
sie sind so dämlich , das sie in ihre eigenen futtertröge scheißen und es noch nichteinmal merken……