Verteilen von politischen Flugblättern

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„Das Verteilen von politischen Flugblättern auf innerörtlichen Straßen ist wegen
der überragenden Bedeutung des in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes garantierten
Grundrechts der freien Meinungsäußerung regelmäßig vom Gemeingebrauch gedeckt.

Landesrechtliche Regelungen des Gemeingebrauchs sind
verfassungskonform in diesem Sinne auszulegen.“

Oberverwaltungsgericht Lüneburg Az: IV OVG A 190/75

4 Kommentare zu “Verteilen von politischen Flugblättern

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