Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Zweiter Teil (Bußgeldverfahren (§§ 35-110))
Neunter Abschnitt (Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen (§§ 89-104))
(1)
Nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist kann das Gericht auf
Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung
obliegt, von Amts wegen Erzwingungshaft anordnen, wenn
1. die Geldbuße oder der bestimmte Teilbetrag einer Geldbuße nicht gezahlt ist,
2. der Betroffene seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan hat (§ 66 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b),
3. er nach § 66 Abs. 2 Nr. 3 belehrt ist und
4. keine Umstände bekannt sind, welche seine Zahlungsunfähigkeit ergeben.
(2)
Ergibt sich, dass dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen
nicht zuzumuten ist, den zu zahlenden Betrag der Geldbuße sofort zu entrichten,
so bewilligt das Gericht eine Zahlungserleichterung oder überlässt die Entscheidung
darüber der Vollstreckungsbehörde.
Eine bereits ergangene Anordnung der Erzwingungshaft wird aufgehoben.
(3)
Die Dauer der Erzwingungshaft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer
in einer Bußgeldentscheidung festgesetzter Geldbußen drei Monate nicht übersteigen.
Sie wird, auch unter Berücksichtigung des zu zahlenden Betrages der Geldbuße, nach
Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, jedoch abgekürzt werden.
Wegen desselben Betrages darf die Erzwingungshaft nicht wiederholt werden.
Anmerkung :
Die Argumentation , das daß OWIG ungültig ist – da sein Geltungsbereich
gestrichen wurde , ist der Vollstreckungsbehörde herzlich egal.
Ihr könnt natürlich gerne mit der Behörde streiten (Wiederspruch etc.) ,
das ist euer gutes Recht. Sollte es einem „Beamten“ zu blöd werden oder
Ihr verpasst Fristen , dann könnt Ihr die Erzwingungshaft durch Zahlung
des geforderten Betrages abwenden oder eure Zahlungsunfähigkeit erklären.
Die BRD Vollstreckungsbehörden haben keinen „Stress“ damit ,
jemanden wegen 10 Euro einen Tag wegzusperren.

Nicht nur daß das „Gesetz“ nichtig ist, welche gültige und GG-konforme Regierung (siehe u.a. 38 GG) hat dieses Gesetz erlassen?
Und solange man mindestens einen Namen der Vollstrecker hat, sollte 1 Tag „Sonderurlaub“ nicht das größte Problem sein, oder?
😉
15 GVG usw. 😉
schönen Gruß an HoFö!
zur Firma Bu**tag sollte noch das „kritisierte“ BWahlG erwähnt werden, konkret 12 und 15 und zu den Politikern den 37 PartG.
sowie das Urteil der Firma BVerfG vom 25.07.2012 nebst 15 GVG
und ggf. noch die Bu**bereinigungsgesetze nicht nur zum OWi(G), sondern auch zur ZPO, GVG (und StPO). Und der 18 DRiG.
Und diese ganzen „Anordnungen“, entschuldigung „Gesetze“ werden von staatenlosem Personal (wegen Personalausweis, cdm) vollstreckt, richtig? 839 bzw. 823 BGB dürfte da „interessant“ sein neben der fehlenden Unterschrift der „Richter“; 132 StGB
Zitat: “ Die Argumentation , das daß OWIG ungültig ist – da sein Geltungsbereich
gestrichen wurde , ist der Vollstreckungsbehörde herzlich egal.“ – typische Reaktionen: ,
Das OWi(G) ist übrigens nicht ungültig, es gilt auf Schiffen und in Flugzeugen, richtig?
http://brd-schwindel.org/haus-durchsuchung-so-ist-das-nun-mal-in-einer-diktatur/
http://brd-schwindel.org/ein-saechlicher-gegenstand-schreibt-die-merkwuerdigkeiten-in-merkeldeutschland-ufern-aus/
Interessant was sich die Menschen, sorry das Personal im vereinigten Wirtschaftsgebiet (133 GG) so alles einfallen läßt.
… ob die Treffs der „Südvorstadt“ aus Herbst 2012 wieder re-aktiviert werden!?
Gruß an A. B. und HoFrö.
Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.
Hat dies auf neuesdeutschesreich rebloggt.
Auch ich wurde geblitzt und habe ein Akzeptanzschreiben geschickt, welches vollkommen ignoriert wurde. Jetzt kam meine letzte Warnung (5 Monate nach der „Tat“), das ich seit 01.12. nichtmehr fahren darf und eine Woche Zeit habe, die Fleppen abzugeben, sonst werden sie beschlagnahmt. Gibt es Tipps, was ich jetzt machen kann? Bin echt fertig mit den Nerven…
Gruß Tommy