Für die Hausdurchsuchung gilt ebenso wie für alle anderen gegen dich gerichteten Maßnahmen:
1. Leiste keinesfalls Widerstand gegen die eingesetzten Beamten
2. Keine Panikreaktionen, vernichte oder lösche keine Unterlagen
3. Versuche höflich zu bleiben
Aggressives Verhalten hilft dir nicht weiter, sondern erschwert unnötig die Verständigung
mit den eingesetzten Beamten. Auch wenn jeder Fall anders gelagert ist und sich pauschale
Ratschläge daher verbieten, gibt es doch ein paar grundsätzliche Verhaltensweisen, die
fast in jedem Fall sinnvoll sind:
Hausdurchsuchung
1.)
Bei dem Eintreffen der ermittelnden Personen, also von Staatsanwaltschaft, Steuer
und Zoll sowie Polizei, rufe umgehend deinen Anwalt und gut erreichbare Freunde an,
denen du das unter → 2. aufgelistete sagst. Sie sollen dann Anwalt und Beobachter
benachrichtigen und zu dir schicken.
Der Telefonkontakt zu deinem Anwalt darf dir von der Polizei nicht untersagt werden.
Unzulässig sind nur solche Maßnahmen, die den Durchsuchungserfolg gefährden.
Auch bei einer Durchsuchung deiner Räume bleibst du Inhaber des Hausrechts.
Du hast somit ein Anwesenheitsrecht bei der Durchführung der Durchsuchung.
2.)
Die Polizei steht in der Tür:
– Frage, gegen wen richtet sich die Hausdurchsuchung?
– Frage, was ist der Grund des Durchsuchungsbeschlusses?
– Durchsuchungsbeschluss verlangen und lesen (Kopie geben lassen, bei dem Grund
„Gefahr in Verzug“ gibt es keinen Beschluss. Die Tatsachen, welche die Gefahr
im Verzug begründen sollen, sind schriftlich festzuhalten.)
– Name, Dienstbezeichnung und Dienstnummer des Einsatzleiters und des eingesetzten
Personals geben lassen. Immer Dienstausweise zeigen lassen und Daten abschreiben!
3.)
Widerspruch gegen die Durchsuchung einlegen und
diesen protokollieren lassen (unterschreiben)
4.)
Verlange, dass nur unter den Augen der Beschuldigten und/oder ihrer Vertreter
durchsucht wird (ein Raum nach dem anderen, nicht alle gleichzeitig)
5.)
Keine Aussagen machen! Keine Gespräche mit den Beamten! (Auch Zeugen müssen vor Ort
ohne Anwalt keine Aussagen machen) Mach konsequent von deinem Schweigerecht Gebrauch.
6.)
Pass auf!
– Durchsucht werden dürfen nur die im Durchsuchungsbeschluss genannten Räume.
– Durchsuchungen anderer Räume verhindern, Widerspruch einlegen.
– Verlange die Versiegelung der beschlagnahmten Papiere und Notizen.
Nur der Staatsanwalt darf vor Ort lesen, aber kein gemeiner Beamter.
– Du hast keine Mitwirkungspflicht bei der Durchsuchung, den Zugang zu gesuchten
Gegenständen und Dokumenten zu eröffnen. Da du aber im Zweifel den Zugriff der eingesetzten
Ermittlungspersonen auf die gesuchten Daten oder Gegenstände nicht verhindern kannst, kann
es sinnvoll sein, freiwillig Passwörter oder Schlüssel herauszugeben, um unnötige Beschädigungen
oder die Beschlagnahme der gesamten EDV zu verhindern.
7.)
Die Herausgabe des im Durchsuchungsbeschluss genannten Gegenstandes
kann im Einzelfall sinnvoll sein, um „Zufallsfunde“ zu verhindern.
8.)
Die Polizei muss dir ein Durchsuchungsprotokoll aushändigen, indem die beschlagnahmten
Dinge genauestens aufgelistet sein müssen (Kontrolliere das in Ruhe) Die Beamten und die
von ihnen mitgebrachten Zeugen müssen unterschreiben. DU NICHT. Wenn nichts beschlagnahmt
wurde, muss das auch schriftlich bestätigt werden.
9.)
Erkläre dein fehlendes Einverständnis mit Durchsuchung und Beschlagnahme.
Achte darauf, dass dies im Protokoll vermerkt wird.
10.)
Nach der Hausdurchsuchung
– Gedächtnisprotokoll schreiben
– Einspruch über Anwalt einlegen
– Schadensbilanz erstellen
Bedenke, dass Abhöranlagen angebracht worden sein könnten.
Anmerkung :
Lasst euch immer den Ausweis zeigen. Die Aussage , man erkennt ja an der
Uniform das es sich um die Polizei handelt , ist schlichtweg falsch.
Die Polizei verteilt z.b. Infoflyer an Renter , wo explizit darauf hingewiesen
wird , das nur eine Polizeiuniform nicht zur Identifikation eines Polizisten ausreicht.
Sollte die Polizei / der Gerichtsvollzieher sich weigern ,
sich auszuweisen, ruft einfach über die 110 die Polizei.

Wir wollten ja erst später darauf zu sprechen kommen, aber was der BGH jetzt entschieden hat zum Fall des ‚Hell’s Angels‘ mit seinem Schuß durch die Tür und nachfolgendem Freispruch trotz totem Polizisten, kann nicht hoch genung bewertet werden.
Dieser ‚Staat‘ war gerade dabei, z.B. auch das Notwehrrecht vollkommen auszuhöhlen, indem jeder Angegriffene verpflichtet werden sollte, sich umfassende Gedanken darüber zu machen, welches Abwehrmittel wohl den Angreifer am wenigsten beschädigt….Das heißt, daß der Angegriffene das volle Risko dafür trägt, daß der Angreifer nur mit dem mildesten und sorgfältig abgewogenen Mittel zum Stillstand gebracht werden darf.
Dies war ein weiterer Schritt auf dem Wege zu unseren vollkommenen Entwaffnung, dem der BGH jetzt einen hervorragenden Riegel vorgeschoben hat – bravo! Auch wenn BILD sich in bekannt unqualifizierter Weise darüber hinwegsetzt: dem BGH gebührt volle Anerkennung für diese mutige Entscheidung!
Wir wissen alle, daß dieser ‚Staat‘ nichts lieber tut, als uns unsere Türen frühmorgens einzutreten, um irgendwelchen ‚Verdachtsmomenten‘ nachzugehen, und uns unsere Wohnungen auf den Kopf zu stellen. Eine richterliche Unterschrift findet sich naürlich auf keiner dieser Anordnungen.
Wie schön, daß jetzt anerkannt ist, daß man annehmen darf, daß irgendwelche Räuberbanden vor der Tür stehen, denen man am besten erst einmal eine Schrotladung zur Begrüßung übermittelt. Möge dies die Besuche beim ‚Souverän‘ in Zukunft etwas anders gestalten!
http://www.lutzschaefer.com/index.php?id_kategorie=8&id_thema=249
Urt. v. 02.11.2011, Az. 2 StR 375/11
Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.
hannebu: so sehe ich das auch. würden öfter mal schrot und ähnliche Ladungen kostenlos an herumzigeunernde Wegelagerer und verrichtungsgehilfen des besatzergebildes br(in)d verteilt , würde sich ruckzuck wohl einiges an deren verrichtungswillen ändern.
ich persönlich überlege schon seit längerem , meine türe mit einem Mechanismus zu versehen , der bei gewaltsamer Öffnung eben den ersten widerrechtlich eindringenden Aggressor zu einer mausetoten leiche werden läßt.
vorschläge aller art werden natürlich dankend entgegengenommen.
heil und sieg allen aufrechten deutschen…..
Hat dies auf Oberhessische Nachrichten rebloggt.
Hat dies auf Aussiedlerbetreuung und Behinderten – Fragen rebloggt und kommentierte:
Illegal zugestellte Post anzeigen! Und Strafverfolgung betreiben! Selbst die Richtervereinigung muß von dem Treiben der Scheinrichter erfahren, die in ein Gefängnis gehören, wegen Amtsmißbrauch und Hoheitsrecht verletzender Eingriffe in unbewegliche Amtsgewalt! Das Deutsche Reich hat seine Grenzen und alle im Krieg handelnden Personen sind dem untergeordnet entweder Diebe oder Vaterlandsverräter, oder habt Ihr einen Friedensvertrag gesehen? Meine Landsleute in Uniformen, die sind sich das bewußt, bekommen sie doch den Lohn aus Amerika! Glück, Auf, meine Heimat!