Erster Lackmus-Test für Karlsruher Hartz IV-Urteil :
Bundessozialgericht verhandelt und entscheidet in Sachen § 31 SGB II
“Bei genauem Hinschauen hat das Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 9. Februar
einen bislang noch gar nicht bemerkten Meilenstein für alle Hartz IV-Gequälten
erreicht,“ freut sich Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin.
Es hat nämlich mal eben den Hartz IV-Sanktions-Paragrafen, § 31 SGB II,
gleich mit gekippt. Der erste Lackmus-Test, ob die Rechtsprechung die
Karlsruher Entscheidung nun auch tatsächlich ernst nimmt, wird die mündliche
Verhandlung über eine Verwaltungs-Sanktion am 18. Februar beim Bundessozialgericht
in Kassel sein. (B 14 AS 53/08 R)
Nach Einschätzung der Hartz4-Plattform kann kein Zweifel daran bestehen, dass die
Kasseler Bundessozialrichter dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil folgen und den
Leistungsentzug aus dem § 31 SGB II für rechtswidrig werden erklären müssen.
Das ergibt sich alleine schon aus den Leitsätzen des
Bundesverfassungsgerichts-Urteils, in denen es heißt:
“Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG
sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für
seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen,
kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung
mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf
Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung.
Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, (…).“
Ab sofort muss niemand mehr Leistungskürzungen im Rahmen des § 31 SGB II hinnehmen.
Wenn die Verwaltungen diese dennoch nicht zurück nehmen, so werden sie es zu
verantworten haben, wenn die Sozialgerichts-Briefkästen wegen § 31-Eilklagen
(Einstweilige Anordnungen) überlaufen,“ so Brigitte Vallenthin.
Quelle : Hartz4 Plattform

Hat dies auf neuesdeutschesreich rebloggt.
Hat dies auf TNSS rebloggt.
Ich kann den Quatsch nicht mehr hören.
Das Bundesverfassungsgericht hat in 2008 GAR NICHTS!
Sonst hätten ja die ganzen, zigtausende!, seitdem verhängten, Sanktionen keinerlei Rechtsgrundlage und dann würden sich endlich auch die Sozialgerichte daran halten. Tun sie aber nicht. Es gibt ja auch höchstrichterliche Rechtsprechung die von einer Sanktions“erlaubnis“ sprechen.
Fakt ist, es wurde noch keine Sanktion bis vor das BVerfG gebracht.
Erst dann kann man urteilen, ob nun recht- oder unrechtmäßig. Vorher ist alles nur Wunschdenken und Spekulation!
Was ist gegen Sanktionen einzuwenden wenn jemand sich auf der Arbeit anderer ausruth?
Auch die Eingliederungsvereinbarung ist verfassungswidrig.
Mehr dazu unter
Quelle:
http://elternbewegung1.jimdo.com/
Die Show mit dem Vorspielen von Menschenrechten und das Veröffentlichen von paar gerichtlichen Entscheidungen als Erfolgskonzept? Ist der Verfassungsfeind der Machtapparat?
Leider wird all zu oft in deutschen Schulen und Universitäten von einer Forderung des Grundgesetzes schon auf deren Realisierung geschlossen. Die Realität wird nicht auf den Prüfstand gehoben, im Gegenteil: Wer in Deutschland nach der Verfassungswirklichkeit gefragt wird, pflegt oftmals nur das Grundgesetz aufzuschlagen um dann zu behaupten, dass das Wirklichkeit ist, was nach der Zielvorstellung des Grundgesetzes Wirklichkeit sein soll, allein weil es dort so geschrieben steht. Das ist irreführend…. Die deutsche Gewaltenteilung steht nur auf dem Papier. (weiteres unter http://gewaltenteilung.de/idee.htm = Homepage eines ehemaligen Richters).
Das Bundesverfassungsgericht verspricht: Das rechtsstaatliche Erfordernis der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns führt zu dem Gebot, dem Rechtssuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 87, 48 )- vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtssicherheit . Das ist irreführend, denn das Verfassungsgericht genügt diesen rechtsstaatlichen Erfordernis nicht. Es hat nämlich eine Fülle von (unbekannten) Voraussetzungen durch Richterrecht eingeführt, die zur Abweisung der Beschwerde führen. Ist der Kläger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 % (vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237 ). Auch hat sich das Bundesverfassungsgericht eindeutig zu den Bürgerrechten geäußert “Sie als Bürgerinnen und Bürger haben kein Recht auf Recht und auch erst recht kein Grundrecht bzw. grundrechtsgleiches Recht auf Demokratie aus dem Grundgesetz”. Das wurde bei der Anhörung zur Klageeröffnung gegen den ESM vom Verfassungsrichter und den anwesenden Regierungsvertreter ausgesprochen und auch so vertreten (vgl. http://www.demokratisch-links.de/die-linke-probleme-mit-demokratie-und-rechtsstaat ).
Die angeblich funktionierende Gesetzgebungs- und Gerichtspraxis ist die schlimmste Lebenslüge, denn hier ist die Berichterstattung in allen Medien nicht nur sehr weit von den wahren Verhältnissen entfernt, sondern sogar irreführend……Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte… (von http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html ).
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt die Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges, wobei eine Individualbeschwerde alle Beschwerden und Rechtswege erschöpfen muss. Die Menschenrechtsopfer sind dann bis zum Europäischen Gerichtshof im Durchschnitt nach 15 Jahren finanziell, gesundheitlich und sozial abgebrannt mit über 100 Nebenverfahren. Und wenn die Menschenrechtsverletzung in wenigen Fällen festgestellt wird, wird nicht entschädigt und rehabilitiert, sondern an das kranke System zurück verwiesen, in welchem der Horrortrip weitergeht. Der Erfolg ist gleich null, im Sinne der Regierungen, Sinn und Zweck des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist, den Menschen eine Menschenrechtskommission vorzuspielen. Eine Illusion von einer heilen Welt der Menschenrechte vorzuspielen. (vgl. http://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/europaischer-gerichtshof-fur-menschenrechte/ ).
Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz funktioniert perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333), alles läuft darauf hinaus, die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken und den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Einen Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. s. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 .
Politiker von Parteien, die nicht in der Regierung sitzen, also wenig Macht haben, geben gelegentlich sinngemäß zu, dass Grundrechte nur Show sind ( vgl. http://www.youtube.com/watch?v=dgsNB8JKDd8 ) und die Antworten der Bundesregierung zu Grundrechtsfragen von von einer selbstgefälligen Grundhaltung getragen sind, die keine Kritik zulassen, siehe z.B. und http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html .
Irreführende Werbung ist übrigens eine kriminelle Handlung und das Lügen verstößt auch gegen das 8. Gebot Gottes.