..daß der Mensch unter allen Umständen das Recht hat zu leben.
Dieses Recht auf Leben, Nahrung und Unterkunft, auf medizinische
Versorgung, Bildung usw. ist ein dem Menschen angeborenes Recht,
das unter keinen Umständen eingeschränkt werden darf, nicht einmal im
Hinblick darauf, ob der Betreffende für die Gesellschaft „von Nutzen ist“.
Erich Fromm
http://www.eisenblatt.net/?p=23117 der Sanktionsparagraph war doch schon gegippt.
SGB II nichtig http://grundrechtepartei.de/index.php?title=Expertise:Hartz-IV&printable=yes
Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.
die linke = Bolschewisten = mauermörderpartei = überfremdungsförderer = internationales Judentum = teil des Problems , aber ganz sicher keine lösung. nicht eimal ein lösungsansatz.