Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden, die auf Antrag oder in seltenen Fällen von Amts wegen durch die Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt wird. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reispass sind kein Nachweis über den besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (deutsche Ausweispapiere werden in der Regel ausgestellt, wenn im Datensatz des Einwohnermeldeamtes die Staatsangehörigkeit mit „deutsch“ eingetragen ist, der dortige Eintrag wiederum erfolgt ohne fundierter Überprüfung).
http://www.traunstein.com/wTraunstein/verwaltung/aemter/sg530/staatsangehoerigkeitsrecht.php
Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.
ähm, ja und da is ein fehler drin, statt zur oben genannten „Staatsangehörigkeitsbehörde“ muss man zum „Ausländeramt“. ich hab nicht schlecht gestaunt!
lg