Wie wird der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen?

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden, die auf Antrag oder in seltenen Fällen von Amts wegen durch die Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt wird. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reispass sind kein Nachweis über den besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (deutsche Ausweispapiere werden in der Regel ausgestellt, wenn im Datensatz des Einwohnermeldeamtes die Staatsangehörigkeit mit „deutsch“ eingetragen ist, der dortige Eintrag wiederum erfolgt ohne fundierter Überprüfung).

http://www.traunstein.com/wTraunstein/verwaltung/aemter/sg530/staatsangehoerigkeitsrecht.php

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