Das VG Bremen führt in seinen Urteilen aus, dass keine grundsätzlichen rechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelungen im neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bestünden, nach denen im privaten Bereich für jede Wohnung von deren Inhaber ein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist.
Der Sachverhalt
Die Kläger waren ab Januar 2013 zur Entrichtung des neu eingeführten Rundfunkbeitrags herangezogen worden. Die Kläger halten die Beitragserhebung für rechtswidrig, weil es sich dabei nach ihrer Ansicht bei dem Rundfunkbeitrag um eine Steuer handele, für deren Erhebung die Länder keine Kompetenz besäßen.
Unabhängig von diesen grundsätzlichen Bedenken begehrt der Kläger im Verfahren 2 K 570/13 eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag während der Zeit länger dauernder Auslandsreisen.
Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Bremen
Das VG Bremen hat beide Klagen als unbegründet abgewiesen. Die Kammer führt in ihren Urteilen aus, dass keine grundsätzlichen rechtlichen, insbesondere keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelungen im neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bestünden, nach denen im privaten Bereich für jede Wohnung von deren Inhaber ein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist.
Rundfunkbeitrag ist keine Steuer
Entgegen der Ansicht der Kläger handele es sich bei dem Rundfunkbeitrag um keine Steuer, sondern um einen Beitrag im rechtlichen Sinne. Dieser werde für die abstrakte Möglichkeit erhoben, innerhalb der Wohnung die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch nehmen zu können. Weil nach statistischen Erhebungen inzwischen nahezu alle deutschen Haushalte entweder über ein TV-Gerät, ein Radio, einen internetfähigen PC oder über ein internetfähiges Mobiltelefon verfügten, dürfe der Gesetzgeber die Erhebung des Rundfunkbeitrags an das Innehaben einer Wohnung knüpfen, auch wenn in wenigen Einzelfällen dabei auch solche Wohnungen erfasst würden, in denen keine Rundfunkempfangsgeräte vorhanden seien.
Regelungen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aus Gründen der Vereinfachung zulässig
Bei der Regelung von Abgaben, zu denen auch Beiträge zählten, sei der Gesetzgeber aus Gründen der Vereinfachung befugt, derartige generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen. Denn mit der Neuregelung sei die in der Vergangenheit häufig problematische Nachprüfung entfallen, ob und von wem empfangstaugliche Geräte bereitgehalten wurden. Aufgrund der technische Entwicklung und der Einführung einer Vielzahl neuer, auch kleinerer Gerätearten sei eine solche Nachprüfung heute kaum noch praktikabel.
Auslandsaufenthalt: Solange die Wohnung nicht aufgegeben wird, gelte die Beitragspflicht
Die Beitragspflicht gelte auch, wenn Rundfunkteilnehmer sich längere oder kürzere Zeit im Ausland aufhielten, solange sie ihre Wohnung in Deutschland nicht aufgäben.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssachen gegen die Urteile die Berufung beim OberVerwaltungsgericht zugelassen. Die Kläger können die Berufung innerhalb eines Monats nach Zustellung der Urteile einlegen.
Gericht: Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 20.12.2013 – 2 K 570/13 und 2 K 605/13
Zum Hintergrund: Nach § 2 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vom 15.12.2010, ratifiziert in Bremen durch Gesetz vom 25.11.2011 (Brem.GBl. S. 425) und als Landesrecht am 01.01.2013 in Kraft getreten, ist im privaten Bereich für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) unabhängig von der Zahl und der Art der vorhandenen Empfangsgeräte ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Die Höhe des Beitrags beträgt seit Januar 2013 gemäß § 8 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag 17,98 Euro monatlich.
Zuvor waren Rundfunkgebühren nach einem Rundfunkgebührenstaatsvertrag erhoben worden. Die Rundfunkgebühr wurde dort für das tatsächliche Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten erhoben. Für diejenigen, die bis Ende 2012 bereits eine Rundfunkgrundgebühr (5,76 Euro) und eine Fernsehgebühr (12,22 Euro) zu entrichten hatten, ist die Kostenbelastung in der Summe unverändert geblieben.
VG Bremen, PM Rechtsindex – Recht & Urteile
Der Herr Degenhart http://www.welt.de/wirtschaft/article113153753/Im-Grundgesetz-ist-keine-Steuer-vorgesehen.html
ist ja am sächs. Verfassungsgericht beschäftigt, der sollte das doch sicher wissen.
Entschuldigung, aber was in meinen Schädel nicht reinpasst, ist das Leute klagen gegen Gesetze die sie vorher anerkannt haben. 😕
Wenn ich einenen Vertrag eingehe und dann dagegen bin? –
Wieso wird erst GEZahlt?
Übrigens eine Firma kann keine Gesetze erlassen, nur Verordnungen oder Vorschriften in ihren eigenen Wirkungskreis.
Ich habe noch NIE für Leistungen gezahlt die ich NICHT verlangt habe.
Exakt so ist es wie Freie-Globale-Welt es sagt, ich habe einen Artikel auf
http://heimatundrecht.de/ard_zdf_deutschlandradio_gez
geschrieben und die Sachlage deutlich für jedermann geschildert. Ard,Zdf und Deutschlandradio ist eine rechtlose Firma, genau wie andere TVanbieter wie Sky oder Maxdome. Es gibt keine Gesetzliche Grundlage. Punkt.
MfG Marco
Wenn alle, die sich beschweren doch nur einfach die Zahlungen einstellen würden, dann sinkt das Schiff ÖR binnen eines Monats…
Genau das IST die Lösung, nicht klagen sondern zahlung einstellen.
Du hast Du Recht !!!
Wenn das nur 10% der Haushalte in Deutschland machen , ist der Müll Geschichte.
Und da die GEZ (Neudeutsch Beitragsservice) keinen Beitragsbescheid erlassen kann ,
dürften einige Monate ins Land gehen , bis man sich rechtlich zu Wehr setzen muß.
Bei den Kosten , die die „Grundversorgung“ so vereinnahmt , sind die sehr schnell Pleite.
Die Idee hat was 😉
Und wäre ein schönes Beispiel für Zivilen Ungehorsam.
Wer klagt der hat die Beweislast.
Wen Ich gegen GEZ klage dann muss ICH es beweisen das ich recht habe.
Wen ich nicht zahle und GEZ gegen mich klagt das mussen die beweisen das die im recht sind!
Das Problem ist, die GEZ klagt nicht gegen Dich. Die schicken den Gerichtsvollzieher los und machen dein Konto dicht. Das BRD System hat das schon richtig gut gemacht. Du bist immer der Looser.
MfG VNV
Hat dies auf neuesdeutschesreich rebloggt.
um hier was zubewegen, muss ich erstmal die Schlafschafe wachbekommen!!!!
ev. hiermit:
Ziviler Ungehorsam wird zur heiligen Pflicht,
wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat.
(Mahatma Gandhi)
Kein Volk kann auf Dauer unterjocht werden,
wenn es nicht irgendwie an seiner Unterjochung teilnimmt.
(Mahatma Gandhi)
Das sollten Sie unbedingt Lesen!!!!!
http://ichbin.me/rechtmaessige-pfaendung-regierungen/
CVAC Stützpunkt 1402
http://cvac1402.me/
http://ichbin.me/category/nachrichten/
OPPT-Info / Präsentation
http://iuvhelp.wordpress.com/2013/10/15/oppt-info/
http://iuvhelp.wordpress.com/werkzeuge/
http://iuvhelp.wordpress.com/erfolg/
Sind Sie? Mensch & Natürliche Person?? oder?
lt. § 1 BGB Beginn der Rechtsfähigkeit!
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt. !!!!
NEIN! Sie sind:
(In der BRiD unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eine eingetragene Sache)
P R Ü F E N Sie es nach! auch bei einem Personalausweis/Reisepass, geht man nur davon aus! dass Sie Deutscher sind!!!!
1.
Also, Wer sind Sie?
Wer oder Was ist „IHR“ Strohmann!!!
Triff Deine Juristische Person – Meet your Strawmann (deutsch)
Treffen Sie Ihren Strohmann!
Klicke, um auf GermanStrawman.pdf zuzugreifen
Sklaven ohne Ketten- cestui que vie- wir sind für tot erklärt
Hallo..! Ich hab nun einen überweisungsträget erhalten. Ich soll ab 01.13 rückwirkend Zahlen. Einen beitragsbescheid, der mir die Möglichkeit auf Widerspruch ermöglicht habe ich Allerdings noch nicht erhalten. Ist dieser nun hinfällig geworden durch das Urteil des Verwaltungsgerichtes Bremen? Danke!
Hallo Gerinnsel ,
Nein ist es nicht.
Die GEZ / Beitragsservice hat keine Rechtskompetenz , da ein Privat Unternehmen.
Der Beitragsbescheid kommt von den Landesrundfunkanstalten.
Die GEZ / Beitragsservice , täuscht mal gerne ihre Kompetenz vor ,
in dem sie die Logos von ARD , ZDF und dem Deutschlandradio verwendet.
Mehr Information findest Du hier :
http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen
Gruß Neo,
Team Volksbetrug
Danke! Ich sollte also so lange ich den beitragsbescheid nicht erhalten habe auch nix zahlen. Richtig? Danke nochmal…
So ist es !
Folge den Klageweg.
Bedenke aber , das Du die Kohle nachzahlen mußt, solltest Du verlieren.
Wer stänkert , kann gewinnen oder auch verlieren.
Aber es es sind zig tausend Menschen am Start ,
die sich gegen die Popaganda Steuer wehren.
Gruß Neo,
Team Volksbetrug.net
Bescheid zurückweisen, nicht widersprechen 😉
Gez-Verbot-der-Belästigung-Formular
GEZ – Zurückweisung
Beispiele:
https://skydrive.live.com/view.aspx?cid=FC0C1BBBB285B9CD&resid=FC0C1BBBB285B9CD!1008&app=Word&wdo=1
https://skydrive.live.com/view.aspx?cid=FC0C1BBBB285B9CD&resid=FC0C1BBBB285B9CD!1017&app=Word&wdo=1
Ok danke! Aber das bezieht sich ja auf den beitragsbescheid, den ich noch Nicht erhalten habe, oder soll ich das schon auf die Zahlungsaufforderung Antworten?
Nein auf die Zahlungsaufforderung mußt Du nicht antworten.
Wichtig ist es auf den Beitragsbescheid fristgerecht zu reagieren !!!
Das nächste schreiben geht ungeöffnet und mit nem Stempel unbekannt verzogen zurück. 😉
😀 genauso mach es.
Ich habe mir seit längeren einen Stembeldruck gebaut, der kommt auf entsprechende Briefe.
„Geprüft und Abgelehnt – zu Ihrer Belastung zurück“
In der Mitte pangt ein grimmiger Geier. 🙂
Klappt hervorragend 🙂
Ihr alle Labert nur Scheiße…was du nicht willst…brauchst nicht kaufen…ganz einfach..
diese Drecksbande haben alle möglichen Ausreden, nur um euch euer restliches Geld aus der Tasche zu ziehen, das ist Raub, Plünderung und Zwang wie in einer Diktatur…
Wehrt euch und wenn es sein muss durch Gewalt, diese ganze Scheiße von Klagen und Petitionen geht dieser Bande am Arsch vorbei, Politische Parteien stehen auf der Gehaltsliste des Beitragsservice….
Wann kommen weitere Zwangsabgaben ?????
Wie lange wollt ihr denn für diese Mafia zahlen ?
Weigert euch, räumt eure Konten leer, macht P Konten die zu einem Gewissen Betrag Pfändungssicher sind,
Gründet Stiftungen und sie können euch am Arsch lecken…eine Stiftung ist nicht zu Pfänden…ihr könnt alles in diese Stiftung machen….Auto, Haus, Geld einfach alles