Die Frage der Kriegsschuld vor und nach der Urkatastrophe
Am 28. April 1919 wurde ein fatales Urteil gegen die deutsche Bevölkerung gesprochen:
„Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären und Deutschland erkennt an, dass
Deutschland und seine Verbündeten als Urheber aller Verluste und aller Schäden verantwortlich
sind, welche die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Angehörigen infolge des ihnen
durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungenen Krieges erlitten haben.“
So heißt es in Artikel 231 des Versailler Vertrages. Das Deutsche Reich wurde für
Kriegsverbrechen wie auch für den Ausbruch der Kampfhandlungen verantwortlich gemacht.
Umfangreiche Reparationsleistungen wurden der entstehenden Republik auferlegt.
Damit war eine folgenschwere Wende im Völkerrecht erreicht.
Bis zu den Friedensverhandlungen nach dem Ersten Weltkrieg spielte die Frage, welche
Kriegspartei Schuld an einem vergangenen bewaffneten Konflikt trug, keine Rolle.
Friedensverträge kamen vor Versailles sehr gut ohne die Zuordnung von Schuld und die
Feststellung der Kriegsursachen aus. Die Oblivionsklausel – das lateinische „oblivisci“
bedeutet „vergessen“ – sorgte seit dem Westfälischen Frieden stets für reinen Tisch.
Es hielt alle Seiten eines Kriegsgeschehens an, die vergangenen Gräueltaten aus den
Augen zu verlieren. Alle Kriegsparteien sollten nach einem Konflikt gute Anfangsbedingungen
vorfinden können – wirtschaftlich und politisch möglichst unbelastet.
Ursachen und Folgen des Krieges sollten keinen Anlass zu weiteren Streitigkeiten geben.
Der Friede von Utrecht (1713), der den Spanischen Erbfolgekrieg beendete,
und die Friedensverträge von Paris (1783) nach dem Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg
sind hier nur die prominentesten Beispiele.
Den kompletten Artikel findet Ihr hier : EF Magazin

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