Hier ein Text für alle zur freien Nutzung gegen die Gewerbesteuer (Einkommensteuer kann dann selbst ermittelt werden)
Kommunale Anwendung eines Nazigesetzes
„Bei der Gewerbesteuererhebung ist die Firma / der Konzern / das Unternehmen Stadt **IHRER STADT** an die Festsetzung in den Grundlagenbescheiden gebunden.“
Hier stellt sich zunächst die Frage, welche konkrete Stelle das angeordnet hat. Dieses ist insbesondere aus folgenden Gründen maßgeblich:
Zunächst hat die Kommune Stadt **IHRER STADT** den Nachweis darüber zu erbringen, wonach das „Gewerbesteuergesetz“ (GewStG) – ausgefertigt am 01.12.1936 – kein rechtswidriges und somit kein nichtanwendbares Nazigesetz darstellt (vgl. u.a. SHAEF Gesetz Nr. 1 Art. 1 (2) i.V.m. Art. 139 GG i.V.m. Art. 4, § 3 des Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht vom 23.11.2007).
Der übliche Gewerbesteuerzahler darf einen rechtsverbindlichen Nachweis darüber verlangen, dass entgegen der Entscheidung des Tribunal Gènèral de la Zone Francaise D’Occupation Rastatt vom 06.01.1947 das GewStG zur Anwendung gebracht werden darf.
Es dient der Kenntnis der für den Bescheid verantwortlichen Personen der kommunalen Fachstellen, dass gemäß § 3 des Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers der Justiz vom 23.11.2007 Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, von der Aufhebung unberührt bleiben und nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages vom 26. Mai 1952 fortbestehen.
Demzufolge haben sich insbesondere sowohl der Bundes- wie die Landesgesetzgeber sowie die bundesdeutsche vollziehende Gewalt und ebenso alle bundesdeutschen Gerichte einschließlich des Bundesverfassungsgerichts – auch nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 – an die Entscheidung des Tribunal Gènèral de la Zone Francaise D’Occupation Rastatt vom 06.01.1947 heute noch immer zwingend zu halten, in der es im Wesentlichen heißt:
Es steht fest, dass die Wahl zum Reichstag vom 05. März 1933 unter Umständen zustande gekommen ist, die eine offenkundige, von der Regierung begangene Gesetzeswidrigkeit und Gewaltanwendung darstellen, dass das so genannte Ermächtigungsgesetz vom 23.03.1933 entgegen der Behauptung, dass es der Verfassung entspreche, in Wirklichkeit von einem Parlament erlassen worden ist, das infolge des Ausschlusses von 82 ordnungsgemäß gewählten Abgeordneten eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte und dass es durch die Vereinigung aller Vollmachten in der Hand von Hitler alle wesentlichen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen und normalen Rechtsgrundsätzen entsprechenden Regierung verletzt.
Das BVerfG in seiner Entscheidung 3, 58 analog:
Also auch solche Gesetze, die erst während der nationalsozialistischen Zeit beschlossen und verkündet geworden waren, sind daher niemals in einem von rechtsstaatlichen Grundsätzen beherrschten Gesetzgebungsverfahren entstanden.
Die grundgesetzliche Hürde des Art. 123 Abs. 1, Art. 139 GG, geschweige denn des Art. 19 Abs. 1 und 2 GG konnte vom hier gewollt angewendeten „GewStG“ niemals passiert werden.
In Sachen Erhebung von Gewerbesteuer gem. dem GewStG führt der Antragsteller ergänzend unter Beachtung der Entscheidungen des BVerfG aus:
„Der Finanzbedarf des Staates ist aber niemals geeignet, eine verfassungswidrige Steuer zu rechtfertigen“. (vgl. Rechtssatz der Entscheidung des BVerfG 6, 055 von 17.01.1957, 1 DvL 4/54, Seite 80 unten)
Somit steht für den Gewerbesteuerzahler fest, dass er von der für Bescheide verantwortlichen Kommune auf der Grundlage eines nichtanwendbaren Nazigesetzes in die Pflicht genommen werden soll, weil die Kommune Stadt **IHRER STADT** eben – verständlicherweise – keine „Erklärungen“ auf der Grundlage eines solchen Nazigesetzes abgegeben hat.
Artikel 139 GG absolut ist unzweideutig. – Er behandelt die Entnazifizierung zum Schutze der Demokratie. Wörtlich:
“Artikel 139 GG [Entnazifizierungsgesetz] Die zur “Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus” erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.”
Damit hat die BRD 1949 alle Gesetze und Anordnungen des alliierten Kontrollrats zur Entnazifizierung übernommen. Dieser Grundgesetzauftrag wird jedoch von der Kommune **IHRER STADT** völlig missachtet.
Gemäß Art. 139 GG dürfte es keinerlei Nazi-Umtriebe geben und somit dürfen auch keine Nazigesetze mehr zur Anwendung kommen.
Grundsätzlich dürfte ein Nachweis über die Anwendbarkeit des „Gewerbesteuergesetzes“ (GewStG) ausgefertigt am 01.12.1936, nur dann erbracht werden können, wenn zuvor rechtsverbindlich erklärt würde, dass die BRD der Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs ist. – Dies würde jedoch voraussetzen, dass das Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH) als Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen mit Sitz in Den Haag v. 03.02.2012 (Gesamtliste 143) aufgehoben wird. – Am 03.02.2012 hat der IGH unzweideutig entschieden, dass die BRD nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs ist.
Dieser Nachweis muß rechtsverbindlich gegenüber den Gewerbesteuerpflichtigen zu erbringen sein, damit das GewStG zur juristisch abgesicherten Anwendung kommen kann.
Mit freundlichem Gruß
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PS: Art. 23 GG wurde entgegen Ihren Ausführungen nicht durch den damaligen Außenminister der V$A aufgehoben. Vielmehr wurde er nach Beitritt der DDR durch den Einigungsvertrag und dem Gesetz zum Einigungsvertrag aufgehoben.
Vermeidung von unbefugtem Abfangen/Abhören von Datenübermittlung Mitteilungen, die an meine eMail per @Mail und/oder Fax gesendet werden, können u.U. über die Netzübertragung von Dritten (u.a. GCHQ, NSA) unbemerkt und unkontrolliert zur Kenntnis gelangen und verfälscht werden. Ferner besteht netz- und/oder systembedingt die Möglichkeit der Adreßmanipulation, so daß nicht sichergestellt werden kann, ob eine @Mail oder eine Faxmitteilung wirklich vom genannten Absender stammt. – Eingehende @Mail und/oder Fax welche nicht auf dem Post-/Kurierweg bestätigt werden, sind daher gegenstandslos. Ausschließlich der Post- oder Kurierweg stellt eine halbwegs sicherere Übertragung dar, auch wenn der Briefdienst keine Amtsperson sein kann. Zur Sicherstellung des tatsächlichen Empfangs von Schriftsätzen, hier ganz besonders mit Angaben von Fristen, ist daher von Faxübermittlungen abzusehen und der übliche Post-/Kurierweg zu verwenden. Bereits durch Papierstau und/oder kurzfristigen Stromausfall und/oder einer Gerätestörung könnte eine Übersendung per Fax für den Sender fälschlicherweise als gesendet gelten, obwohl die Sendung beim Empfänger nur unvollständig oder überhaupt nicht angekommen ist.
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http://brd-schwindel.org/gewerbesteuer-kommunale-anwendung-eines-nazigesetzes/
Ja das ist ja schrecklich wir sind ja total vom Nazismuß unterwandert
wie schrecklich,da müßen wir sofort den kampf gegen rechts aufnämen
Wer weis wo sich die bösen Nazis noch eingenistet haben,um Gotes willen.
Nu ja , den Krampf gegen Rechts medial verstärken wollen und gleichzeitig wendet die BRD Verwaltung lustig weiter NAZI Gesetze an.
Finde den Fehler 😉
ja die naziverrücktmacher sind wieder unterwegs. jeder der in diese unsägliche kerbe nach brd-manier schlägt , wird von seinen ahnen dafür verflucht.
laßt endlich den Nationalsozialismus in ruhe.
die brd ist ein bolschewistisches Konstrukt und bis ins tiefste mark anti-deutsch.
was kann der ns dafür , das dieses illegale dreckssystem sich seiner Gesetze bedient und diese meistens noch so anwendet das sie gegen das deutsche Volk angewendet werden?
außerdem ist es eine dreiste lüge , das keine Gesetze aus der zeit des ns mehr gültig sind , gemäß §139gg , denn dieser erlaß galt nur für politische Gesetze , welche parteidoktrin in nationales recht umwandelten. und selbst das ist relativ fragwürdig , denn was scheren uns erlässe und befehle einer fremden macht , welche uns zerstören will , indem sie uns ihre verbrecherischen wertevorstellungen aufzwingen will? deshalb darf ich mit fug und recht behaupten , das ein jeder welcher sich dieser Argumentation anschließt und bedient , ein handlanger der besatzer ist , dem Deutschland und das deutsche Volk scheißegal sind.
Zeige mir bitte ein Gesetz aus der NaZi- Zeit welches rechtskräftig in Kraft gesetzt wurde!
Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.
Hat dies auf LichtWerg rebloggt.
1A Zusatz:
„Vermeidung von unbefugtem Abfangen/Abhören von Datenübermittlung ………“