Mit Urteil (Az.: 4 A 567/11) hat das Sächsische OVG entschieden, dass eine private GmbH
ohne besondere gesetzliche Ermächtigung nicht befugt ist, behördliche Bescheide zu erlassen.
Der Sachverhalt
Gegenstand des Verfahrens war ein Bescheid der Stadtentwässerung Dresden GmbH, mit dem diese
einen Aufwandersatz für die Herstellung eines Schmutzwasseranschlusskanals festgesetzt hatte.
Nach Auffassung des Senats war die GmbH hierzu nicht befugt, vielmehr hätte hier der Eigenbetrieb
Stadtentwässerung Dresden als zuständige Behörde den Bescheid erlassen müssen.
Da letztere auf den Widerspruch des Klägers einen Widerspruchsbescheid erlassen hatte, war der
Fehler geheilt worden, so dass die Klage unter Aufhebung einer anderslautenden Entscheidung
des Verwaltungsgerichts Dresden (Urteil vom 16. Februar 2010 . 2 K 201/09) erfolglos blieb.
Begründung des Gerichts
Zur Begründung führte das Sächsische Oberverwaltungsgericht aus, dass es einer
gesonderten gesetzlichen Grundlage bedürfe, wenn eine GmbH als privater
Geschäftsbesorger mit dem Erlass von Bescheiden beauftragt werden solle.
Eine gesetzliche Grundlage, welche den Erlass von Bescheiden über die Festsetzung
eines Aufwandsersatzes für die Herstellung einen Schmutzwasseranschlusskanals
erlaube, liege im Freistaat Sachsen nicht vor.
Eine Behörde verstoße gegen den Grundsatz der Selbstorganschaft, wenn sie eine juristische
Person des Privatrechts mit dem inhaltlichen Erlass von Festsetzungsbescheiden beauftrage.
Zulässig seien lediglich vorbereitende oder unterstützende Hilfstätigkeiten
von privaten Geschäftsbesorgern im Rahmen einer Verwaltungshilfe.
Die Grenze der Verwaltungs- und Erfüllungshilfe sei hingegen überschritten, wenn der Helfer
wie hier die Stadtentwässerung Dresden GmbH – eigenständig und umfassend den Bescheiderlass übernehme.
Quelle : Rechtsindex

wen interessieren schreiben von nichtlegitimierten besatzungsverwaltungen , Konzernen , GmbHs und co-kgs? sowas wandert schlichtweg in die ablage p wie Papierkorb.
sollte nicht das Amtssiegel mit Reichsadler und swastika auf dem schrieb sein , ist mir selbiger piep-egal. meine treue und Loyalität gilt ausschließlich dem deutschen reich ,welches durch völkerrechtswidrige Verhaftung der letzten Reichsregierung unter Großadmiral karl Dönitz , am 23.mai 1945 handlungsunfähig gemacht wurde.
fremdverwaltungen von besatzers gnaden in alljudas auftrag erkenne ich nicht an – basta.
Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.
da hat eine GmbH über ein GmbH Entschieden, na sowas aber auch. Wie geht dass denn ??, war das in etwa eine unter“ GmbH. die der ober GmbH. keine bescheid gegeben hat , uuups aber auch.
Die BRD ist keine GmbH !!!
Es gibt nur eine BRD Finanzagentur Gmbh , die mit einem Haftungskapital
von 25.000 Euro , Milliarden Kreditaufnahmen der BRiD verwaltet.
Nun kann man sagen , Eh geil , wenn Wir pleite sind ,
haften Wir mit 25.000 Euro gegenüber den Bankstern.
Das wird wohl so nicht sein , da bei so einem Haftungskapital ,
die Eigner persönlich haften. Und das sind dummerweise WIR , das Volk.
Die BRD ist eher eine Verwaltung der Alliierten.
Der Bund besteht aus einzelnen Ländern , die die
Möglichkeit haben jederzeit aus dem Club auszutreten.
Siehe Bayern , die kündigen das auch regelmäßig an.
Also gilt in einigen Dingen Landesrecht.
Man hat es über die Jahre geschaft , die ganzen Gesetze so
zu verzehren ,das keiner mehr richtig durchblickt.
Hat dies auf LichtWerg rebloggt und kommentierte:
Einfach Klasse….
Hat dies auf RumpelkammerBRiD rebloggt und kommentierte:
Urteil : Private GmbH darf keine behördlichen Bescheide erlassen
Wir sind doch mittlerweile schlimmer wie die schlimmste Bananenrepublik. Deutschland war mal ein schönes Land dies ist aber lange her!!!!!
Die BRD ist eher eine Verwaltung der Alliierten.- die brd IST eine Verwaltung der alliierten , welche deutsches Volksvermögen und Tafelsilber privatisiert und an finanzjuda verrammscht.
steht alles nachzulesen in deren plänen_ morgenthauplan , kaufmanplan etc.