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Veröffentlicht 1. März 2014 um 820 × 666 in Für die Idee des Rechtsstaates und des Rechtsfriedens müsse als geringeres Übel die Vollstreckung fehlerhafter Urteile in Kauf genommen werden, OLG Kiel vom 26. März 1947 oder zwei Jahre vor dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes, wird aber selbst heute noch gerne in der Kommentierung des bundesdeutschen StGB zitiert.

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