Hallo zusammen,
hier noch etwas zum Thema „GEZ“.
Wie wir ja alle wissen, ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung.
Aber hat schon mal jemand geschaut was eine Gemeinschaftseinrichtung ist??? Das scheint ja auch klar definiert zu sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__33.html
Impressum
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Tel.: 0221/ 50 61-0 (Zentrale)
Service-Fax: 018 59995 0105 (6,5 Cent/Min)*
*aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk.
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 122790216
Geschäftsführer: Dr. Stefan Wolf
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Hinweis:
Die fehlende Prozessfähigkeit nicht rechtsfähiger Vereine führt bei Vereinen mit größerer Mitgliederzahl zu Schwierigkeiten. Da die einzelnen Mitglieder durch die Anführung des Vereinsnamens nicht hinreichend individualisiert werden (BGH, NJW 1965,29,31) müssen bei einem Aktivprozess alle Mitglieder in der Klageschrift als Partei aufgeführt werden. Bei erheblich fluktuierender Mitgliederzahl dürfte dies praktisch aussichtslos sein.
http://recht.lubwart.de/zivilrecht/urteile/500998959b0757edb.php

Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.
Hat dies auf Oberhessische Nachrichten rebloggt.
Das sogenannte Personal der BRD GmbH oder einer Nichtregierungsorganisation hat es nicht besser verdient, man müsste dem DEUTSCH Bewohner schon von einem verdienten EURO, 99 Cent abnehmen…der deutsche ist ein verdummter
Sklave geworden, dieses Volk sollte eigentlich von der Landkarte verschwinden, Napoleon sagte schon: Es gibt kein gutgläubigeres Volk als die deutschen,eine Lüge kann noch so groß sein der deutsche glaubt diese, mit einer Parrole verfolgen die deutschen ihr eigenes Volk mehr als seine wahren Feinde. Der DEUTSCH Bewohner ist ein Idiot….
Der Verweis auf §33 InFektionsSchutzGesetz machte meinen Tag 😉
Wenn man nur einen Absatz höher schaut dann findet man die Überschrift
„6. Abschnitt:
Zusätzliche Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen“
direkt gefolgt von
„§33 Gemeinschaftseinrichtungen IM SINNE DIESES GESETZTES sind …“
Von dort den Bogen zum Beitragsservice zu schlagen … Dummheit oder Absicht?
Die Frage, die sich bei der ganze Geschichte stellt, ist doch der Ursprung, der nicht außeracht gelassen werden sollte:
RUNDFUNK zum Informieren und BILDEN – Nicht wahr?
Der Staat mischt sich da ein – warum?
Wie im SCHULWESEN mit Schulpflicht! Vermutlich auf der Basis nach dem GG Art.7
Nur ist von der GEZ die Rede von einem ANGEBOT!
Allerdings ein Angebot, welches nicht abgelehnt werden darf!?
Aber dann kann es sich gar nicht um ein Angebot handeln, sondern um eine PFLICHT!
Eine Pflicht, sich bilden zu sollen!? Da sind wir wieder bei der Schulpflicht,.
WIR WERDEN BETREUT vom Staat, und zwar in der sog. Gemeinschaftseinrichtung.
Was ist das also hier mit Rundfunk und GEZ? Ist das ein Angebot, ein Bildungsangebot?
Allesamt vermischen und verwaschen sie ihre Spuren ins scheinbare Nichts…
oder doch zur Wahrheit, die für uns so befremdlich erscheint?!?
Die Spurverfolgung hin zu § 33 Gemeinschaftseinrichtung muss zwangsläufig dahin führen. Und ich denke, so verkehrt ist der Weg nicht: Hier geht es um SCHULUUNG, BETREUNG und PFLICHT!
Es ist das einzige Gesetz das diesen Begriff definiert.
viel wichtiger finde ich nicht-rechtsfähig.
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsf%C3%A4higkeit_%28Deutschland%29#Gesellschaften
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