Wenn’s um wirklich Wichtiges geht, fährt die deutsche Justiz zur Hochform auf. In Magdeburg wurde jetzt ein armer Jugendlicher zu fast drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er zu oft schwarz gefahren ist.
16-jähriger Schwarzfahrer muss fast drei Jahre ins Gefängnis | WAZ.de – Lesen Sie mehr auf: http://www.derwesten.de/panorama/16-jaehriger-schwarzfahrer-muss-fast-drei-jahre-ins-gefaengnis-id7536572.html#plx892312916
Ein 16-Jähriger, der wegen mehrmaligen Schwarzfahrens per Haftbefehl gesucht wurde, ist in Sachsen-Anhalt festgenommen worden. Er sitzt mittlerweile im Gefängnis und dort wird er wohl noch fast drei jahre bleiben müssen.
Menschen, die den fast noch kindlichen wirkenden 16-jährigen kannten, sprachen davon, dass er aus einem zerrütteten Elternhaus stammte und praktisch kein Geld hatte. Um sich fort zu bewegen, ist er zwangsläufig ab und zu schwarz gefahren und wurde dabei mehrmals erwischt.
Nun trifft das Kind die volle Härte der deutschen Justiz. Die WAZ berichtet von dem Vorfall, der sich bereits Ende Januar ereignete und urteilt: „Schwarzfahren ist eben kein Kavaliersdelikt: Er wurde noch am Montagabend ins Gefängnis gebracht. Eine Streife hatte den Jugendlichen am Montag gegen 18.00 Uhr auf dem Bahnhof Magdeburg-Buckau kontrolliert. Dabei habe sich dann herausgestellt, dass der 16-Jährige wegen exzessiven Schwarzfahrens per Haftbefehl gesucht wurde. Beamte der Bundespolizei brachten ihn daraufhin gegen 20 Uhr in die Justizvollzugsanstalt Magdeburg.“
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Der junge Mann muss nun eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verbüßen, wie die Bundespolizei Magdeburg mitteilte.
Ähnliche Erfahrungen musste eine arme 87-jährige Rentnerin aus Wuppertal machen. Sie kam kurz vor Weihnachten in Untersuchungshaft – ebenfalls wegen Schwarzfahrens. Die Betagte musste nebenher noch putzen gehen, weil die Rente zum Lebensunterhalt nicht reichte. Ins Gefängnis wurde sie gesteckt, weil sie einem Gerichtstermin fern blieb und deshalb mit Haftbefehl gesucht wurde.
http://www.mmnews.de/index.php/etc/17441-16-jaehriger#13947356794682&if_height=6037
Dem fehlt schlicht und einfach eine wichtige Voraussetzung für eine Bewährungsstrafe: Er hat keinen Migrationshintergrund. Als Türke oder Araber wäre er vermutlich sogar mit einer Verwarnung davongekommen.
Mal so nebenbei 😉
Es gibt keine „Urteile“ im Namen des Volkes, – von Scheinrichtern schon mal gar nicht, sondern nur „Beschlüsse“,
Ist das noch niemanden aufgefallen?