Richterliche Vetternwirtschaft mittels Deutschem Richterhilfswerk?

Wenn seine Angeklagten ein Bußgeld zu zahlen hatten, schlug ein Würzburger Richter als Empfänger offenbar gerne den örtlichen Reitverein vor. Der Haken: Seine Tochter ist dort Geschäftsführerin, seine Frau Schatzmeisterin. Das berichtet das ARD-Politmagazin „Report Mainz“. 20.840 Euro soll der Reit- und Fahrsportverein Würzburg auf diesem Wege innerhalb von vier Jahren bekommen haben.  Aufgrund der Recherchen des Magazins habe das Landgericht Würzburg ein dienstaufsichtsrechtliches Verfahren eingeleitet. (Quelle: Focus-online, 04.03.2014)

Der Karikaturist der Grundrechtepartei hat da schon mal den Versuch unternommen, das Thema entsprechend zu karikieren:

„Report Mainz“ zitiert aus einer Stellungnahme des bayerischen Justizministeriums, wonach man den Fall sehr ernst nehme: „Es ist selbstverständlich, dass Richter bei ihren Entscheidungen nicht den geringsten Anschein von Parteilichkeit oder ‚Vetternwirtschaft‘ erwecken dürfen.“ (Quelle: Focus-online, 04.03.2014)

Das bundesdeutsche Problem ist, dass die grundgesetzlich normierte “richterliche Unabhängigkeit” mit “frei” verwechselt und der zweite Halbsatz im Art. 97 Abs. 1 GG : “und ist nur dem Gesetze unterworfen“, unterschlagen wird.

 

http://grundrechteforum.de/229999

2 Kommentare zu “Richterliche Vetternwirtschaft mittels Deutschem Richterhilfswerk?

  1. Super, geklöne, Hurerei, Niedertracht und wieder der Versuch denen klarzumachen, dass die dem GG entgegenarbeiten, Hmmm……. nochmals ,Scheiß auf das Grundgesetz, das ist nicht unsere Verfassung, das ist Alliierter Meinungsterror!

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