Petitionen – Eine Unterschrift die mundtot macht

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Schon ein paar Mal habe ich an verschiedensten Stellen darauf hingewiesen, dass der
Traum einer Volksabstimmung oder Unterschriftensammlung nur gnadenlose Fiktion ist.

In dieser Zeit der scheinbaren Kriegsvorbereitungen wird das Wort
„Petition“ wieder vermehrt aus den Mündern der aktiven Szene geworfen.

Das beste Beispiel bietet hier die Petition gegen
die Bebauung des Tempelhofer Felds in Berlin.

Über 200000 Unterschriften wurden gesammelt, damit die größte innerstädtische
Grünfläche der Welt erhalten bleibt. Diese Unterschriften wurden auch anerkannt
und der Berliner Senat entschied eine Volksabstimmung einzuberufen.

Wann ist diese Volksabstimmung? Am 25. Mai 2014 kann jeder Bürger Berlins darüber abstimmen,
ob er für den Wohnungsbau oder für den Erhalt der Grünflächen am Tempelhofer Feld ist.

Was war am 25. Mai? An diesem Tag findet auch noch die Europawahl statt.

Einige Leute mit denen ich darüber gesprochen habe waren der Meinung, so könne
man wertvolle Steuergelder sparen wenn man beide Abstimmungen am selben Tag plant.

Diese Aussage halte ich persönlich für haarsträubenden Optimismus.

Vielmehr wird es so sein, dass mit dem zu erwartenden Medienboom um die Europawahl,
der sich demnächst in Deutschland einstellen wird, das Tempelhofer Feld und die
Abstimmung dazu immer mehr in Vergessenheit gerät.

Dazu sollte man auch nicht vergessen, wie in der BRD mit der Genauigkeit von Wahlergebnissen
umgegangen wird. An dieser Stelle erinnere ich gern nochmal an den kleinen Fehler mit den
26 Säcken voller unausgewerteten Wahlzetteln in einem Essener Fahrstuhl zur Bundestagswahl.

Wäre das nicht ein Grund gewesen, die Wahl anzuzweifeln ?

Aber zurück zur Petition.

Schaut man sich einmal das Petitionsgesetz vom 25. November 1969 an, wird einem mitdenkenden
Menschen schnell klar, wie wertvoll eine abgegebene Petition wirklich sein kann.

Dazu der § 1 dieses Gesetzes :

Petitionsberechtigung

(1)
Petitionsberechtigt ist jede Person unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Petitionen können einzeln oder gemeinsam mit anderen Personen bei
dem Abgeordnetenhaus von Berlin schriftlich eingereicht werden.

(2)
Geschäftsunfähigkeit, Anordnung einer Pflegschaft, Entmündigung, Geisteskrankheit und
mangelnde Volljährigkeit stehen der selbständigen Ausübung des Petitionsrechts nicht entgegen.

(3)
Juristische Personen des Privatrechts sind petitionsberechtigt.

(4)
Juristischen Personen des öffentlichen Rechts steht das Petitionsrecht insoweit zu,
als die Petition einen Gegenstand ihres sachlichen Zuständigkeitsbereiches betrifft.

Ich denke viel muss man zu diesem Paragraphen nicht sagen.

Keinesfalls sollen hier Personen die geschäftsunfähig, geisteskrank, oder entmündigt sind
oder Personen die nicht volljährig sind oder denen eine Pflegschaft angeordnet wurde,
diskriminiert oder als weniger wert dargestellt werden, allerdings kann eine Stimme von o. g.
Personen nicht als gleichwertig angesehen werden, da deren Urteilsvermögen entweder noch nicht
voll entwickelt, oder durch den Grad einer Behinderung stark eingeschränkt sind.

Was die Absätze 3 und 4 angeht bzw. den Ausdruck der „juristischen Person“ möchte ich
an dieser Stelle nicht weiter beschreiben, da dies an dieser Stelle zu weit führen würde.

Dass die ein oder andere Petition mal etwas bewirkt hat, soll hier nicht
in Abrede gestellt werden. An diesen Stellen ging es jedoch sicher nicht
um Millionengewinne oder politstrategisch wertvolle Dinge.

Das Beispiel des Tempelhofer Felds wird eines der Interessantesten werden, denn dort wird
es um Millionengewinne gehen. Ob diese Volksabstimmung den von den Unterschriftensammlern
gewünschten Erfolg bringen, kann an dieser Stelle noch in Frage gestellt werden.

Fakt ist, dass eine Petition, und gerade eine Onlinepetition ein einfaches Mittel ist,
die Masse mundtot zu machen. Fast jede Person, die ihre Unterschrift leistet, ob analog
oder digital, ist der Meinung, sie hätte etwas „getan“, für oder gegen etwas. Dabei hat
diese Person einfach nur Zeit verschwendet, denn diese Unterschrift bringt gar nichts.

Wenn diese Person sich 5 Minuten mehr Zeit genommen und einen kurzen Brief an die
Bundesregierung verfasst hätte, wäre das Anliegen bei mindestens einer weiteren
Person, nämlich der, die den Brief öffnen muss, angekommen.

Man stelle sich vor, die 200000 Unterschriften aus dem Beispiel des Tempelhofer
Feldes wären 200000 Briefe gewesen, mit je 3 kurzen Sätzen, was für ein Medienrummel
wäre das wohl geworden. „Berliner Senat von Stimmen aus dem Volk überhäuft“ wären
dementsprechende Schlagzeilen gewesen.

Oder diese 200000 Unterschriften wären Menschen gewesen, die sich
für eine halbe Stunde vor dem Berliner Abgeordnetenhaus getroffen hätten.

Das wäre ein Zeichen gewesen !

Doch eine Datei mit Unterschriften und Namen, die binnen einer halben Sekunde in
den hübschen Windows-Papierkorb gewandert ist, hat ungefähr die Wirkung wie die
eines Vorschulkindes das gegen einen Profiboxer bestehen soll.

Jeder Mensch auf diesem Planeten, auf diesem Kontinent, in diesem Land hat einen
Mund, den er aufmachen kann, wenn ihm etwas nicht passt, 2 Hände mit denen man
Fäuste ballen kann, wenn etwas nicht in die richtige Richtung läuft, 2 Beine um
irgendwo hin zu laufen,wo die Fäuste gesehen und die Stimmen gehört werden und
2 Augen um zu sehen, wer noch alles die Fäuste erhebt und die Münder aufmacht.

Aber wer meint mit einer Unterschrift nun Aktivist zu
sein, sollte der beste Freund dieser Regierung sein.

Er kämpft mit aller Kraft am Kugelschreiber um seinen Willen durchzusetzen.

Das wird auch dementsprechend gewürdigt, wenn man im Senat sieht, mit
welcher Wut und Willensstärke die Unterschrift auf das Papier gezaubert wurde.

Wer unterschreibt, der redet nicht, läuft nicht und ballt nicht
die Faust, dementsprechend viel wird sein Handeln auch belohnt.

Quelle : Eisenblatt

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