Ein Kommentar zu “Deutschland – Deine Gutmenschen

  1. n der WELT die offenkundige konträrliegende Wahrheit zur von der BRD ALS OFFENKUNDIG ERKLÄRTEN REALITÄT ERKLÄRT und ETWAIIGE EIGENTÜMSANSPRÜCHE DER NATÜRLICHEN DEUTSCHEN RECHTSPERSONEN ANGEMELDET!

    http://www.welt.de/kultur/kunst-und-architektur/article126721201/Die-Loesung-des-gurlittschen-Knotens.html#disqus_thread

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    Tabor38 . • vor 5 Minuten Warte, dies wartet darauf, von DIE WELT genehmigt zu werden.

    Also die vermeintlich durch das natinalsozialitische Deutschland vernichteten Bilder, die sogenannte unwerte Kunst, findet sich nicht, wie uns lange erzählt, vernichtet sondern, erhalten, bei einem jüdisch-stämmigen Mann. Herrn Gurtlith. Das halten wir mal fest. Immerhin hätte mir dies als BEHAUPTUNG noch vor Bekanntwerden dieses FAKTES damals eine Gefängnissstafe eingebracht, wenn ich behauptet hätte: Diese Bilder sind gar nicht vernichtet, sondern im Besitz eines jüdisch-stämmigen Menschen…(wie hat er denn den Holocaust überlebt?) …das sind die schlichten Fakten….
    Und dieser KONTRAPUNKT UNS BISHER ERZÄHLTER OFFENKUNDIGKEIT IST AUCH WOHL DER GRUND FÜR DIE GEHEIMNISKRÖMEREI!
    Aber wem gehören die Bilder?
    aber es gibt noch mehr schlichte Fakten: wurden die Bilder geraubt? ODER ABER LIEGEN KAUFVERTRÄGE VOR?
    Von Deutschland, von Herrn Gurlith? Wurden die Bilder damals von Deutschland gekauft? Denn eines ist klar, jedes Bild für das ein Kaufvertrag vorliegt, ist EIGENTUM ALLER NATÜRLICHEN DEUTSCHEN RECHTSPERSONEN- ES SEI DENN jedne Bilder, für die Herr Gurltih nachweisen kann, dass er sie ORDNUNGSGEMÄSS ERWORBEN HAT!!!!!!
    Nun das sind doch JURITISCH OFFENSICHTLICHE UND OFFENKUNDIGE DINGE!!!!!Wieso hat dies noch keine Zeitung geschrieben, kein Politiker Rechtsansrüche erhoben, wie es seine Pflicht ist?
    Aber jetzt wird es erst richtig heigel:
    DENN FÜR JENE BILDER DIE IM ORDENTLICHEN EIGENTUM ENTWEDER HERRN GURLITHS ODER ABER DES DEUTSCHEN VOLKES SIND- STELLT EIN GESTELLTER EIGENTUMSANSPRUCH der nicht berechtigt ist, ein Straftatsdelikt dar, wenn er im vollen Bewusstsein dieser Umstände gestellt wird.
    Dann aber kommt die BRD-Jusitz in die heikle Lage, dass sie bei diesen Fällen, sollten sie denn vorkommen, Strafanträge gegen die versuchte Enteignung stellen müssten, denn wie sollte sie sonst erklären, dass sie das Eigentum des entweder Herrn Gurliths, oder aber des deutschen Volkes im geeigneten Maße schützen wollte…..
    Ich jedenfalls erhebe hier öffentlich Rechtsansprüche für ALLE NATÜRLICHEN DEUTSCHEN RECHTSPERONEN UND ALLE BILDER DIE WOMÖGLICH IN DEREN RECHTMÄSSIGEN EIGENTUM SIND!
    Die BRD kann also nur wirklich nachweisbar geraubte Bilder zurückgeben, ansonsten macht sich juristitsch zum Mittäter. Sie hat schlicht die Aufgabe, die Bilder an DIE RECHTMÄSSIGEN EIGENTÜMER ZU ÜBERGEBEN–NICHTS ANDERES!!!!!

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