Verleumdungsklage gegen Jutta Ditfurth

Das Landgericht München verbietet Jutta Ditfurth unter Androhung
von Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft die Schmähung Elsässers !

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung
eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft
bis zu sechs Monaten, Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht
beigetrieben werden kann, wegen jeder Zuwiderhandlung untersagt, den Antragsteller
als „glühenden Antisemiten“ zu bezeichnen!

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