Ziviler Ungehorsam – Steuern auf ein Treuhandkonto

 

Recklinghaeuser-Zeitung1Recklinghaeuser-Zeitung2Anmerkung :

Ja dies geht in der Tat. Leider haben Wir noch keinen
Artikel gefunden , wo dies mal jemand durchgezogen hat.

Ziviler Ungehorsam

Gefunden bei Eisenblatt

3 Kommentare zu “Ziviler Ungehorsam – Steuern auf ein Treuhandkonto

  1. Pingback: Ziviler Ungehorsam – Steuern auf ein Treuhandkonto | volksbetrug.net | Willibald66's Blog/Website-Marketing24

  2. wieder so ein „ich bin staatenloser “ Schreihals!!! wie dämlich manche sind , offenbart sich aus völliger lernresistenz , gepaart mit stumpfsinniger Arroganz gegenüber Fakten !!!
    steuern auf ein treuhandkonto einzahlen? was für ein grotesker Unfug!!! die brd ist kein Staat , die brd hat kein eigenes Territorium , die brd hat kein Staatsvolk und keine Verfassung.ist alles aus ihren eigenen agbs zu entnehmen. der Staat deutsches reich besteht somit weiter , ist rechts und geschäftsfähig , also ist jeder deutsche der deutschen blutes ist Staatsangehöriger des deutschen reiches, punkt!!! wer anderes behauptet ist ein Lügenmaul!!!
    und als Staatsbürger des deutschen reiches, sogar mit Anspruch auf den reichsbürgerbrief , zahle ich folgedessen auch keine steuerabgaben an das besatzungsregime , da dies ganz einfach feindbegünstigung und Hochverrat am deutschen Staat darstellt!!! von mir bekommen diese Hunde nix , ihre brd ist uno-Mitglied , was alleine schon die feindliche Gesinnung gegen das deutsche Staatsvolk und den deutschen Staat eindeutig beweist- durch Anerkennung und Unterzeichnung der feindstaatenklauseln.

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