VG Stuttgart hat keine verfassungsrechtliche Bedenken
Das VG Stuttgart hat keine europarechtlichen oder verfassungsrechtlichen
Bedenken. Das Gericht sieht auch keinen Verstoß gegen das Grundgesetz,
weil ein einheitlicher Rundfunkbeitrag unabhängig davon anfalle, ob
wenn der Beitragsschuldner „Nur-Radiohörer“ sei oder Fernsehdarbietungen
empfangen könne.
Aus den Urteilsgründen des VG Stuttgart
Die Länder hätten für die Einführung des Rundfunkbeitrags die
Gesetzgebungskompetenz. Der Rundfunkbeitrag käme nicht einer
Steuer gleich, da der Rundfunkbeitrag als Gegenleistung für das
Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben werde.
Dieses Austauschverhältnis zwischen Beitrag und Rundfunknutzung
werde auch nicht dadurch infrage gestellt, dass, wie die Kläger
meinen, der Marktanteil des „ARD-ZDF-Verbunds“ mittlerweile auf
nur noch etwas mehr als ein Drittel gesunken sei.
Marktanteil sagt nichts aus…
Hieraus könne nur der Schluss gezogen werden, dass die Gesamtheit
aller Rundfunkteilnehmer bezogen auf die Hör- bzw. Sehdauer mehr
private als öffentlich-rechtliche Programme nutzten. Dagegen sage
der Marktanteil an sich über die Zahl derjenigen, die öffentlich-
rechtliche Programme überhaupt nutzten, nichts aus.
Keine Verletzung des Gleichheitsgebots
Durch die Anbindung der Beiträge an die Wohnungsinhaber werde
auch nicht das Gleichheitsgebot verletzt. Bei der Erhebung von
Rundfunkbeiträgen sei der Gesetzgeber befugt, in weitem Umfang
zu generalisieren, pauschalieren und typisieren.
Entgegen der Auffassung der Klägerin im Verfahren 3 K 1360/14 verstoße
der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auch nicht deshalb gegen Art. 3 Abs. 1
des Grundgesetzes, weil anders als bisher im privaten Bereich ein
einheitlicher Rundfunkbeitrag unabhängig davon anfalle, ob der
Beitragsschuldner wie vorliegend die Klägerin „Nur-Radiohörer“
sei oder Fernsehdarbietungen empfangen könne.
Denn der Grundsatz der Gleichbehandlung gebiete es nicht, den
Rundfunkbeitrag nach einzelnen Geräteklassen zu staffeln oder
einen Grund- und einen Zusatzbeitrag vorzusehen. Auch die
Ermäßigung des Rundfunkbeitrags für behinderte Menschen
auf – nur – ein Drittel sei rechtlich korrekt.
Keine völlige Freistellung vom Rundfunkbeitrag für behinderte Menschen
Eine völlige Freistellung vom Rundfunkbeitrag wie bis bisher könne
der Kläger des Verfahrens 3 K 4897/13 nicht fordern. Eine generelle
vollständige Rundfunkbeitragsermäßigung für behinderte Menschen würde
verfassungsrechtlich mit dem Gleichheitssatz kollidieren, da es hierfür
keinen sachlichen Grund gebe. Das Merkzeichen „RF“ entspreche nicht
mehr den gewandelten gesellschaftlichen Bedingungen und es sei sozial
nicht geboten, finanziell nicht bedürftigen Personengruppen die
Rundfunk- und Fernsehnutzung vollständig zu finanzieren.
Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung gerechtfertigt
Der Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung durch den Meldeabgleich
sei gerechtfertigt. Soweit darüber hinaus Grundrechtsverstöße hinsichtlich
der allgemeinen Handlungsfreiheit, der Informationsfreiheit und der
Religionsfreiheit geltend gemacht wurden, sei bereits der Schutzbereich
dieser Grundrechte nicht berührt.
Gegen die Urteile wurde die Berufung zugelassen.
Gericht:
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil
vom 01.10.2014 – 3 K 4897/13 und 3 K 1360/14
Quelle : Rechtsindex
Die Merkel-SED betreibt Wahlbetrug und plumpe Propaganda. Sie erhält die Befehle von den Juden. Die BRD-Gerichte, wie alle übrigen Organe Zions, betreiben mit Multikultiterror und Ausbeutung nicht nur die Ausrottung der Deutschen, sondern aller weißen Völker. Der Frosch im immer heißer werdenden Wasser im Pott. Kann er noch rausspringen? Die ganze Welt wird in eine talmudische Hölle verwandelt.
Ein andres Urteil wir NIE von keinem „Gericht“ kommen. Die sog. „Gerichte“ sind Firmen die im auftrag anderer Firmen handeln, das hat NICHTS mit Gesetz und Ordung und absolut nichts mit Gerechtigkeit zu tun.
So sehe ich das auch. Die winden und biegen sich und der Deutche Michel wird solange bluten , bis er auf die Straße geht.
Und den „Helden der Nacht“ zeigt , was ein Souverän ist.
Bevor auf die Straße gegangen wird, sollten wir gemeinsam den Boykott organisieren und zwar so, dass er nicht uns, sondern den Schädlingen schadet.
Also, hier – so wird es gemacht:
http://seidenmacher.wordpress.com/2014/10/13/ein-volk-ein-reich-eine-gez/
So, und nicht anders, denn obwohl bereits über 50% die Wahl-Posse in den Ländern und über 40% die Wahl-Posse der BRD boykottieren, ändert sich ja gar nichts – auch wenn das natürlich wichtig ist, mitzuteilen, dass das System nicht gewollt ist, und es abgelehnt wird.
Damit schafft man es aber nicht ab. Und so schön auch eine Demo sein kann – selbstverständlich friedlich und ohne physische Gewalt gegen Menschen oder Sachen – damit schafft niemand das System ab.
Und es muss abgeschafft werden, weil es uns sonst mit in das Verderben reißen wird, das es einfach aufgrund seiner Gesetzmäßigkeiten erleiden muss. Steine fliegen nun einmal nicht, sie schwimmen auch nicht auf Wasser, sondern rollen den Abhang hinab und sinken auf den Grund.
Was hat den das Verwaltungsgericht damit zu tun? Es ist doch kein Verwaltungsakt. Und ein Gesetz ist es auch nicht.
Es ist und bleibt ein Vertrag (speziell für DEUTSCH)
Und Verträge die Dritte an mich weitergeben wollen Zahle ich nicht. PUNKT!!
Die Urteile, oder besser gesagt „Beschlüsse“, interessieren mich nicht.
Der sogenannte „Rundfunkstaatsvertrag“ gilt für Staaten o.ä., ich habe keinen Vertrag unterschrieben. _PUNKT_
Warum gegen WAS wird geklagt?
Die Firmen können untereinander Beschliessen was sie wollen, aber nicht nicht über einzelne Menschen bestimmen.
„Keine Verletzung des Gleichheitsgebots
Durch die Anbindung der Beiträge an die Wohnungsinhaber werde
auch nicht das Gleichheitsgebot verletzt“
Tatsächlich? Zahlen denn Asylterroristen etwa neuerdings auch diese Lügensteuer?
Das wäre mir neu, denn Asylsöldner sind ja keine Wohnungsinhaber, sondern Besatzer.
Meldet euch einfach als Asylant bei der BRD und ihr müsst weder für GEZ, Wohnung, Energie, Nahrung oder anderes bezahlen, freie private Krankenversorgung, Sonderstatus vor den Scheingerichten, kostenlose Berater und Rechtsanwälte und so weiter.
Es wird öffentlichlich rechtlicher Rundfunk und Fernsehen genannt, es geht aber nicht darum, wie es von den Merkeln genannt wird, sondern was es tatsächlich ist.
Es ist tatsächlich das ausgelagerte Propagandaministerium. Mitteilungen unter dem
Volk zu verbreiten ist Aufgabe des Propagandaministeriums. und damit hoheitliche Aufgabe des Staates und über Steuern zu finanzieren.
Moin Moin alle zusammen!!
Höchst merkwürdig – merken die noch was?
Das Bundesverfassungsgericht hatte doch festgedtellt, das Zahlungsforderungen der ARD + ZDF Zwangsgebührenfernsehen nicht rechtens ist.
Mit deutschem Gruß
… sie entsprechen nicht den gesetzlichen Vorschriften – oh, Mann! Das hat nichts mit „rechtens“ zu tun!
@ jauhuchanam
Wie man den Hasen auch erlegt, letzt endlich kommt es auf das selbe raus.
Bundesverfassungsgericht München … Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html
Mit deutschem Gruß
Was sollen diese bescheuerten Klagen bei den Gerichten einer Diktatur?
$ 1 Die Diktatur ist immer im Recht
$ 2 Ist sie nicht im Recht, tritt $ 1 in Kraft
Das $ ist bewusst und nicht als § gesetzt.
Diese ganze albernen Diskussionen, ob es gegen irgendwelche Artikel des GG FÜR die BRD verstößt, was soll das? Es verstößt doch schon gegen die Charta der UNO und die Allgemeine Menschenrechtserklärung!
Es verstößt gegen die VERFASSUNG Deutschlands
Dieses Verfassung Deutschlands ist nun einmal nicht das GG FÜR die BRD.
Das GG ist für die BRD.
Die Verfassung ist für Deutschland.
Und die BRD ist eben nicht Deutschland, wie sich nämlich aus dem STATUS-Vertrag ** “Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland” ergibt, IST die BRD ein territoriales Sonder-REGIME !!!
** das steht doch sogar auf wikipedia!!!
http://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag
Das diese Deppen, die Richter genannt werden, sich nicht schämen, einen derartigen Unsinn zu Papier zu bringen!
Wenn dieses „Gericht“ in seiner Urteilsbegründung schreibt „[…] da der Rundfunkbeitrag als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben wird.“ dann beweist es doch gerade damit, dass der Beitrag gegen § 242 des BGB verstößt, weil ein Angebot keine LEISTUNG im rechtlichen Sinne ist noch darstellen kann. Nur eine erbrachte Leistung, die ich aufgrund eines vorhergehenden Angebotes willentlich annehme, löst erst den Anspruch auf eine Gegenleistung aus.
Das diese Deppen, die Richter genannt werden, sich nicht schämen, einen derartigen Unsinn zu Papier zu bringen!
Damit verstößt der Beitrag nicht gegen einen expliziten Artikel des GG FÜR die BRD, sondern gegen das GG in seiner Gesamtheit und damit gegen das RECHT als solches und besonders gegen das GESETZ, hier der nämliche § 242 BGB!!!
http://seidenmacher.wordpress.com/2014/10/13/ein-volk-ein-reich-eine-gez/
Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.
Es soll „Verfahren“ geben, welche allein mit der Zielsetzung geführt werden um sie im Sinne des Beklagen zu verlieren.
Somit braucht in zukünftigen Verfahren nur noch auf die einschlägige Rechtsprechung verwiesen werden.
So läuft es hier in dieser sog. BRD.
… richtig und davon gibt es viele. Um ein „wichtiges“ zu nennen die Klagen gegen EMS – was ein Schauspiel der Stars der Sekte der Juristen. Aber Bunzel hält das ja für die Wirklichkeit. Mann fasst es nicht!
Hat dies auf nwhannover rebloggt und kommentierte:
Wann gewinnt jemand gegen die GEZ? Das wäre der Tag der Befreiung.
Herr Gott, aber auch. Die GEZ ist nur eine INKASSOFIRMA, die umbenannt wurde „irgendwas mit „bla-bla-Service“. Meine Güte, meine Güte. Die „GEZ“ ist einfach der falsche Ansprechpartner. Genau „Partner“ nennt Putin seine Feinde. LOL, Lola
Ich habe noch nie GEZahlt. Nur wer offiziell in WohnHAFT im BRD-Gefangenenlager ist / als Wohnungsinhaber gilt, wird aufgefordert die Lügensteuer zu bezahlen.
Klicke, um auf Buergerinnen_und_Buerger_Wohnungsabmeldung_0106.pdf zuzugreifen
„Ich ziehe dauerhaft ins Ausland.“ -> „Einwohnermeldeamt“
„Ich ziehe zu einem anderen Beitragszahler“ -> Einer zahlt für viele.
„Der oben genannte Beitragszahler ist verstorben.“ -> „Sterbeurkunde“
Klagen vor den Scheingerichten kann man sich so ersparen, sie sind sowieso aussichtslos.
es gibt nur eine möglichkeit das gesindel loszuwerden….
klage über 20/4 weil DANN haben DIE die beweislast !
ODER sie müssen was ändern…so oder so sehe ich nur da die möglichkeit!
gruß
Ich verstehe nicht, warum immer noch gemeint wird, dass Klagen vor den Gerichten einer Diktatur irgendetwas bewirken könnten.
Es ist alles viel einfacher:
Das System muss weg.
weil es nicht zum Guten veränderbar ist.
Das Gute GUT kann das böse „Gut“ nicht heilen oder verändern..
Aber das böse „Gut“ kann alles Gute Gut vollständig verderben.
Das Gute GUT kann vom bösen „Gut“ verdorben werden.
Aber das böse „Gut“ kann nicht vom Guten Gut geheilt werden.
Metapher:
Die guten Äpfel im Keller eingelagert, ein einziger fauler, schimmeliger, schwamm-stichiger verdirbt die ganze Ernte, wenn er nicht entfernt wird. Aber auch tausend gesunde Äpfel werden diesen einen bösen Apfel niemals ändern oder heilen können. Jeder gesunde Apfel, der das versucht, wird selbst infiziert und schließlich verdorben werden.