Ohne richterliche Unterschrift ist kein Urteil rechtkräftig ist
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die Schriftformvorschriften findet Sie im § 126 BGB.
Das Fernsehen berichtete auch, dass ein Gerichtsurteil vom BGH wegen fehlender Richterschrift
ungültig an das verantwortliche Gericht verwiesen wurde !
Zur Schriftform gehört grundsätzlich ..
Das bedeutet, dass ohne Unterschrift nichts rechtkräftig ist! Unterschriften unter Urteilen
wie “gez. Müller, Justizangestellte” und dazu ein unlesbarer Krakel oder auf richterliche
Anordnung sind in echten Rechtsstaaten rechtsunwirksam, weil Müller auch der Hausmeister
als Justizangestellter sein kann und nicht nachvollzogen werden kann, wer das Urteil
tatsächlich erlassen hat !
Solche Urteilsentwürfe oder Scheinurteile ..
. werden auch von unwissenden Polizisten und Gerichtsvollziehern trotzdem vollstreckt und
dass obwohl für Richter die Schriftformerfordernisse in noch verschärfter Form gelten :
Gemäß § 275 (2) StPO ist ein Urteil oder Beschluss vom mitwirkenden bzw. verantwortlichem
Richter zu unterschreiben. Im Zivilrecht gilt alternativ der § 315 ZPO. Siehe auch die
nicht unterschriebenen Skandalurteile unter Justizskandal und unter Ravensburg-Skandale.
Die kommentierte Fassung ..
. der Prozessordnung sagt eindeutig: Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen
oder zumindest so wiedergegeben werden, dass über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann.
Denn für den Zustellempfänger muss nachprüfbar sein, ob die Richter, die
an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben.
Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht. (vgl. RGZ 159,25,26, BGH,
Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6 & 65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB
1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972
– VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)
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. und drücken ihn genau dem in die Hand, der zum Beispiel pfänden
will, ebenso all seinen willfährigen Helfern und Richtern.
Quelle : rrredaktion.eu

Hat dies auf Aussiedlerbetreuung und Behinderten – Fragen rebloggt.
Hat dies auf Freiheit, Familie und Recht rebloggt und kommentierte:
Das Urteile und Beschlüsse ohne die Unterschrift des Richters keine Gültigkeit haben, wissen wir schon längst. Trotzdem werden die Urteile und Beschlüsse trotz Einspruches umgesetzt. Hier machen sich nicht nur die Richter, sondern auch die Behörden strafbar, welche die rechtsungültigen Urtele und Beschlüsse in die Tat umsetzen!
wo kein kläger da kein richter…..kennt jeder den spruch….
soll heissen, man kann den metzger nich fragen ob man geschlachtet werden soll, dazu bieten sich lediglich laut 20/4 alle umgebenden laternan an…….
mit juristischen mitteln isses das selbe wie als hausschwein vor einem metztgertribunal zu diskutieren…einfach lächerlich!
gruß
Hat dies auf lotharhschulte rebloggt.
moin
evtl. isses nen alter hut aber ICH kannte es noch nicht…..
für das alter ein hammertyp und lässt hoffen 🙂
gruß
Moin Moin alle zusammen!!
Es ist ja auch kein Wunder, wenn Schein – Richter und Schein – Beamte sich weigern ihre Urteile und Beschlüsse selbst zu unterschreiben. Denn im wohl wollenden Wissen – das diese auch privat haftbar gemacht werden können.
Diese Schein – Richter und Schein – Beamte lassen lieber Ihre Urteile und Beschlüsse von Gerichtspflegern und Justizangestellten sowie von Justizsekretären unterzeichnen, da diese wenn es schief geht, am Kragen gepackt werden können, nur weil diese Schein – Richter und Schein – Beamte zu feige sind, die Verantwortung dafür zu übernehmen. 😀
Sollten hier Gerichtspfleger und welche die genannt worden hier mitlesen, kann ich nur zur Vorsicht raten – IHR verbrennt EUCH selbst die Pfoten. 😉 und zahlt am Ende die Zeche!
Mit deutschem Gruß
Letztendlich wird es den Deutschen egal sein, ob die Täter unterschrieben haben oder nicht. Täter bleibt Täter, ob mit oder ohne Unterschrift. Später wird man es als ungeheuerliche Dummheit ansehen, wenn die Täter meinten, sich der Verantwortung durch fehlende oder ungültige Unterschriften zu entziehen. Deswegen sollte man so viel wie möglich dokumentieren. Der Verbrecher scheut die Dokumentation seiner Verbrechen.