Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat am Freitagmittag beschlossen, dass die
Gerhart-Hauptmann-Schule in Berlin-Kreuzberg bis auf weiteres nicht geräumt werden darf.
Im Zwischenbeschluss erkennt das Gericht an, dass einer
der Flüchtlinge ein Nutzungsrecht an der Schule haben könnte.
Seltsames Recht!? Da kommen Menschen in ein fremdes Land und besetzen einfach eine
Schule,werden straffällig, leben fröhlich in den Tag hinein, bekommen Essen, Trinken,
Geld geschenkt,Strom, Wasser und Heizung bezahlt, und das wird dann erst mal für Recht
erkannt? Nutzungsrecht?
Also illegal, erpressend, schadend sollte man sein, um ein solches Nutzungsrecht durch
ein Gericht zu erlangen? Ein feines Gericht mit solchen Ansichten. Wie könnte man dieser
Gesellschaft mehr Schaden zufügen? Oder was bezweckt ein Gericht mit dieser Entscheidung?
Also illegal, erpressend, schadend sollte man sein, um ein solches Nutzungsrecht durch
ein Gericht zu erlangen? Ein feines Gericht mit solchen Ansichten. Wie könnte man dieser
Gesellschaft mehr Schaden zufügen? Oder was bezweckt ein Gericht mit dieser Entscheidung?
Bist du “Refugee”, dann gilt für dich folgender Grundsatz :
Du darfst alles machen, wir schauen möglichst immer weg und haben prinzipiell
für alles Verständnis. Auch bei destruktivem, kriminellem Verhalten.
Der Tagesspiegel berichtet: Das Verfahren um die Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule
könnte sich noch bis zu acht Monate hinziehen. Möglich wäre auch, dass die Richter
einstweiligen Rechtschutz für alle Flüchtlinge verfügen.
Die Unterstützer der Flüchtlinge zeigen sich erleichtert. Nachdem das Verwaltungsgericht
am Freitag beschlossen hat, dass die Gerhart-Hauptmann-Schule bis auf Weiteres nicht
geräumt werden darf, sind die Unterstützer der Flüchtlinge erleichtert :
„Der Druck war in den vergangenen Wochen auf uns und die Geflüchteten enorm hoch“,
sagt einer aus der Gruppe am Infotelefon. Im Zwischenbeschluss erkennt das Gericht
an, dass einer der Flüchtlinge ein Nutzungsrecht an der Schule haben könnte,
zumindest an den Räumen im 3. Stock.
Dieses mögliche Recht gründet auf der Vereinbarung zwischen Flüchtlingen
und Bezirk vom Juli, gemeinsam mit den Hausausweisen, mit denen die
Flüchtlinge die Schule betreten und verlassen.
Quelle : Netzplanet
(Verwaltungs)Vergewaltigungs-gericht am Volke!
Deutschfeindliches Rassenrecht wird bei der BRD angewandt.
„Bist du “Refugee”, dann gilt für dich folgender Grundsatz :
Du darfst alles machen, wir schauen möglichst immer weg und haben prinzipiell
für alles Verständnis. Auch bei destruktivem, kriminellem Verhalten.“
Genauso wird denen das gesagt, daher kommt auch das Anspruchsdenken.

Denn man will ja das die Refuckys zerstören, morden und vergewaltigen.
BRD-Gauck sagt wofür die Refuckys, Migranten, Landräuber, Schmarotzer, Asylanten, Genozidfachkräfte, Fremde, „Füchtlinge“ da sind:
Zuwanderung als Teil der Todespläne für das Deutsche Volk.
Ein Teilstück des Völkermordes ist auch die Umverteilung des Geldes an die Fremden. Die verschwiegenen, enormen Kosten der Einwanderung, für im Neusprech „Flüchtlinge“:
Die Umvolkung, der Genozid in Europa:
https://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2014/10/29/die-umvolkung-im-vollen-gange/
Der Völkermord ist teilweise schon komplett abgeschlosen, Beispiel Wien

Pingback: Besetzte Berliner Schule – Gericht : Asylanten haben Nutzungsrecht | volksbetrug.net | Willibald66's Blog/Website-Marketing/Verbraucherberatung und Verkauf