Grundgesetz Artikel 20 – Absatz 4 : Das Recht auf Widerstand

 

Im Grundgesetz steht: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus! Gegen jeden,
der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das
Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist!“

Konstantin ruft alle Menschen in Deutschland auf gegen
die anhaltende Entrechtung Widerstand zu leisten !

3 Kommentare zu “Grundgesetz Artikel 20 – Absatz 4 : Das Recht auf Widerstand

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