Das Demonstrationsrecht wurde dem deutschen Michel in der Vergangenheit immer
großzügig gewährt, wenn öffentlicher Protest nicht erforderlich war. Wenn die
demokratischen Abläufe im wesentlichen funktionierten.
Wenn dagegen öffentlicher Aufruhr angezeigt war, weil das politische System
kläglich am Versagen war, war das Demonstrieren natürlich strengstens verboten.
Sowohl während des Dritten Reichs wie auch in der Deutschen Demokratischen
Republik konnte man mit anderen Leuten auf die Straße gehen, aber unter
Anleitung der Partei bitte.
Und mit Parolen, die eine Woche vor dem Ersten Mai im „Neuen Deutschland“
gestanden hatten oder die vom Führer oder seinem Propagandaminister in
den Aufmarsch gebrüllt wurden.
Pinselig wie er war, hatte Adolf sogar ein
Handbuch für politische Events herausgegeben.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik, welches unter dem Eindruck der Fehlentwicklungen
in der Weimarer Republik und im Dritten Reich beschlossen wurde, sieht in Artikel 8
das Recht auf friedliche Versammlungen der Deutschen unter freiem Himmel vor.
Es wird allerdings durch das Versammlungsrecht flankiert. Verboten ist das
Tragen von Waffen und von Uniformen oder Uniformteilen zur Darstellung einer
politischen Gesinnung und die Vermummung des Gesichts. Verfassungswidrigen
Parteien und Organisationen ist das Demonstrieren verboten.
Versammlungen müssen angemeldet, aber nicht genehmigt werden.
Es gibt kein Demonstrationsverbot, es sei denn die Demonstration gefährdet
unmittelbar die „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Bei Demonstration gilt
für alle Beteiligten vorrangig das Versammlungsrecht, nicht das dem jeweiligen
Landesrecht zugehörige Polizeirecht. So die Theorie.
Die Praxis sieht natürlich anders aus. Um eine kürzlich in Hannover
stattgefundene Demo gab es juristischen Streit. Sie sollte auf Grund
eines Antrags der Polizeidirektion Hannover gesetzwidrig verboten werden.
Nach der Ausurteilung durch das Verwaltungsgericht Hannover
fand die Versammlung statt, jedoch unter zahlreichen Auflagen.
Wenn das Versammlungsrecht gilt, und nicht das Polizeirecht:
Warum stellt dann eine Polizeidirektion den Verbotsantrag ?
Das Procedere war keine Anmeldung, sondern hatte durch die
Hannoveranischen Begleitumstände den Geruch einer Genehmigung.
Das Demonstrationsrecht wird von den deutschen Linken offensichtlich ausgehöhlt.
Es sind bezeichnenderweise dieselben Parteien, die den DDR-Bürgern die
deutsche Staatsangehörigkeit aberkennen wollten und die kommunistische
Herrschaft im Osten akzeptiert haben.
Und denen die Demos in Leipzig ein Graus waren.
Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Prabels Blog
Hat dies auf Oberhessische Nachrichten rebloggt.
Hat dies auf lotharhschulte rebloggt.
Hat dies auf Aussiedlerbetreuung und Behinderten – Fragen rebloggt.
Hat dies auf Freiheit, Familie und Recht rebloggt und kommentierte:
Wenn Demonstrationen unangenehm sind, vrerstoßen sie nach der Meinung der Politiker gegen Sichrrheit und Ordnung. Auf Deutsch heißt das, protestieren ist verboten!
osimandia sagt
Kleine Presseschau zur HoGeSa-Demo in Hannover:
PI schreibt von einem Friedensfest. Einer der Redner war der eigens aus München angereiste Stürzi. Eine angeblich “weltbekannte mutige Deutsche” (ich kenne sie nicht) spendete der Veranstaltung kirchlichen Segen. Bei allen ideologischen Vorbehalten gegenüber PI halte ich den Bericht für glaubwürdig.
Ein Blick auf die Gossenmedien ist hingegen fast unerträglich. Auch nur halbwegs glaubwürdig zu lügen bekommen sie nicht mehr hin. Ihre eigenen Kommentarbereiche widersprechen fast geschlossen und das ist eine gute Nachricht.
Auch die Gossenmedien kommen allerdings nicht umhin, zu berichten, dass es keine Gewalt gab.
Das abstoßendste Beispiel für Gossenjournaille liefert ein Rafael Buschmann vom SPIEGEL. Unter dem Titel
HoGeSa” in Hannover: Hass hinter Sperrgittern
schreibt er in der Unterüberschrift:
Wie sich die Aggressivität zeigte, erklärt er im Text, nämlich darin, dass ein Redner eine friedliche Menge dazu aufrief, bitte auch friedlich zu bleiben:
Nachdem er zuerst “gefleht” hat, “bettelt” er später noch:
Es ist übelkeiterregend.
Bei der ZEIT geht man etwas anders vor, und zwar auf die Weise, die man als “Flucht nach vorne” oder auch als “Impfen gegen die Wahrheit” bezeichnen könnte. Die Argumente der Gegenseite werden als “Behauptungen” gebracht, sodass sie der Leser schon einmal gehört hat und wissen soll: “Achso ja, das hat uns ja schon die ZEIT erzählt, dass die mit so abstrusen Behauptungen kommen. Alles klar. Das muss man nicht glauben”
Getitelt wird:
Die Presse ist der Feind
Richtig! Und weiter:
Ja, das ist offenbar ein Problem, dass anständige Menschen nicht mehr mit lügendem Lumpenpack reden wollen und sogar die Unverschämtheit besitzen, freundlich zu lächeln:
Man könnte ewig weitermachen. Jeder einzelne Satz ist eine Zumutung für den Ver- und Anstand. Aber ich glaube, es reicht.
Hat dies auf Matthiass Space rebloggt.
Moin Moin alle zusammen!!
Was für ein Wort: Zusammenrottung “antizionistischer und rowdyhafter Elemente“ das ist für War ein (BRD Neusprech) 😆
Mit deutschem Gruß
@al
Versammlungsfreiheit -recht für Deutsche.
Mal überlegen ?!
Wer oder was ist deutscher oder deutsche ?
Wenn eine Demo oder Versammlung angemeldet wird, zeigt man doch sicherlich den Perso vor. Damit man weiss wer der Organisator ist.
Alle schimpfen auf den Perso. Aber alle habt ihr den noch.
Ich bin dadurch das ich Preusse bin auch Deutscher.
Und nicht deutsch.
Gruß
Was ich meinte ist, deutschen verbietet man das nicht.
Sondern deutsch.
Richtig !
Ein DEUTSCHER ist ein “ MENSCH “ und umgekehrt , Rafael v. Hohenlimburg.
Schilder umhängen mit Text :
Ich bin ein MENSCH durch Willensbeurkundung , keine Person.
Die “ Demonstrationen “ NICHT als DEMOS sondern als ……
“ Öffentliche Willenserklärung “ anmelden , sofern man so dämlich ist
bei Privatfirmen überhaupt etwas “ anzumelden “ !
Die Firma POLIZEI hat überhaupt nichts zu melden … GARNICHTS !
Diese Polizeipersonen ( gedachte Figuren ) mit privatrechtlichem
Dienstausweis den sich jeder Parkpenner ausstellen kann dürfen nicht
mal Waffen tragen , weil sie von NIEMAND ( Orig. Gebietskörperschaft )
inkl. Alliierten dazu eine Erlaubnis haben !
Jede Polizeiperson ist grundsätzlich ein krimineller Straftäter schon allein
durch Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtverkehr , und kann sein
illegales Verhalten nur solange tätigen , wie es ein vollig verblödetes
und / oder gehirngewaschenes Volk überhaupt zuläßt.
Seit 19.Oktober 2012 ist Preußen wieder handlungsfähig ,
und es wird Zeit für einen Staatsgerichtshof und Staatspolizei ,
und zwar die ECHTEN mit Bestallung und AMTSAUSWEIS ,
damit in diesem BRD -Theater ein für allemal der Vorhang fällt !
Ach richtig …. sind ja alles nur Verschwörungstheorien ……
“antisozialistischer und rowdyhafter”…So also soll der Freiheitskampf im Keim erstickt werden. Läuft wohl bald als Landfriedensbruch durch.
Und was ist mit den Schmusebären „Salafisten“? Was die wollen und durchziehen entbehrt jeder humanem Vorstellung. Dagegen war der 2.WK fast ein Kindergeburtstag.