9 Kommentare zu “Der Beitragsservice (GEZ 2.0) ..

  1. Die Länder sind ja auch Firmen, also upik (www.upik.de) Auszüge dazutun.
    Also wirkt das Schreiben nicht, denn es sind zwei Firmen, die zu Lasten Dritter
    Verträge abgeschlosssen haben.
    Verwaltungsverfahrensgesetz § 58 am Besten ausgedruckt beilegen incl. der beiden Firmenauszüge aus dem Register D.& B. (Und den der Bundesregierung noch dazu, kann ja nicht schaden!)

  2. In dem Schreiben wird gesagt, das man als „Inhaber der Wohnung“ zahlen muss. Da ist schon wieder dieses Spiel mit Besitz und Eigentum oder? Könnte man als Halter der Wohnung den GEZ Beitrag an den Inhaber der Wohnung abtreten? =)

  3. Hab mich auch mit denen rumgeschlagen , und lange nichts mehr gehört ! 1. darf keine Firma Verwaltungsakte erstellen und 2. ist der RBStV lediglich ein infoblatt und sonst nichts . Das Ding wurde nie rechtskräftig verabschiedet es existiert kein einschlägiges BGBl , dann ist der RBStV nicht unterschrieben , weder im Original noch bei den Länderparlamenten und ist damit nicht ! Siehe dazu Paragraph 126 Abs. 2 BGB ( Schriftform ) , 3. hab ich die Legitimation des Beitragsservice eingefordert und 4. ist Deutschland weiterhin besetzt gem Artikel 2 Abs. 1 des Überleitungsvertrages und der einschlägigen Artikel des GG ( 120,127,133,144 GG) . Für besetze Gebiete gilt im Völkerrecht die Haager Landkriegsordnung , und das vor allen anderen Gesetzen in dem Konstrukt BRD ! Laut Artikel 46 HLKO ist das entziehen von Privatvermögen verboten , Artikel 47 HLKO : das Plündern ist verboten ! Noch Fragen ?!

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