Beitragsservice ist nicht für Klagen gegen den Rundfunkbeitrag zuständig

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5 Kommentare zu “Beitragsservice ist nicht für Klagen gegen den Rundfunkbeitrag zuständig

  1. Pingback: Matrix – Das System schlägt zurück! Wake News Radio/TV | Mywakenews's Blog

  2. Hallo,
    wenn ich wie oben geschildert vorgehen möchte habe ich als Berliner keinen Ansprechpartner, da Berlin/ Brandenburg in diesem Fall die Landesrundfunkanstalt
    gemeinsam betreiben.Alle anderen Stadtstaaten haben eigene Anstalten, Hamburg, Bremen. Ich möchte mein Geld in Berlin verwaltet wissen.
    Außerdem beklagt man sich über teure Wohnungspreise in Berlin weil nicht genügend Bauplatz vorhanden ist. Somit verdichtet man die Stadt unwiederbringlich
    anstatt beide Bundesländer zusammen zu führen und hätte Bauland bis zum Horizont.
    Gruß Ige

  3. Am 18. Februar 2015 schrieb ich an eine Obergerichtsvollzieherin:

    Sehr geehrte Frau …..,

    Ihren Brief vom 12. Februar 2015 habe ich am 17. Februar 2015 erhalten, weil ich bis gestern verreist war.

    Es liegt kein Schuldtitel vor, wie Sie selbst schreiben, sondern nur ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Schuldtitel. Ihr Schreiben ist eine leere Drohung.

    Wie auch Ihnen wohlbekannt ist, bewegen sowohl der Beitragsservice wie auch die Rundfunkanstalten sich außerhalb des Rechtsrahmens, der von der Bundesrepublik Deutschland vorgegeben ist. Jegliche Forderung wie auch eine vermeintliche Zwangsvollstreckungssache außerhalb des zuständigen Mahngerichtes in 39418 Staßfurt ist daher nichtig und gegenstandslos. Der Mitteldeutsche Rundfunk hat keinerlei mahngerichtliche Kompetenz oder Zuständigkeit. Der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung“. Ihre Aktivität als Obergerichtsvollzieherin ist daher eine bewußte Beihilfe zu einer kriminellen Handlung und begründet Ihre strafrechtliche Mitverantwortung.

    Seit 2013 werde ich von wechselnden Absendern und wechselnden Verfassern mit wechselnden Begründungen eines Rundfunkbeitrages belästigt, ohne dass eine verantwortliche Person benannt ist, die mit ihrer Unterschrift für ihr ungesetzliches Tun einsteht. Vollstreckungsersuche setzen einen korrekt bezeichneten Gläubiger und die Vollstreckungsbehörde voraus. Diese heiße Luft samt der vier Schreiben inklusive diesem, die ich versandt habe, sind auf http://www.DZiG.de/Beitragsservice-und-Rundfunkbeitrag veröffentlicht. Kopien davon befinden sich auf weiteren Internetportalen oder wurden von dort verlinkt.

    Deshalb bereite ich eine Unterlassungserklärung vor, die sowohl den Beitragsservice wie auch alle Rundfunkanstalten und Dritte wie Sie verpflichtet, mich künftig nicht mehr mit solchen Schreiben ohne Rechtsgrundlage zu belästigen. Es bestehen keinerlei Vertragsverhältnisse zwischen mir und dem Beitragsservice oder irgendwelchen Rundfunkanstalten. Aus den Rundfunkstaatsverträgen zwischen Rundfunkanstalten und Landesregierungen lassen sich keinerlei finanzielle Forderungen gegen mich ableiten. Rechtsbeugung durch Gerichte sind keine Begründungen.

    Die Rechtsquellen sind Ihnen bekannt, die brauche ich Ihnen nicht zu zitieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hans-Georg Kolpak

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