Asylwelle : Das Boot ist voll

Haseloff-860x360-1427715726Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff besucht Asylbewerber in Braunsbedra

Danke, Torsten Albig. Danke, Reiner Haseloff. Wer noch einen Beweis für das fundamentale
Versagen der Politik in der Asylproblematik brauchte, ist seit dem Wochenende klüger.

Die beiden Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt scheinen
das Volk nicht nur nicht ernst zu nehmen, sie verachten es ganz offensichtlich
auch noch. Anders sind ihre jüngsten Äußerungen kaum zu interpretieren.

Während die Kommunen im ganzen Land unter der nicht enden wollenden Asylwelle ächzen,
Sportvereine ihre Turnhallen an Flüchtlinge verlieren, Altenheime für Asylbewerber
geräumt werden und ganze Containerdörfer entstehen, meint Torsten Albig die
Einheimischen belehren zu müssen, das Boot sei „beileibe nicht voll“.

Es müsse eben nur ein bißchen „seefester“ gemacht werden.

Inhaltsleere Floskel

Asylanten, so der SPD-Politiker, trügen zu „unserem Wohlstand“ bei.

Ob Gesundheitsvorsorge, Wissenschaft, Landwirtschaft und sogar Windenergie:
Die Asylbewerber sorgten für ein blühendes Deutschland und lösten ganz
nebenbei auch noch die demographische Krise.

So viel Engagement sollte belohnt werden. Nach Ansicht von Sachsen-Anhalts
Regierungschef Reiner Haseloff könnten die Rentner dabei mit gutem Beispiel
vorangehen. Die hätten schließlich viel Tagesfreizeit und sollten sich als
Paten um die Betreuung der Flüchtlinge kümmern, fordert er. Glaubt man Albig
verdienen die ja immerhin auch deren Rente.

Auch Haseloff bemüht die völlig inhaltsleere Floskel von der „Chance für unser
Land“, die die hunderttausenden Afrikaner, Afghanen, Kosovaren und Syrer angeblich
darstellen – ohne dafür auch nur den geringsten Beweis zu liefern.

Es kommen zu viele

Es mag sein, daß für Politiker wie Haseloff oder Albig das Boot noch lange
nicht voll ist. Das ändert aber nichts daran, daß die Asylpolitik mittlerweile
völlig aus dem Ruder geraten ist.

Es ist zudem sehr einfach, zu behaupten, auf der Arche Deutschland sei
noch Platz, wenn man selbst vom Deck einer Privatyacht aufs Meer guckt.

Als Ministerpräsident ab und zu ein Asylantenheim zu besuchen,
ist noch nicht dasselbe, wie in dessen Nähe zu wohnen.

Bis zu einer halben Million Antragsteller werden alleine in diesem Jahr erwartet.
Ein Blick in die Asylaufnahmelager in Sachsen, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen
oder Baden-Württemberg zeigt: Das sind zu viele.

Ohne einen Kurswechsel wird das Boot unausweichlich kentern. Die Frage lautet
deshalb nicht, wie den Asylbewerbern mit noch mehr Willkommenskultur begegnet
werden kann, sondern wie es gelingt, daß weniger von ihnen nach Deutschland kommen.

Solange in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein allerdings Schettinos
wie Haseloff und Albig das Steuer in der Hand haben, wird sich am
derzeitigen Kollisionskurs nichts ändern.

von Felix Krautkrämer

Quelle : Junge Freiheit

PEGIDA / LEGIDA Demos in Dresden und Leipzig am 30.03.2015

PEGEIDAPEGIDA-Demonstration in Dresden

PEGIDA-Demonstration in Leipzig

Rede von Ammar Al-Mektaf (Syrien) LEGIDA 30.03.2015

Europa erwache ! Eine Nachricht an alle Europäer !

 

„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine
Revolution noch vor morgen früh“ Henry Ford – Join the revolution!

Das Manifest zur Brechung der Zinsknechtschaft des Geldes

Musterschreiben : Forderungen des Beitragsservice (GEZ 2.0)

gez_stopBetreff: Ihre Forderung im Zusammenhang mit dem so genannten „Rundfunkstaatsvertrag“

Sehr geehrte/r Frau/Herr Gerichtsvollzieher ___________________,

in ihrem Schreiben vom _________________________ fordern Sie mich unter
Androhung von diversen Zwangsmassnahmen auf, eine Zahlung zu leisten im
Zusammenhang mit dem so genannten „Rundfunkstaatsvertrag“.

Dazu möchte ich hiermit wie folgt Stellung nehmen :

1.)
Ihr Auftraggeber hat mir bisher keinen Vertrag vorgelegt, der seine Forderung rechtfertigt.
Tatsächlich bin ich mit Ihrem Auftraggeber zu keiner Zeit einen Vertrag eingegangen.

Sollte ich mich hierüber im Irrtum befinden, teilen Sie mir bitte mit,
wann und mit wem ich einen solchen Vertrag nachweislich geschlossen hätte.

2.)
Da der von Ihrem Auftraggeber behauptete „Rundfunkstaatsvertrag“, auf den sich seine
Forderung stützt, tatsächlich weder ein Vertrag im Rechtssinne ist, noch ein Gesetz,
besitzt er de facto keinerlei Rechtskraft, welche die Durchsetzung irgendeiner
Forderung gegen Dritte rechtfertigt.

3.)
Wie ich vor kurzem in Erfahrung bringen konnte, handelt es sich bei
Ihrem Auftraggeber um eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung.

4.)
Ihr Auftraggeber kann keinen Nachweis erbringen, daß es sich bei ihm um eine staatliche
Behörde handelt, daher verfügt er auch nicht über Hoheitsrechte und besitzt somit auch
keine Berechtigung, Dritte zu irgendeiner Zahlung oder einer Anmeldung zu einer Zahlung
oder zu einer Nachzahlung zu verpflichten.

5.)
Weil Ihr Auftraggeber über keine Hoheitsrechte verfügt, besitzt er keinerlei Recht
einen Staatsbeamten oder sonstige Dritte zur Durchsetzung seiner Forderung zu bemühen.

Aus diesem Grund machen sich sowohl der Auftraggeber als auch der Ausführende strafbar:

der Auftraggeber wegen Täuschung und der Ausführende wegen räuberischer Erpressung –
wenn auch in einem minderschweren Fall wegen der vorausgegangenen Täuschung.

6.)
Bis zum Erweis des Gegenteils muß davon ausgegangen werden, daß der behauptete
„Rundfunkstaatsvertrag“ rechtswidrig zwischen einer nicht rechtsfähigen
Gemeinschaftseinrichtung zu Lasten Dritter, geschlossen wurde, weswegen
es sich um ein sittenwidriges Rechtsgeschäft nach § 138 BGB handelt.

7.)
Es besteht der Verdacht, daß der so genannte „Rundfunkstaatsvertrag“ in betrügerischer
Absicht nach § 263 StGB geschlossen wurde, da reguläre Rechtsmittel zur staatlichen
Subvention unwirtschaftlicher Mediendienstleistungen nicht zur Verfügung stehen und
niemals zur Verfügung stehen werden!

Aus den oben genannten Gründen bitte ich Sie von weiteren Zahlungsaufforderungen
und/oder Vertragsangeboten Ihres Auftraggebers an mich abzusehen.

Vorsorglich weise ich Sie hiermit auf mögliche persönliche Rechtsfolgen hin :

1.)
Sollte meine obige Argumentation auch nur näherungsweise zutreffend sein, und
sollten Sie selbst im Auftrage Dritter in dieser Sache vollverantwortlich handeln,
dann sind Sie ein an diesem Vorgang maßgeblich Beteiligter und können wegen Beihilfe
jederzeit auch nachträglich juristisch belangt werden.

2.)
Für den Fall, daß meine Argumentation auch nur näherungsweise zutreffend sein sollte
und Sie in dieser Angelegenheit Maßnahmen ergreifen, die eine geschäftsschädigende
Auswirkung auf meinen Ruf nach sich ziehen, z.B. negativer Schufa-Eintrag, sonstige
negative interne und externe Bewertungen, Besuche von Gerichtsvollziehern in meinen
Geschäfts- oder Privaträumen, Verleumderische Informationen über mich mündlicher
oder schriftlicher Art, via Telefon oder vermittels sonstiger Medien an Dritte, etc.,
behalte ich mir den Rechtsweg zur Durchsetzung meiner Rechte sowie Schadensersatz vor.

Bitte haben Sie Verständnis, daß ich mir von nun an vorbehalte, jede weitere Eingabe
und jeden weiteren Vorgang in dieser Sache anwaltlich kostenbewehrt abwickeln zu lassen.

Mit Dank für Ihre Aufmerksamkeit und mit Hochschätzung für Ihre ehrenwerte
berufliche Tätigkeit verbleibe ich in der Hoffnung auf allseitige Einsicht

Mit freundlichen Grüssen

Max Mustermann

Israelische Armee verhaftet und verhört tausende palästinensische Kinder

 

Berichten von Menschenrechtsgruppen zufolge werden palästinensische Kinder –
manche von ihnen sind erst vier Jahre alt – beinahe täglich vom israelischen
Militär (IDF) verhaftet und verhört, oftmals mitten in der Nacht.

Nun sind neue Videos aufgetaucht, die die fragwürdigen Praktiken
der IDF gegen palästinensische Kinder dokumentieren.

Die Islamisierung Deutschland gewinnt erneut an Tempo

islam_GladbeckAuf der Seite “Lokalkompass” wird uns in aller Ausführlichkeit gezeigt,
wie tief sich der Islam bereits in unsere Gesellschaft hineinmanövriert
hat und unsere Freiheit und Demokratie bedroht :

In der Ratssitzung am Donnerstag hat Bürgermeister Ulrich Roland klar
Stellung zu dem angekündigten Gebetsruf, der nach Ostern einmal täglich
von der Ditib-Moschee an der Wielandstraße (Gladbeck) ertönen wird, bezogen.

Roland wies in seiner Rede ausdrücklich auf Artikel 4 des Grundgesetzes hin,
in dem die freie Religionsausübung jedem Mann und jeder Frau als eines der
wichtigsten Grundrechte in der Bundesrepublik zugesichert wird.
Dies gelte ausnahmslos für alle Religionen.

Das ist natürlich verlogen. Die WIGUSCH-Gemeinde (Wie Gott uns schuf)
hat bis heute noch keine Genehmigung erhalten, ihre Gebete im öffentlichen
Raum splitterfasernackt zu betreiben.

Und hier der Beleg, dass die Islamisierung mittlerweile
fast überall schon weit fortgeschritten ist :

„Spätestens seit 1999 als die Stadt Gladbeck den Bau der DITIB-Moschee mit
Minarett ausdrücklich genehmigt hat, steht auch der Wunsch der muslimischen
Gemeinde nach dem Gebetsruf im Raum.

Das weiß jeder, der mit den Menschen in der Moscheegemeinde spricht,“ so
der Bürgermeister. Zudem würde in vielen Städten wie Gelsenkirchen, Marl
oder Recklinghausen, der Gebetsruf teilweise schon seit Jahren praktiziert.

Die muslimische Gemeinde in Gladbeck brauche auch keine Genehmigung,
stellte Roland in Hinblick auf die Stellungnahme von Peter Rademacher
(CDU-Fraktionsvorsitzender) klar, denn es handele sich um hierbei um
ein grundgesetzlich zugesichertes Recht…

Quelle : Journalistenwatch