Die Islamisierung des Bundesverfassungsgerichts

Islam-DeutschlandEs ist soweit. Die Islamisierung Deutschlands hat die höchste Ebene erreicht.

Nach den Bundespräsidenten und der Bundeskanzlerin hat nun auch das
Bundesverfassungsgericht entscheiden: Der Islam gehört zu Deutschland,
oder besser: Deutschland gehört dem Islam.

Das durften wir heute im “Focus” lesen:

Das Bundesverfassungsgericht hält ein pauschales Kopftuchverbot bei Lehrkräften nach
einem Medienbericht für nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar. Eine entsprechende
Grundsatzentscheidung werde an diesem Freitag veröffentlicht, berichtete die
Berliner„tageszeitung“ (taz) vom Freitag.

Durch eine Computerpanne des Gerichts sei der Kern des Beschlusses allerdings
schon am Donnerstag bekannt geworden und liege der „taz“ vor. Das Gericht
bestätigte lediglich, dass „aufgrund eines internen Versehens“ Teile der
Pressemitteilung zu den Verfassungsbeschwerden für kurze Zeit einsehbar waren.

Der Zeitung zufolge korrigiert das Gericht seine eigene Rechtsprechung aus dem
Jahr 2003. Im Fall der Stuttgarter Lehrerin Fereshta Ludin hatte Karlsruhe damals
entschieden, dass auch vorsorgliche Kopftuchverbote möglich sind – wenn es hierfür
eine gesetzliche Grundlage gibt. Viele Bundesländer schufen daraufhin entsprechende
Kopftuchverbote in ihren Schulgesetzen…

…Sollten etwa besorgte Eltern gegen eine erkennbar muslimische Lehrerin Proteste
organisieren, könnte darin eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden gesehen werden,
die ein Kopftuchverbot im konkreten Fall doch erlaube. Im Zweifelsfall gerieten
muslimische Lehrerinnen in die paradoxe Situation, sich ausgerechnet dem Protest
islamfeindlicher Gruppen beugen zu müssen.

Laut „taz“ kippen die Richter eine weitere Klausel in dem Gesetz. Das Privileg für
die „Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder
Traditionen“ verstoße gegen das Grundgesetz, das Benachteiligungen aus religiösen
Gründen verbietet. Die Entscheidung sei nicht unumstritten gewesen, so die „taz“,
und mit 6 zu 2 Richterstimmen gefallen…

Herzlichen Glückwunsch, Mohammed!

Dazu noch einen Kurzkommentar von Hans-Thomas Tillschneider :

Die falsche Richtung!

Wie ich soeben entsetzt lesen mußte, hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung
aus dem Jahr 2003, die ein Kopftuchverbot im Schuldienst für grundsätzlich legitim erklärt,
mit einer aktuellen Entscheidung zum nordrhein-westfälischen Schulgesetz revidiert.

Nun soll ein Kopftuchverbot auf einmal eine unzulässige
Beinträchtigung der Religionsfreiheit darstellen.

Welch wundersame Wandlung des gesetzesauslegenden Zeitgeistes!

Außerdem wurde, um das Maß der Geschichts- und Kulturvergessenheit voll zu
machen, auch das Privileg für die “Darstellung christlicher und abendländischer
Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen” gekippt.

Na großartig! Wir erledigen unseren Traditionen mit höchstrichterlichem
Beschluß, als hätten Medien und Politik nicht schon das Ihre dazu getan.

Der Untergang des Abendlandes – mit Ansage!

Anstatt die extensive Auslegung der “Religionsfreiheit” endlich einzuschränken, um eine
sinnvolle Integrationspolitik zu ermöglichen, wird jede Form von Kulturvorbehalt gekippt.

Das einzig Gute daran: Der Fall zeigt, daß man die “Religionsfreiheit” so
und so auslegen kann, daß die Entwicklung also auch in die andere Richtung
gehen könnte, wenn die Politik nur wollte.

Quelle : Journalistenwatch

9 Kommentare zu “Die Islamisierung des Bundesverfassungsgerichts

  1. Eine meiner Forderungen war immer schon: Sofortige Abschaffung der Religionsfreiheit für den Islam. Es ist und bleibt ein verfassungsfeindliches, faschistoides Tötungsbuch, das mit Religion nichts zu tun hat, sondern eher mit einer – sehr grausamen – Ideologie.
    Wie sagte Adolf Erdowahn einst, sinngemäß: Die Demokratie ist nur der Zug auf dem wir aufspringen werden, um einen Gottesstaat zu errichten.

    Das Urteil ist daher ein weiterer Sargnagel der Demokratie und es zeigt, dass wir politische Gerichte haben, denn es ist kein Zufall, sondern so gewollt, lt. NWO-Genozid-Plan.

    P.S.: Kybeline.com gibts nicht mehr…einfach so, von Heute auf Morgen.
    Der hätte sich wenigstens noch von seinen Lesern verabschieden können.

  2. Schön, wenn einem Staat bei der politisch-korrekten Auslegung von Gesetzten keine echte Verfassung im Wege steht. Rote Zauberhütchen auf – und schon ist recht was noch vor einem Jahr Unrecht war.

  3. Witzig ist ja die Begründung, genauso wie auch Fadenscheinig. Weil ja auch die Kibba und das Nonnengewand erlaubt wäre an Schulen. Wie viel Lehrer mit Kibba oder wie viele Nonnen haben sie in einer Schule gesehen? Mir sind keine bekannt und wüsste auch noch nicht wo es welche gibt. Aber ab jetzt gibts ja ordentlich viel Kopftücher an den Schulen. Hurra Deutschland, das Land wo jeder das machen darf, nur nicht der Deutsche selber!

  4. Moin Moin alle zusammen!!

    Der Islam ist hier in Deutschland gewollt und stellt die Speerspitze gegen uns dar und man kann kaum noch erwarten, bis man den letzten Deutschen gemeuchelt hat.

    Es wird langsam mal höchste Zeit, sich zu Mobilisieren, um sich zur Wehr zu setzen, ansonsten könnte es für uns grauenhaft werden.

    DEUTSCHE WACHT ENDLICH AUF UND TUT ETWAS DAGEGEN ‼ ‼

    Mit deutschem Gruß

  5. Entschuldigung Leute. Es gibt keine Religionsfreiheit in der BRD. Das ist „eingeimpfter“ unfug!

    Artikel 4 Grundgesetz
    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
    (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

    Kann hier irgend jemand das Wort Religionsfreiheit entdecken?
    Es darf in das GG nichts hinein interpretiert oder zusammen gefasst werden, sondern es ist genau so anzuwenden wie es da steht – Punkt!

    Zitat Prof. Schachtschneider:

    „Muslime dürfen in Deutschland Moscheen und Minarette bauen, sogar den Muezzin zum Gebet rufen lassen und vieles mehr. All das verherrlicht die Herrschaft Allahs, nicht nur die jenseitige, sondern auch die diesseitige; denn der Islam ist nicht nur Glaube, sondern für den Gläubigen auch Recht. Das höchste Gesetz ist die in dem Koran und der koranischen Tradition gründende Scharia, die, von Allah für die ganze Menschheit herabgesandt, von Muslimen nicht mißachtet werden darf. Jede Politik muß mit diesem Gesetz Gottes übereinstimmen.“

    Eine derart weitgehende Religionsfreiheit gibt es aber weder als Menschenrecht noch als Grundrecht.

    http://www.kaschachtschneider.de/component/content/article/2-aktuelles/23-verfassungswidrigkeit-islamischer-religionsausuebung-in-deutschland.html

  6. Deutsche Schulen nur für Deutsche!
    Nur Deutsche Lehrer für Deutsche Kinder!

    Viele Probleme sind damit auf einen Schlag sehr einfach gelöst.
    Für die Deutschen stehen damit auch mehr finanzielle Mittel für die Schulen zur Verfügung, weil wir nicht mehr die Bildung von Fremden finanzieren.

    Die Religionsfreiheit ist ein trojanisches Pferd, um uns fremdes aufzuzwingen.

    Wenn genug Deutsche das BundesNichtverfassungsgericht ignorieren würden, wären wir schon ein gutes Stück weiter. Die ganze Lügen-BRD muss möglichst vielen Deutschen ignoriert werden.

    Ausser ignorieren gibt es auch andere Möglichkeiten sich gegen die Unterdrückung und den Genozid am Deutschen Volk zur Wehr zu setzen:

    Das „Tröglitz-Prinzip“.
    Demonstrationen vor den Privathäusern der Verantwortlichen!

    Siehe:
    https://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2015/03/11/troglitz-die-pegida-und-eine-schaufel-sand/

    BRD verrecke, es lebe Deutschland!

    „Anti-rassist“ ist nur ein Tarnwort für anti-Weiss!

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