Zivilcourage ist nicht, wenn man auf Staatsdemos rennt und bunte Parolen
nachplappert. Zivilcourage ist, wenn man redet und handelt, wie man es
für richtig hält, auch wenn’s ungemütlich wird.
So wie der Unternehmer und Wissenschaftler Winfried Stöcker, der sich weigerte,
sein Görlitzer Kaufhaus für ein Asylbewerber-Benefizkonzert zur Verfügung zu
stellen, um ein Zeichen gegen Asylmißbrauch zu setzen, und der von ihm bisher
mit einem Millionenbetrag geförderten Universität Lübeck sofort den Zuschuß
strich, nachdem der Rektor sich mit Toleranz- und Multikulti-Phrasenkaskaden
von ihm „distanziert“ hatte.
Zivilcourage hat ihren Preis. Bei der Staatsanwaltschaft Görlitz ist sie ersichtlich
nicht zu Hause. Sonst hätte sie die Anzeige wegen „Volksverhetzung“, die zwei obskure
Einwanderungslobbyvereine prompt gegen Stöcker eingereicht hatten, mit Verweis auf
das Recht auf freie Meinungsäußerung einfach als Unfug vom Tisch gewischt.
Gesinnungsschnüffler
Aber da könnte man ja vielleicht selbst ins Visier der Gesinnungsschnüffler kommen…
Also steht jetzt in den Zeitungen, daß die Justiz gegen
Stöcker „wegen des Verdachts der Volksverhetzung“ ermittelt.
Auch wenn dabei nichts herauskommt – noch sind wir wohl nicht so weit –, bleibt
da etwas kleben. Winfried Stöcker wird das vermutlich nichts ausmachen. Er drückt
sich nicht aus wie Akif Pirincci, dem es „egal“ ist, ob man ihn „einen Nazi oder
eine Klobürste“ schimpft, aber er hat wohl in etwa die gleiche Einstellung.
Und er dürfte als Lenker eines erfolgreichen Unternehmens über die
materielle Unabhängigkeit verfügen, daß ihm solche Anwürfe keinen
existenziellen Schaden zufügen können.
Anders als zum Beispiel einem katholischen Priester in der Oberpfalz, der im Januar
zu freimütig über Islamisierung, Asylbetrug und Homosexuellenkult sprach und deshalb
nach einer politmedialen Empörungs- und Hetzkampagne seine Pfarrei verlor.
Gesinnungsdiktatur
Wenn sich auf jede abweichende Stimme hin die Anpasser und Pharisäer überschlagen,
um nur ja als erste zu Protokoll zu geben, daß sie mit dem Bösdenker und Nichtmitmacher
nichts, aber auch gar nichts zu tun haben, ist die Gesinnungsdiktatur schon nicht mehr weit.
Gummigesetze wie der Volksverhetzungsparagraph sind dafür eine ideale Waffe :
Bei jeder Gelegenheit auf jeden Andersdenkenden abgefeuert, erfüllt
sie immer ihren Zweck. Ob’s trifft oder nicht, in jedem Fall wird
die Attacke schon jemand einschüchtern.
Dagegen gibt es nur ein Mittel:
Daß möglichst viele möglichst oft den Mund aufmachen.
von Michael Paulwitz
Anmerkung :
Die ursprüngliche Fassung des § 130 StGB von
1871 richtete sich gegen den Klassenkampf :
„Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene
Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen einander öffentlich
anreizt,…“ Damit war ein klarer Bezug auf die öffentliche Ordnung und
ihre mögliche Störung noch erkennbar.
In der Neufassung von 1959 wurde die Judenverfolgung
während der Hitlerzeit in Blick genommen.
Es ging um Bevölkerungsgruppen, die als solche ausgegrenzt
und unter Umständen, wie es auch geschehen ist, in Lagern
konzentriert werden können.
Gemäß der neuesten Fassung kann eine Volksverhetzung aber auch schon
gegeben sein, wenn die Beleidigung oder Beschimpfung einen Einzelnen
betrifft, der irgendeinem „Teil der Bevölkerung“ angehört.
Wie hier zu lesen ist : Volksverhetzung wird alltagstauglich
Hier noch ein Artikel zum Thema :
Türkische Gemeinde: Kritik an Asylpolitik ist Volksverhetzung
Leser-Kommentar-DE zur Asylpolitik-Kritik :
So, anläßlich dieses Artikels muß ich einfach mal loswerden, was mir schon seit
längerem zu diesem Thema Volksverhetzung durch den Kopf geht. Als das Verfahren
gegen WE eingestellt worden ist, fühlte ich mich in dieser Sicht bestätigt:
Diese ganzen Anzeigen wegen Volksverhetzung haben keinerlei
juristischen, sondern einen rein politischen Hintergrund.
Letztendlich geht es um das, was über diesem Artikel steht.
Die blose Kritik, also die reine Meinungsäüßerung, soll verfolgt
werden. Da diese jedoch erlaubt und grundgesetzlich geschützt ist,
und es auch zu recht (noch) keine Strafrechtsnorm gibt, welche die
Meinungsäußerung als solche verbietet, ziehen die Anzeigenerstatter
den Volksverhetzungsparagraphen heran.
Daß dieser noch viele weitere ganz strenge Vorausetzungen fordert,
wird erst mal einfach übersehen. Deshalb ist an den meisten Anzeigen
juristisch gesehen auch absolut nichts dran.
Wenn solch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingeht passiert folgendes:
Der Staatsanwalt ist aus lauter politischer Korrektheit zu feige das zu tun,
was eigentlich richtig wäre, nämlich die Anzeige nach kurzer Lektüre angesichts
offensichtlicher Grundlosigkeit dem nächstgelegenen Paierkorb zuzuführen.
Also wird der Form halber erst einmal brav „ermittelt.“ D.h. die Akte wird
auf Frist gelegt. Nach einiger Zeit wird dann, wiederum, um der politischen
Korrektheit zu genügen, der Beschuldigte angehört. Dann wird die Akte erneut
unauffällig auf Frist gelegt, damit es den Eindruck macht es werde angestrengt
ermittelt und nachgedacht.
Schließlich, wenn dann genug Zeit vergangen ist, erfolgt der Einstellungsbescheid.
Ich glaube kein Staatsanwalt würde sich unter den derzeitigen Verhältnissen
bzw. den Vorzeichen dessen, was noch kommen wird, ernsthaft trauen Anklage zu
erheben. Denn genaugenommmen spürt er in welche Richtung der Zug derzeitig läuft,
und er möchte nicht auf einer der „Verhaftungslisten“ landen.
So laviert er in der von mir beschriebenen Weise zwischen
derzeitig noch erforderlicher Wahrung der poliitischen Korrektheit
auf der einen und der Vorsicht vor dem, was noch alles kommem
könnte, auf der anderen Seite.
Quelle : Hartgeld
Wenn Volksverhetzung auf alle Gruppen anwendbar ist sollte man vieleicht mal darüber nachdenken Leute anzuklagen welche öffentlich zum Volkstod aufrufen. Das „Gesetz“ ist ja keine Einbahnstraße.
„Das “Gesetz” ist ja keine Einbahnstraße.“
Doch. Genau das ist es. Es ist ein anti-weisses Genozid-Gesetz. Deshalb wird es „rassistisch“ nur in eine Richtung angewendet und zwar gegen Weisse.
Zum überleben der „weissen Menschen“ müssen der § 130, das „Anti-Rassismus-Gesetz“ und ähnliche anti-weisse Genozidgesetze abgeschafft / bekämpft werden.
Agenda für den weissen Genozid stoppen:
http://concept-veritas.com/nj/13de/multikultur/13nja_programmpunkt_ausrottung_der_weissen.htm
Nie wieder Hass auf Weisse!
Stoppt dem ZuwanderungsGenozid an den Weissen Menschen!
EA unterstützen:
http://www.europaeische-aktion.org
„ANTI-rassismus“ ist nur ein Tarnwort für anti-WEISS!
Der Volksverhetzungsparagraph dient heute dazu, den Widerstand gegen den Weissen Genozid zu unterdrücken.
§ 130 abschaffen!

Meinungsfreiheit wiederherstellen.
„Anti-Rassismus-Gesetz“ abschaffen! Volkserhalt statt Volkszerstörung.

AZK – Wem dient das „Anti Rassismus Gesetz“ ? (Bernhard Schaub)
„ANTI-rassist“ ist nur ein Tarnwort für anti-WEISS!
Bevölkerungsaustausch ist Genozid!
Einwanderungslobbyvereine = Lobbyismus für den ZuwanderungsGenozid
Asylpolitik = Genozidpolitik
Null Toleranz für Anti-Weisse!
Organisiert Demos vor den Privathäusern der Anti-Weissen Genozidförderer und Meinungsunterdrücker!
Siehe Tröglitz:
https://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2015/03/11/troglitz-die-pegida-und-eine-schaufel-sand/
Alle ZuwanderungsGenozidhelfer als „aufnahmebereit“ für Ausländer mit ihren privaten Wohnungen, auf eigene Kosten, bei den BRD-Stellen melden.
Pingback: Öfter mal den Mund aufmachen | volksbetrug.net | Willibald66's Blog/Website-Marketing/Verbraucherberatung
Hat dies auf steinzeitkurier rebloggt.
Was soll ich machen, wenn ich nach §130 angezeigt wurde?
Aussagen beim LKA oder einen Anwalt einschalten?