.. impliziert, dass es ein Volk gibt, das sich „verhetzen“ lässt.
Wenn man sich „verhetzen“ lässt, muss man die Eigenschaft haben, völlig
unreflektiert etwas zu glauben und darauf entsprechend irrational zu reagieren.
Das unterstellt eine gewisse Einfalt, ja, man könnte auch „Blödheit“ dazu sagen.
Das Volk wird also entweder für blöd gehalten oder man will die Verbreitung von
Tatsachen damit verhindern.(Die Strafbarkeit der Verhöhnung von Opfern ist etwas anderes.)
Was dabei fatal ist: Es stört die freie Meinungsäußerung und
den Redefluss, denn Nichtwissen schützt vor Strafe nicht.
Man weiß ja gar nicht:
Ist das jetzt schon Volksverhetzung oder nicht ?
Manchmal bin ich erstaunt, wegen welch vergleichsweise harmlosen Äußerungen
bereits eine Anzeige wegen Volksverhetzung oder übler Nachrede erfolgte.
Es gibt ja auch ganze sensible Politiker, die einen bereits
verklagen, weil man behauptet, sie hätten die Haare gefärbt.
Oder weil ein investigativer Journalist berechtigt nach der Rolle eines
ehemaligen Bundeskanzlers bei gewissen Rüstungsgeschäften mit Rumänien fragte.
Dieser Journalist muss jetzt Spenden sammeln, damit er sich
den Prozess gegen diesen ehemaligen Kanzler leisten kann.
Ist das im Sinne des Bürgers und der Demokratie ?
Guter Beitrag, Danke. Hier mein Kommentar… https://consiliarius.wordpress.com/2015/04/09/fur-geld-die-geschichte-manipulieren/
Hat dies auf Gegen den Strom rebloggt.
Zitat:
„Manchmal bin ich erstaunt, wegen welch vergleichsweise harmlosen Äußerungen
bereits eine Anzeige wegen Volksverhetzung oder übler Nachrede erfolgte.“
Erstaunlich ist das nur wenn man noch nicht durchschaut hat, dass alle Gerichsverhandlungen nur Theatervorstellungen sind, und auch alle Gesetze egal ob Grundgesetz Diktat oder sonst was, dienen nur als Blendwerk. Bei unbedeutenden dingen, hat ein Michel sogar die Chance eine Theatervorstellungen zu bekommen, die wie Recht und Ordnung aussieht. Aber sobald es die Interessen der Besatzer, Juden oder deren Handlangern (Richter, Staatsanwälte, Politiker etc.) betrifft, werden alle Gesetze ignoriert. Es wird dann nur noch unter einem Vorwand (wie z.B Volksverhetzung) dann Medienwirksam verurteilt. Der Ausgang einer sochen Gerichtverhandlung steht schon vorher fest, was der Angeklagte vor Gericht macht oder auch nicht, spielt dabei keine Rolle. Selbst wenn die Volksverhetzung nicht benutzen werden kann, dann wird halt irgendein anderer Vorwand genommen. Zu not wird der Bedroffene einfach als Geistenskrank erklärt (z.B wie bei Gustl Mollath).
Es ist ja offizell bekannt das die Richter, Staaatsanwälte und auch Anwälte Weisungsgebunden sind. Leider verstehen viele nicht was das bedeutet. Deshalb nochmal klipp und klar, Weisungsgebunden bedeutet das alles im Gerichtssaal nur Theater ist.
Und das diese Weisungsgebundenheit auch die Anwälte einschließt, hat Silvia Stolz zweifelsfrei bewiesen. Weil sie sich nicht an die Weisungen gehalten hat, mußte und muss sie noch immer einen hohen Preis zahlen.
Ein Volk kann den schlimmsten äußeren Feind besiegen. Aber es kann nicht den Verrat von innen überleben. Cicero vor ca. 2000 Jahren.
Hat dies auf Freiheit, Familie und Recht rebloggt und kommentierte:
Wer den Staat kritisiert, erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung. Bloss ist der Staat nicht das Volk! Wer Richter und Beamte kritisiert, darf mit einer Beleidigungsklage rechnen, welche mehrere Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahme des Computers nach sich ziehen kann. Die Bürger haben nur noch das Recht, zu schweigen!