Eine Expertise der Grundrechtepartei belegt :
Die Zwangsmitgliedschaft in Innungen, Handwerkskammern, Industrie-
und Handelskammern, Anwaltskammern, Steuerberater- oder Ärztekammern
ist grundgesetzwidrig.
Die Justiz hat ihre Unwirksamkeit festzustellen.
Pingback: Der Kammerzwang | volksbetrug.net | Willibald66's Blog/Website-Marketing/Verbraucherberatung
Hat dies auf NeueDeutscheMark2015 rebloggt.
Hat dies auf Haunebu7's Blog rebloggt.
Ist eh alles nichtig, sind ja alles nur Firmen.
Zwangskundschaft??? Geht gar nicht!
Vertragrecht gilt!
UND:
Verträge zu Lasten Dritter sind nichtig, wenn der Dritte nicht schriftlich zustimmt! Verwaltungsverfahrensgesetz § 58/1
Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.
Genau wie bei den Logen-HWKs und Innungen..
Bei Handwerks-und Handwerksähnlichen Gewerben „musst du rein“. Handwerksrolle und Zwangsbeitrag.. damit die Handwerkskammer-Oberen sich einen Wanst anfressen können. Auf Kosten der vielen Zwangsmitglieder!
Wer Handwerker ist, weiss das bei div. Besuchen z.B. der Innung im Büro die Goldtroddeln-BRD-Fahne dahinter dem Logenschreibtisch steht.
Schon anhand dieser Kleinigkeiten ist ersichtlich… wer da das Zwangs-sagen hat.
Es wird Zwang ausgeübt. Bist du nicht willig- wirds teuer -und nicht billig.
Im Grunde droht dann ein Berufsverbot. Interressiert die HWK-ler aber nicht..
Berufsordnungen? Papier ist geduldig ….
Wir haben immer noch einen Verbände-und Kammer-„Staat“ der Abhängigkeiten.
Lets have a Deal..hiesst es doch oft gerne bei den Anwälten mit den Richtern..
Selbst eine Freiwillige *Zwangs_Mitgliedschaft* in den sogenannten *Gesundheitskassen* sind ungültig.