Gefängnis für verweigerten Rundfunkbeitrag (GEZ) ?

beitragsserviceWie auf www.dzig.de/Beitragsservice-und-Rundfunkbeitrag beispielhaft dargestellt, kann ein
Gerichtsvollzieher in seinem Schreiben auf einen Gefängnisaufenthalt hinweisen, wenn jemand
keinen Rundfunkbeitrag an den Beitragsservice bezahlt. Diese Drohkulisse ist eindrucksvoll
für Theaterbesucher. Doch wer sich ohne Scheu auf die Bühne des Lebens begibt, erkennt beim
näheren und genauen Hinsehen ein Potemkinsches Dorf.

Was motiviert die Justiz zu diesem Theaterspiel ?

Vermutlich sind es mehr als zwei Millionen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland,
die seit dem Januar 2013 erst zögerlich, dann aber immer bewußter darauf verzichten,
die Rundfunkanstalten mit 17,50 Euro zusätzlich monatlich zu finanzieren.

Die meisten haben gerne, willig und pünktlich bis Ende 2012 die Rundfunkgebühr an die
Gebühreneinzugszentrale gezahlt. Doch ab dem 1. Januar 2013 wurde die Rechtslage geändert.

Kosten eines Gefängnisaufenthaltes

Ein Tag Ordnungshaft, Beugehaft oder Erzwingungshaft kostet mehr als die 58,3 Cent
Rundfunkbeitrag täglich für einen Haushalt. 92,87 Euro im Bundesdurchschnitt wurden
im Jahr 2008 genannt, abhängig vom Bundesland zwischen 67,35 und 115,00 Euro täglich.

Muss der Beitragsservice einen Tagessatz an jede Justizvollzugsanstalt überweisen,
wenn auf seine Veranlassung jemand im Gefängnis wohnt, weil er oder sie keinen
Rundfunkbeitrag gezahlt hat? Immerhin ist der Tagessatz so hoch, wie ein gezahlter
Rundfunkbeitrag in drei bis sechs Monaten einbringt. Stimmt hier noch das finanzielle
Verhältnis? Rechnet sich das für den Beitragsservice? Es ist kaum vorstellbar, dass
kriminelle Asylbewerber freigelassen werden, um Platz für Menschen zu schaffen, die
keinen Rundfunkbeitrag gezahlt haben.

Eingenommener Rundfunkbeitrag

In Deutschland befanden sich am 30. November 2014 insgesamt 61.872 Gefangene und
Verwahrte in Justizvollzugsanstalten. Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg
bilden die Spitzenreiter in dieser Statistik. Dem gegenüber stehen die Einnahmen des
Beitragsservicein Höhe von 8,324 Milliarden Euro in 2014 :

„Nach dem vorläufigen Jahresabschluss des Beitragsservice von ARD, ZDF und
Deutschlandradio belaufen sich die Gesamterträge aus dem Rundfunkbeitrag für
das Jahr 2014 auf 8,324 Milliarden Euro. Im Vergleich zu den Erträgen 2013
sind das Mehrerträge von 643 Millionen Euro.

Darin enthalten sind zu einem erheblichen Teil offene
Forderungen, zu denen noch keine Zahlungen eingegangen sind.“

Die Einwohnerzahl wird auf 81,084 Millionen am 30. September 2014 geschätzt, die Anzahl der
Haushalte in 2011 auf 40,40 Millionen. [6] Daraus ergeben sich 102,66 Euro durchschnittlich
pro Einwohner der Bundesrepublik Deutschland oder 206,04 Euro pro Haushalt. Ausgehend von
der Forderung, 12 x 17,98 Euro = 215,76 Euro in 2014 zu zahlen, müssten die Einnahmen des
Beitragsservice 40,40 Millionen x 215,76 Euro = 8,716.704 Milliarden Euro betragen haben.

Wieviel tatsächlich eingegangen ist, wird vielleicht irgendwann veröffentlicht.
Seit dem 1. April 2015 beträgt der monatliche Rundfunkbeitrag 17,50 Euro.

Wettbewerbssituation für Rundfunksender

Private Rundfunksender erhalten keine Anteile aus dem Rundfunkbeitrag. Andererseits
finanzieren sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ebenfalls aus Werbung
und sind daher finanziellbesser aufgestellt als die meisten privaten Rundfunksender.

Sie schöpfen finanziell aus dem Vollen. Bereits in 2001 hat die Europäische Kommission daran
erinnert, in einer getrennten Buchführung die öffentlich-rechtlichen von den kommerziellen
Aktivitäten zu trennen. Das ist auch in 2015 noch nicht geschehen.

Im Amtsblatt Nr. C 320 vom 15.11.2001 heißt es auszugsweise :

Sie schöpfen finanziell aus dem Vollen. Bereits in 2001 hat die Europäische Kommission
daran erinnert, in einer getrennten Buchführung die öffentlich-rechtlichen von den
kommerziellenAktivitäten zu trennen. Das ist auch in 2015 noch nicht geschehen.

Im Amtsblatt Nr. C 320 vom 15.11.2001 heißt es auszugsweise :

„Die vorstehend erwähnte Beurteilung der Kommission setzt eine klare und genaue
Definition des ‚öffentlich-rechtlichen Auftrags‘ und eine klare und angemessene
Trennung zwischen gemeinwirtschaftlichen und anderen Aktivitäten voraus.

Die getrennte Buchführung für diese beiden Bereiche wird normalerweise bereits auf nationaler
Ebene gefordert, damit die Verwendung öffentlicher Mittel transparent und kontrollierbar ist.

Die Verpflichtungen zu Transparenz in den finanziellen Beziehungen zwischen der
öffentlichen Hand und den öffentlichen Unternehmen sowie innerhalb von Unternehmen,
denen besondere oder ausschließliche Rechte gewährt wurden oder die mit einer
Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut sind, werden in
der Richtlinie 80/723/EWG festgelegt.

Wenngleich die Finanzierung durch den Staat im Allgemeinen erforderlich ist, um der
Rundfunkanstalt die Erfüllung ihres öffentlich-rechtlichen Auftrags zu ermöglichen,
dürfen die staatlichen Beihilfen nicht die Nettokosten überschreiten, die aus dem
öffentlich-rechtlichen Auftrag erwachsen, bei Berücksichtigung der anderen direkten
oder indirekten Einnahmen aus diesem Auftrag.

Deshalb werden die Nettogewinne, die durch kommerzielle Aktivitäten aus dem
öffentlich-rechtlichen Auftrag erzielt werden, zur Beurteilung der Verhältnismäßigkeit
der Beihilfe herangezogen. Deshalb prüft die Kommission auch, ob gegebenenfalls eine
Wettbewerbsverzerrung aufgrund der gewährten Beihilfen durch die Notwendigkeit
gerechtfertigt ist, den öffentlich-rechtlichen Auftrag, wie er vom Mitgliedstaatdefiniert
wurde, zu erfüllen und zu finanzieren.

In ihrer Beurteilung berücksichtigt die Kommission ebenfalls die Tatsache, dass in dem Maße,
wie eine staatliche Beihilfe zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags notwendig ist,
das System als Ganzes auch den Vorteil haben könnte, dass auf einigen relevanten Märkten eine
alternative Angebotsmöglichkeit erhalten wird.“ Zitatende

Kritik und Öffentlichkeit

Es verwundert daher kaum, dass die Kritik an der aktuellen Praxis der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten immer lauter wird und immer intensiver in die Öffentlichkeit getragen wird.
Die Verantwortlichen hatten seit 2001 Zeit, ihre Finanzierung zeitgemäß und rechtskonform zu
gestalten. Andere Staatsunternehmen in Deutschland haben im Laufe der letzten Jahrzehnte
erfolgreich hoheitliche und unternehmerische Aufgaben entflochten und organisatorisch getrennt,
was der Justiz der Bundesrepublik Deutschland bekannt ist.

Warum zahlen Inhaber einer bewohnten Gartenlaube im Wald doppelt? Warum überhaupt
zahlen Unternehmen und Behörden, obwohl alle Geschäftsführer und Amtsleiter samt
sämtlicher Mitarbeiter bereits ihren Rundfunkbeitrag entrichten sollen?

Jeder Mensch kann gleichzeitig nur einmal hören und sehen, weil jeder Mensch nur
ein Gehirn hat. Der Beitragsservice verweigert eine plausible Antwort und verschanzt
sich stattdessen hinter einer willfährigen Justiz.

Die Menschen in den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland sind weder Untertanen,
noch können die Rundfunkanstalten eine Obrigkeitshörigkeit einfordern.

Das 19. Jahrhundert ist vorbei.

Auf www.dzig.de/Beitragsservice-und-Rundfunkbeitrag befindet sich neben beispielhaften
Schreiben auch noch weiteres Wissenswertes rund um den Beitragsservice und den Rundfunkbeitrag.

Quelle : Hans Kolpak

Ein Kommentar zu “Gefängnis für verweigerten Rundfunkbeitrag (GEZ) ?

  1. So siehts nämlich aus…
    Neulich las ich, dass lediglich 700.000 Deutsche den Schneid haben, den GEZ-Terror bis zum bitteren Ende durchzuziehen – auch – und gerade dann – wenn mit Haft gedroht wird.
    700.000 von ca. 80 Mio. Erbärmlich.
    Würden es alle machen, wär der Drops schon längst gelutscht.

    Am Rande stellt man sich dann noch die Frage: Was gedenken sie dann noch im Kampf gegen die galoppierende Islamisierung zu unternehmen, wenn sie solche Kinkerlitzchen nicht mal vehement bekämpfen können?!
    Ach ja richtig, Ich vergaß die stereotypen Ausreden zum Schutze der Lethargie und Gleichgültigkeit, wie: Lasst sie doch bauen, lasst sie doch ihren Glauben, wird schon nicht so schlimm werden. (Die lassen sich auch nicht weiter aufklären, wiegeln gleich ab.)

    Das Land ist voll im Arsch, weil die Leute voll im Arsch sind.
    Mit einer wehrhaften und selbstbewussten Bevölkerung wäre es nicht so weit gekommen.
    Daran geht das Land zugrunde und da braucht dann auch niemand mehr auf die Politiker zu schimpfen, weil sie selbst Schuld sind und sich nicht wehren.
    Ich war zeitlebens ein Kämpfer und Stehaufmännchen, aber die Duckmäuserei und Jammerei, die nur und ausschließlich von meinen Landsleuten noch ausgeht, ringt mir in keinster Weise mehr irgendeinen – wie auch immer gearteten – Respekt ab; im Gegenteil.

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