Mai 15 2015 Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht, dass auf Urkunden eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss. Teilen mit:TwitterFacebookMehrRedditGefällt mir Wird geladen … Ähnliche Beiträge
Ja mit den sog. StA, die haben ein Problem, außer der fehlenden Genehmigung der Alliierten http://rechtsstaatsreport.de/staatsanwaelte/ Antworten
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