2 Kommentare zu “Die Anstalt : Auf deutschem Boden gilt deutsches Recht”
Wie schon gesagt wurde, auf deutschen Boden, gilt deutsches Recht (Siegerrecht).
Die Betonung lag auf deutschen „Boden“.
Es wurde nicht gesagt, in „Deutschland“, gilt deutsches recht! Weil es ein Land „Deutschland“, nie gab. ich sage, auf „ehemaligen“ deutschen Boden, gilt „bundesdeutsches Recht (Besatzungsrecht).
Das sogenannte „Grundgesetz“, gilt ja auch nur für die sogenannten „deutschen“ und nicht „in“ Deutschland.
Wenn man sich auch noch das Gelächter des Publikums (sogenannte deutsche) anhören muß, dann kann ich nur sagen, die Umerziehung hat Früchte getragen und zwar ÜBERALL und auf fast jenen Blog.
Wie schon gesagt wurde, auf deutschen Boden, gilt deutsches Recht (Siegerrecht).
Die Betonung lag auf deutschen „Boden“.
Es wurde nicht gesagt, in „Deutschland“, gilt deutsches recht! Weil es ein Land „Deutschland“, nie gab. ich sage, auf „ehemaligen“ deutschen Boden, gilt „bundesdeutsches Recht (Besatzungsrecht).
Das sogenannte „Grundgesetz“, gilt ja auch nur für die sogenannten „deutschen“ und nicht „in“ Deutschland.
Wenn man sich auch noch das Gelächter des Publikums (sogenannte deutsche) anhören muß, dann kann ich nur sagen, die Umerziehung hat Früchte getragen und zwar ÜBERALL und auf fast jenen Blog.
http://trutzgauer-bote.info/2015/04/seit-5-45-uhr-wird-jetzt-zurueckgeschossen-teil-1/
http://trutzgauer-bote.info/2015/04/seit-5-45-uhr-wird-jetzt-zurueckgeschossen-teil-2/
http://trutzgauer-bote.info/2015/04/seit-5-45-uhr-wird-jetzt-zurueckgeschossen-ein-nachwort/